Handlagern für die Musikindustrie.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal macht neuerdings was ganz interessantes: Sie lässt absichtlich das strafermitteln sein. Und zwar dann, wenn Rechtsanwaltskanzleien Massenanzeigen von Tauschbörsennutzern einreichen, um diese verfolgen zu lassen, was ja nach hiesiger Rechtslage gottlob weiterhin nur die Justiz darf. Wenn man sich das einmal näher anschaut, wie da der Weg so einer Strafverfolgung bisher abläuft, wird das auch ganz schnell klar, was die Intention der Staatsanwaltschaft Wuppertal mit dieser Notbremse ist und wie mutig das ist:

Es gibt in der Zwischenzeit eine richtiggehende Industrie von reichlich merkwürdigen Firmen, die im Auftrag von Rechteinhabern und Rechtsanwaltskanzleien die gängigen Tauschbörsen durchforsten, oft genug andere Benutzer dazu überreden, ihre Schätze preiszugeben, dann munter die zugänglichen Verkehrsdaten wie IP-Adresse und Zeitpunkt aufzeichnen und diesen Vorfall zur Anzeige bringen.

Das geht dann zur Staatsanwaltschaft, die diesen Fall bearbeitet und als nächstes durch den Internet-Provider, dem die aufgezeichnete IP-Adresse zugehörig ist, den Benutzer ermittelt, über dessen Zugang die betreffenden Musikalien im Internet zum Tausch gestellt wurden. In der Regel stellt die Staatsanwaltschaft schon hier das Verfahren auch gleich wieder ein, weil der Tausch schlicht keine oder nur eine geringe fiskalische Relevanz hat. Schließlich ist das hier alles eine riesige Grauzone, denn nur das Öffnen eines Verzeichnisses mit vielen Musikstücken besagt ja noch lange nicht automatisch, dass dieses Verzeichnis auch allen anderen Internet-Nutzern geöffnet ist oder gar Geldströme fließen.

Das Problem an der Geschichte ist jedoch, dass im Rahmen des Verfahrens der Rechtsanwalt, der das Verfahren betreut, Akteneinsicht bekommt und damit ganz legal an die Adressdaten des Tauschbörsennutzers kommt und das dann dazu führt, dass dieser von den Rechteinhabern bzw. von deren Rechtsanwaltskanzleien dicke Schadenersatzrechnungen bekommen. Die in der Regel nichts mit dem mutmaßlich angerichteten Schaden zu tun haben, sondern als Keule wirken sollen und das auch oft genug tun. Damit ist jetzt zumindest in Wuppertal Schluss.

Das regt natürlich die Musikindustrie und deren abmahnenden Anwälte auf, die sich flux an die vorstehende Behörde in Düsseldorf gewendet haben und sich beschweren. Antworten stehen noch aus, aber ich bin sehr gespannt, was da noch kommt.

Fakt ist, dass schon jetzt relativ klar und deutlich ist, was passieren würde, wenn auf Verkehrsdaten nicht mehr nur Ermittlungsbehörden direkten Zugriff hätten, sondern auch Rechteinhaber.


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