• WordPress 2.5.

    Gestern kam es heraus, die 2.5er-Version von WordPress. Ich habe mal sicherheitshalber eine Nacht gewartet, vielleicht hätten die Programmierer ja doch nochmal zurückgezogen. 😉

    Scherz beiseite: Ich habe es soeben installiert und da haben die Macher ja wirklich ganze Arbeit geleistet. Was mir so beim Überfliegen der komplett neu gestalteten Administrationsoberfläche auffällt, ist die neue Übersicht, die Möglichkeit, Plugins nun automatisch direkt über die Administrationsoberfläche zu aktualisieren und der neue Texteditor, der endlich einmal übersichtlich aussieht.

    Der Upgrade zu 2.5 ist übrigens genauso schmerzlos, wie „normale“ Updates. Nach dem Hochladen der Dateien per FTP ist das Blog nach wie vor aktiv, beim erstmaligen Zugriff auf dem Administrationsbereich muss lediglich die Datenbank aktualisiert werden, was jedoch üblicherweise nur ein paar Sekunden dauert und dann läufts. Die deutsche Sprachdatei bei WordPress Deutschland ist noch nicht aktualisiert, vorerst tut es aber auch die jetzt noch verfügbare.

  • Gran Turismo Strecken in Google Earth aktualisiert.

    Da in GT5 zwei neue, trackbare Strecken dazugekommen sind (London und Daytona), habe ich meine Gran-Turismo-Streckensammlung für Google Earth auf die Version 2.5 aktualisiert. Das dürfte nun so ziemlich vollständig sein, zumindest mit den Strecken, die tatsächlich nachgefahren werden könnten.

    Die Strecke an der Eiger Nordwand in der Nähe der Kleinen Scheidegg ist übrigens nur teilweise als Straße vorhanden, der Rest sind Wanderwege, die die GT-Macher inspiriert haben, daraus Straßen zu basteln. Da diese Wanderwege jedoch in Google Earth nicht sichtbar sind, gibts die Strecke bei mir demzufolge auch nicht. Müsst ihr also schon selbst hinlatschen. 😉

  • Gran Turismo 5 Prologue.

    Gut, haben ja nun einige Leute darauf gewartet, dass ich mich diesem Thema nicht nur beiläufig nähere, sondern direkt. Here we go:

    Um es mal in einem Satz zu schreiben: Schön, aber so richtig vom Hocker gehauen hat es mich nicht. Gran Turismo 5 Prologue ist tatsächlich nur das: Ein Prolog. Die Grafik ist sehr ausgereift und macht großen Spaß, allerdings erlaubt sich GT5 Prologue doch tatsächlich Bildruckler. Wer die Philosophie von Gran Turismo nachvollziehen kann, wird schnell merken, dass das ein Fanal ist.

    Das ist es aber gar nicht mal, was mich stört. Mich stört, dass die Benutzerführung behäbig ist, um es mal vorsichtig auszudrücken. Trotz der schönen Oberfläche will die Vorfreude auf die Rennen nicht herüberspringen, ja es tut sich irgendwie gar kein Sinn auf, jetzt mal eben die Nacht zum Tage zu machen. Bei den „großen“ GT-Versionen gab es mehrere hundert Rennen und Missionen zu fahren, da war das wenigstens klar, dass man richtig viel vor sich hatte, aber der Prologue ist beim Gameplay einfach schwach. Vermutlich ist daran auch die GT-Preview Schuld, die seit Monaten herunterladbar ist, denn der Prologue ist von der Benutzerführung darauf aufgebaut.

    Die neue Strecke London: Tja, könnte man meinen, da kommt ein Höhepunkt. Ist es aber gar nicht. Die Londoner Strecke ist eng, schattig, unübersichtlich und erinnert an eine Fußgängerzone im Bayrischen. Nun hat London wirklich ein paar sehr nette Straßen, teilweise sogar ein paar sehr weitläufige und wirklich schön gelegene, aber das scheint man wirklich übersehen zu haben. Das, was die GT-Macher da als Rundkurs genommen habe, ist so ziemlich das müdeste, was bisher an Strecken dazukam, was vielleicht nur durch die alte Rom-Strecke frühere Gran-Turismo-Versionen unterboten wird. Die Jungs haben es in GT4 mit der Strecke „George V“ in Paris so schön geschafft, eine stimmungsvolle Strecke zu zeichnen und nun das. Kein Glanzpunkt. Viel weniger im medialen Interesse steht die Strecke von Daytona, die immerhin eine schöne Raserstrecke ist und gut für Sekundenjagden. Unterm Strich verlieren die sieben mitgelieferten Strecken jedoch schnell ihren Reiz, zumal ja fünf schon alte Bekannte sind und lediglich grafisch auf PS3-Welten aufgemotzt wurden.

