Über zwei Jahre hat es gedauert, bis nun endlich ein klares Wort zur Vorratsdatenspeicherung gesprochen wurde. Und in der Zeit haben unsere Telekommunikationsanbieter tatsächlich (mit einigen wenigen Ausnahmen) ab dem 1. Januar 2008 brav hübsch viel Daten sechs Monate lang speichern müssen. Darunter so Sachen wie die genauen Daten, wann sich unsere DSL-Router bei unseren Providern eingeloggt haben, wem wir wann eine E-Mail mit welcher Betreffzeile geschickt haben und wo wir wann mit unserem eingebuchten Handy gerade waren. Selbst wenn ich das heute noch lese, könnte ich kotzen über die Dreistigkeit des Staates, der sich solche Datenberge aufschütten lässt, um darin hier und dann zu wühlen, selbstverständlich nur zur Terrorabwehr oder zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten. Nicht mehr nur die sind verdächtig, denen man konkret eine Straftat unterstellt, sondern einfach mal alle Bürger dieses Landes.
Keiner hat es vorher geglaubt und es hat sich auch sehr schnell gezeigt, dass vor allem die Abmahnindustrie sehr davon profitiert hat, in dem sie in aller Seelenruhe vorgebliche Urheberrechtsverstöße zur Anzeige gebracht hat, im Rahmen dieser Anzeigen Ermittlungen getätigt und die Verfahren dann meist eingestellt wurden, die abmahnenden Unternehmen jedoch so in die Kenntnis der mutmaßlichen Täter kam und munter Rechnungen verschickte. Heute ist das eine gut laufende Industrie geworden, die die Vorratsdatenspeicherung nicht dazu nutzt, den Bürger vor Terrorismus zu schützen, sondern um aktiv Terrorismus zu verbreiten. Eine der vielen so entstandenen Grauzonen, die der Staat selbst eingerichtet hat und von Anfang an nicht im Griff hatte und auch nicht haben konnte. Unerträglich für jeden Menschen, der an die Funktionsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Staates glauben soll.
Und ja, auch als wiedereingetretenes SPD-Mitglied muss ich zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sagen: Recht so. Das Urteil ist eine deutliche Klatsche für die damalige Große Koalition, eine deutliche Klatsche für die damalige SPD-Fraktion, die das Ding ohne wirkliche Not einfach mal mitgetragen und als “Handelsware” für andere, scheinbar wichtigere Entscheidungen eingeschätzt hat und letztendlich auch eine deutliche Klatsche für den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.
Wohin bringt uns das Urteil? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist erst einmal eine Feststellung dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form verfassungswidrig ist und erteilt damit dem Gesetzgeber die Aufforderung, dafür zu sorgen, dass die Gesetzgebung dahingehend angepasst wird, dass das Ding verfassungsgemäß wird. Wie das genau passieren soll und wie das Ding dann am Ende aussieht, ist ein anderes Thema.
Allerdings muss man hier hinterherschicken, dass das Urteil einige Fundamente hat, die einer ähnlich gelagerte Datensammelwut entgegenstehen. Die Argumentation, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar ist, ist so eine deutliche Querverbindung, die nicht so einfach aufzulösen ist. Und selbst wenn eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde und auch zukünftig umgesetzt werden soll: Sie muss erst einmal so umgesetzt werden, dass sie nicht gegen unsere Verfassung verstößt.
Deshalb ist das ein guter, ein sehr guter Tag. Nicht nur für diejenigen, die Telekommunikation nutzen und sich darüber stören, dass überall der Staat dabei ist, sondern für alle Menschen, die an einen Staat glauben wollen, der nicht proaktiv schnüffelt.
Schreibe einen Kommentar