Kein Fundamentalismus bei der Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung!

Ich habe es ja insgeheim so kommen sehen. Nach der Notbremse des Bundesverfassungsgerichts, die Vorratsdatenspeicherung komplett so lange auszusetzen, bis eine verfassungsverträglichere Neuregelung entworfen und am Start ist, würde es extrem schwierig werden, überhaupt wieder zu einer Speicherung von Verkehrsdaten zu kommen. Auf Fundamentalisten auf allen Seiten ist da Verlass.

Und da sind wir dann auch angekommen. Bei jeglicher Diskussion darüber, ob und wie lange man Verkehrsdaten speichern soll, findet sich eine ziemlich genau umgrenzte Gruppe von so genannten Netzaktivisten, die lauthals “Jehova!” rufen und den absoluten Worst Case – nämlich gar keine Verkehrsdaten zu haben – als weiterhin begehrenswerten Zustand zu erhalten und vermischen hier wirklich alles. Der Begriff “Vekehrsdaten” ist dabei herrlich einfach, man müssen schlicht verbieten, Verkehrsdaten zu speichern. Und das ist keine wirklich gute Idee, weil genau diese Forderung den Schäubles, Zensursulas und Friedrichs dieser Welt in ihrer in Endlosschleifen gesungenen Das-Internet-darf-kein-rechtsfreier-Raum-sein-Schlager in die Hände spielt.

Wir Netzaktivisten wollen keine Daten gespeichert haben. Die Leute, die von der Gesellschaft Angst haben und zufälligerweise an der Macht sind, wollen alle Daten gespeichert sehen. Irgendwo in der Mitte müssen wir uns treffen. Das ist Demokratie.

Wir müssen die Grundlagen dafür schaffen, dass Ermittlungsbehörden im Ernstfall tatsächlich ein Datenbestand zur Verfügung steht, mit dem bei einer konkreten oder möglichen Straftat durch die Analyse von Verkehrsdaten aus Telekommunikationsdiensten eine Ermittlungs möglich sind. Dazu gehört – meiner Meinung nach – die zeitlich genau definierte Speicherung und Bereithaltung von reinen Verbindungsdaten beim jeweiligen Diensteanbieter  (da hatten wir einst einmal mal die 80 Tage, mit denen alle sehr gut leben konnten). Damit lässt sich ein Großteil von Straftaten zumindest soweit nachvollziehen, dass man auf den Besitzer des Zuganges kommen kann. 80 Tage halte ich auch nicht für daneben, es hat sich in meiner Erfahrung als Systemadministrator, der hin und wieder Auskunftsanfragen von Ermittlungsbehörden bearbeitet hat, gezeigt, dass dies eine ausreichende Zeit für Ermittlungsbehörden ist.

Alles, was darüber hinausgeht, ist dann eine Geschichte, die im Einzelfall durch Ermittlungsbehörden nur mit richterlichem Beschluss eingefordert werden darf und immer zeitlich beschränkt sein muss. Dazu gehören Abhörmaßnahmen, die Speicherung von erweiterten Verkehrsdaten wie Positionsdaten von Handys oder Zugriffe auf Postfächer o.ä. Das sind nach allgemeiner Auffassung nämlich immer massive Eingriffe in die Privatsphäre von Benutzern und die haben immer Ausnahmen zu bleiben. Und wir müssen vor allem weg von der unsäglichen Eselei, dass Vorratsdatenspeicherung immer noch unter dem Freifahrtschein namens “Terrorismusabwehr” fährt. “Terrorismusabwehr” hat in diesem Komplex nichts mit klassischer Strafaufklärung zu tun, sondern hier werden einfach nur Daten der gesamten Bevölkerung auf Halde gesammelt. Und das darf nicht sein. Wo Datenberge vor sich hinfaulen, da finden sich auch die Mistkäfer sehr schnell.

Sprich: Etwas weniger Privacy-Paranoia von Seiten der Netzaktivisten und etwas mehr Konsens führt zu viel mehr, als totaler Keine-Daten-Fundamentalismus. Mit der letztgenannten Haltung werden wir von den Law-and-Order-Politikern viel zu einfach abgekanzelt und kaltgestellt.


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