    Fahrzeuge: Siebzig Karren dabei, das ist in Ordnung. Und die sind auch allesamt schön modelliert und nun gibt es auch endlich eine Ansicht aus der Fahrerkabine, die, wie in Gran Turismo üblich, den Fahrer auf der rechten Seite zeigt. Bei den Ansichten erlaubt sich Gran Turismo, abgesehen von den seltsamen Rucklern manchmal, keine weiteren Baustellen. Schön ist natürlich wie immer die Wiederholungsansicht, die aus der TV-Perspektive in einer anderen Bildwiederholrate gezeigt wird, als aus der Fahreransicht. Grafisch gelungen.

    Die Netzwerkfunktionen glänzen mit ein paar guten Lösungen für altbekannte Probleme. Was passiert, wenn ein Netzwerkspieler mit seiner Anbindung nur schwerlich mitkommt und sein Fahrzeug aus der Sicht der anderen Netzwerkspielern repositioniert werden muss? Es wird sichtbar an die andere Stelle katapultiert und die Reifen qualmen. Das ist natürlich für Anhänger der Realität nicht sonderlich überzeugend, dennoch eine bessere Lösung, als wenn das Fahrzeug plötzlich ganz woanders erscheint. Allerdings haben die GT-Programmierer auch an den Netzwerkfunktionen ein paar Dinge schlicht nicht gemacht, denn es gibt beispielsweise keine Möglichkeit, mit Freunden private Netzwerkrennen zu fahren, die Gegner werden per Zufallsgenerator zusammengewürfelt. Das wird zwar, wenn man Gerüchten glauben darf, noch per Update nachgeliefert, aber das ist schon wirklich Kreisklasse, wenn man das in einer Simulation weglässt. Daran krankt z.B. auch Colin McRae DiRT gewaltig, dessen Netzwerkfunktionalität im Hinblick auf das Spiel selbst schlicht und einfach unter aller Sau ist.

    Stichwort Update: Beim erstmaligen Einlegen der Disc ist erstmal Installation angesagt. Insgesamt 6 Gigabyte Daten werden von der Disc auf die Festplatte geschaufelt und installiert, das sind die ersten 15 Minuten GT5 Prologue. Und danach ist auch noch nicht Ruhe, denn dann wird erstmal ein Update gezogen, dessen Installation auch gut und gerne 10 Minuten verschlingt. Also Zeit mitbringen.

    Zu guter Letzt der Preis: Im Playstation-Store kostet GT5 Prologue schlappe 39,99 Euro, im Handel gibt es die Disc-Variante für rund 36 bis 38 Euro, vermutlich eine Reminiszenz an den Handel, um deren Geschäft nicht vollends zu ruinieren. Wie auch immer man das sieht: Ich finde, dass der Prologue maximal gefühlte 30 Euro wert ist.

    Kauftipp? Für nicht eingefleischte GT-Fans als einzeln gekauftes Spiel nicht wirklich. Es genügt, ein paar Wochen einen Fan daran austoben zu lassen und sich dann die Disc für ein paar Tage auszuleihen. Kauftipp im Bundle mit einer neuen PS3? Auch nicht wirklich, gibt besseres. Wenn das Bundle nicht teurer ist, als das Einzelgerät, würde ich von einem PS3-GT5-Prologue die Finger weglassen und ein anderes Bundle wählen, falls verfügbar.

    Update: Golem schreibt etwas schöner über GT5 Prologue.

  • Der neue Receiver schwächelt …

    … nur an einer Stelle, da allerdings unangenehm, nämlich beim Stromverbrauch. Während der Receiver im Betrieb 20 Watt verbraucht (bei einem HD-Sender genau 1 Watt mehr) und da für die Leistung eigentlich kein Grund für Beanstandungen liefert, lutscht der Homecast HS5101 CIUSB im Standby-Betrieb schlappe 12 Watt aus der Leitung. Das sind 105 Kilowattstunden im Jahr unnütz verbraten, ein Gegenwert von aktuell 21 Euro. Gut, dafür zeigt das Display (wer es braucht) die aktuelle Uhrzeit, aber definitiv ist das für Standby zu viel.

  • Epilog zu Gran Turismo 5 Prologue.

    Spaßeshalber hatte ich gestern abend mal probiert, eventuell schon einen Tag vorher Gran Turismo 5 Prologue zu kaufen, was eigentlich erst heute herauskommt. Da ich in der Stadt war, hatte ich mich auf die üblichen Kaufhäuser und Spielwarenhandlungen gestürzt, allerdings allesamt negativ. Der hiesige Kaufhof hatte noch nicht mal GT5 bestellt, was davon zeugt, dass da nicht sonderlich kundige Leute die Konsolenabteilung führen.

    Eine erstaunliche Begründung lieferte ausgerechnet der Verkäufer eines Geschäfts, der nur Computerspiele verkauft und eigentlich ja mit der Materie bewandert sein sollte: Sony Computer Entertainment hätte den Veröffentlichungstermin zurückgezogen, weil man beschlossen habe, Gran Turismo 5 Prologue nur in einem Bundle mit einer Konsole verkaufen wolle.

    Diese Feststellung ist nicht nur falsch, sondern logisch gesehen schlicht hirnlos:

    1. Das Killerargument: Sony Computer Entertainment hat die Veröffentlichung von Gran Turismo 5 Prologue für den 28. März angekündigt. Wenn die sich so genau festlegen, wird das auch so sein, wenn nicht gerade wirklich Katastrophales dies verhindert.
    2. Zur Zeit ist keine Saison für den Verkauf von Spielekonsolen. Die Sommerferien sind weit, Weihnachten ebenfalls und die ersten Frühlingstage sorgen eher dafür, in den Biergarten zu gehen, als an die Spielekonsole.
    3. Welchen verkaufsfördernden Sinn hätte das Zwangsbundeling mit einer neuen Konsole? Besitzer von einer PS3 werden wegen Gran Turismo mit ziemlicher Sicherheit nicht noch eine weitere PS3 kaufen.
    4. Das, was heute als GT5 herauskommt, ist ein „Prologue“, also eigentlich nur eine kleine Fassung von dem, was später noch kommen soll. Ein Prologue nur mit einem Zwangsbundle zu verkaufen, wäre relativ bescheuert, weil der einzige Vorteil eines solchen Paketes, nämlich ein günstigerer Preis im Verhältnis auf die gekaufte Ware, nur ansatzweise herübergebracht werden kann.
    5. Gran Turismo ist als Konsolenspiel ein Selbstläufer und verkauft sich auch ohne Zwangsbundeling wie geschnitten Brot.

    Oder anders gesagt: Da war gestern ein Verkäufer massiv deppert drauf und ist offenkundig noch nicht mal stellvertretender Meister in der Kreisklasse des Erzählens von ganz schlechten Geschichten.

  • Sat-Receiver Homecast HS5101 CIUSB.

    So, der neue Sat-Receiver ist nun auch da, der nun den letzten Meter Übertragung vom Receiver zum Fernseher digital geht. Es ist nicht einzusehen, wieso das Fernsehbild mehrere zehntausend Kilometer digital wandert und dann den letzten Meter analog per Scart gehen soll und genau da die meiste Information in der Kette verliert.

    Beim Receiver habe ich experimentiert und einen DVB-S2-Receiver von einer koreanischen Firma namens Homecast gekauft, genau den Homecast HS5101 CIUSB. Diese Kiste deshalb, weil sie unter den DVB-S2-kompatiblen Receivern mit rund 230 Euro zu den günstigeren HD-Kisten auf dem Markt gehört und keine Premiere-Zertifizierung mitbringt. Diese angebliche Manko ist ein handfestes Kaufargument, denn Premiere-zertifizierte Gerätschaften bringen nichts anderes mit, außer dass die Programmplätze 100 bis 199 fest für Premiere-Programme konfiguriert sind. „Fest“ heißt übrigens „fest“, wer kein Premiere-Abo mit so einem Premiere-zertifizierten Receiver hat, hat auf den Plätzen 100 bis 199 eben nur schwarzes Bild und ich finde die Zwangsvorbelegung deshalb eine Frechheit.

    Zurück zum Homecast: Neben dem obligatorischem Scart hat die Kiste eben auch einen HDMI-Ausgang, um daran eine hochwertige Glotze anzuschließen. Und das allein ist es schon wert, denn die Ausbeute an Brillanz ist sichtbar, selbst bei Nicht-HD-Programmen. Das ARD-Boquet via Astra, eh schon geplagt durch malade Datenraten, ist sichtbar besser anzuschauen. Ein HDMI-Kabel liegt übrigens bei, sowas muss man heutzutage schon explizit erwähnen.

    Die Installation ist schmerzlos. Astra ist voreingestellt, allerdings macht es grundsätzlich Sinn, die Programmlisten gleich nach der Installation zu aktualisieren, was auch relativ flott vonstatten geht. Was wirklich überrascht, ist das Tempo des Programmeumschaltens. Das Betriebssystem des Sat-Receivers ist derartig flott, das kennt man eigentlich eher von hochpreisigen Gerätschaften.

    Seine Stärke spielt der Receiver natürlich bei HD-Programmen aus. Davon gibt es leider derzeit nur zwei regelmäßig sendende, nämlich ein Programm namens Anixe und den Astra-HD-Testkanal. Und hier ist dann wirklich die Zukunft anzuschauen, wenn auch bei eher belanglosen Programminhalten. Phantastisch, muss man einfach gesehen haben. Hat man einmal Full-HD in Aktion gesehen, will man nie wieder etwas anderes.

    Der HS5101 CIUSB kann jedoch noch mehr. Das „USB“ in der Modellbezeichnung lässt erkennen, dass die Kiste einen USB-Anschluss mitbringt. Daran kann man einen USB-Stick oder ein USB-Laufwerk anschließen und beispielsweise Programmlisten hin- und herschieben. Und das ist nicht ohne, denn wer jemals versucht hat, auf einem Sat-Receiver die Programmliste zu sortieren, weiß, dass das schnell eine wochenendfüllende Aktion wird.

    Der USB-Anschluss ist aber für noch etwas gut, denn auf angeschlossene Datenspeicher kann gestreamt werden. Sprich: Der Sat-Receiver ist dann auch gleichzeitig ein Videorecorder, was sehr clever ist. Gespeichert wird der Stream dann in einem eigenen Format, der dann auch wieder mit dem Sat-Receiver ausgespielt werden kann. Die aufgezeichneten Dateien lassen sich jedoch auch auf einen PC kopieren und dort mit diverser Drittsoftware so aufbereiten, dass davon mit herzlich wenig Verlust DVD erzeugt werden können.

    Auch wenn der HS5101 CIUSB nicht Premiere-zertifiziert ist – entschlüsseln kann er schon. Das „CI“ in der Modellbezeichnung gibt nämlich an, dass der Receiver Common-Interface-Einschübe hat und davon gleich zwei. Entschlüsselungsmodule sind also einsetzbar.

  • Bluetooth-Headset für die PS3.

    Ein Bluetooth-Headset steht bzw. stand noch auf meiner kleinen Wunschliste für die PS3. Bisher war mir der Sinn so eines Headsets schleierhaft, allerdings hatte ich da noch nicht den Mehrspielermodus von Call of Duty 4 ausprobiert, bei dem sich mit Headsets gegenüber der restlichen Gruppe im Spiel vortrefflich kommunizieren lässt und sich das in etwa so anfühlt, als ob die eigene Schwadron tatsächlich koordinieren muss. Und da fiel mir mein altes Bluetooth-Headset von Nokia ein, dass noch in den Untiefen einer Schublade vor sich hingurkte.

    Da Bluetooth ein einheitliches Headset-Profil hat, ließ sich das Ding völlig unproblematisch an die PS3 anbinden und funktioniert nun. Coole Wurst, was man so alles nützliches in den Schubladen haben kann.

  • Moderatorgrüße.

    Wir machens mal wie im Radio: Ein Gruß geht an Lisa S., die seit gestern zu Hause sitzt und ihre Kiste nach einem Ungezieferbefall wieder neu aufsetzt.

    Immerhin gehört sie damit zu zwei Typen von inzwischen gar nicht mehr so weit verbreiteten Frauen: a) Hat kein Macbook und b) installiert Windows selbst. Und ich bin mir sicher, den Keilriemen bekommt sie im Zweifelsfall am Auto auch ausgewechselt. 😉

  • Handlagern für die Musikindustrie.

    Die Staatsanwaltschaft Wuppertal macht neuerdings was ganz interessantes: Sie lässt absichtlich das strafermitteln sein. Und zwar dann, wenn Rechtsanwaltskanzleien Massenanzeigen von Tauschbörsennutzern einreichen, um diese verfolgen zu lassen, was ja nach hiesiger Rechtslage gottlob weiterhin nur die Justiz darf. Wenn man sich das einmal näher anschaut, wie da der Weg so einer Strafverfolgung bisher abläuft, wird das auch ganz schnell klar, was die Intention der Staatsanwaltschaft Wuppertal mit dieser Notbremse ist und wie mutig das ist:

    Es gibt in der Zwischenzeit eine richtiggehende Industrie von reichlich merkwürdigen Firmen, die im Auftrag von Rechteinhabern und Rechtsanwaltskanzleien die gängigen Tauschbörsen durchforsten, oft genug andere Benutzer dazu überreden, ihre Schätze preiszugeben, dann munter die zugänglichen Verkehrsdaten wie IP-Adresse und Zeitpunkt aufzeichnen und diesen Vorfall zur Anzeige bringen.

    Das geht dann zur Staatsanwaltschaft, die diesen Fall bearbeitet und als nächstes durch den Internet-Provider, dem die aufgezeichnete IP-Adresse zugehörig ist, den Benutzer ermittelt, über dessen Zugang die betreffenden Musikalien im Internet zum Tausch gestellt wurden. In der Regel stellt die Staatsanwaltschaft schon hier das Verfahren auch gleich wieder ein, weil der Tausch schlicht keine oder nur eine geringe fiskalische Relevanz hat. Schließlich ist das hier alles eine riesige Grauzone, denn nur das Öffnen eines Verzeichnisses mit vielen Musikstücken besagt ja noch lange nicht automatisch, dass dieses Verzeichnis auch allen anderen Internet-Nutzern geöffnet ist oder gar Geldströme fließen.

    Das Problem an der Geschichte ist jedoch, dass im Rahmen des Verfahrens der Rechtsanwalt, der das Verfahren betreut, Akteneinsicht bekommt und damit ganz legal an die Adressdaten des Tauschbörsennutzers kommt und das dann dazu führt, dass dieser von den Rechteinhabern bzw. von deren Rechtsanwaltskanzleien dicke Schadenersatzrechnungen bekommen. Die in der Regel nichts mit dem mutmaßlich angerichteten Schaden zu tun haben, sondern als Keule wirken sollen und das auch oft genug tun. Damit ist jetzt zumindest in Wuppertal Schluss.

    Das regt natürlich die Musikindustrie und deren abmahnenden Anwälte auf, die sich flux an die vorstehende Behörde in Düsseldorf gewendet haben und sich beschweren. Antworten stehen noch aus, aber ich bin sehr gespannt, was da noch kommt.

    Fakt ist, dass schon jetzt relativ klar und deutlich ist, was passieren würde, wenn auf Verkehrsdaten nicht mehr nur Ermittlungsbehörden direkten Zugriff hätten, sondern auch Rechteinhaber.

  • Linktausch gut oder schlecht?

    In vielen Ratschlägen von so genannten „Search Engine Optimizers“ wird gern angegeben, sich um Linktausch zu bemühen, also einen Link auf eine Website zu setzen, die wiederum auf die eigene Website verlinkt. Wenn dies innerhalb von thematisch möglichst genau passenden Websites erfolgt, wäre dies eine gute Linkbasis für Suchmaschinen.

    Diese Idee, dass sich gute Inhalte untereinander durchaus gut ergänzen könnten, mag zwar auf den ersten Blick überzeugend sein, aber ist sie das denn wirklich? Beziehungsweise ist so eine Kreuzverlinkung überhaupt realistisch? Den Eindruck sollte so eine Kreuzverlinkung ja machen, wenn man deren Wirkung in Suchmaschinen sehen will.

    Ich denke, das macht sie nur sehr bedingt. Verlinkt zum Beispiel eine Unternehmens-Website ohne weiteres auf Websites ihrer Konkurrenz? Und noch viel utopischer: Verlinkt die Konkurrenz dann auch zurück? Anderes Szenario: Eine inhaltlich eher maue Website mit viel Werbebannern verlinkt auf meine uralte Website und ich verlinke an die genau gleiche Stelle zurück. Ist das nicht merkwürdiger, als wenn ich einfach nur einen Textlink verkaufe? Ich finde schon.

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