Die einfache elektronische Rechnung kommt (möglicherweise).

Der EU-Ministerrat hat als einer der letzten Aktivitäten vor der Sommerpause eine Änderung der Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC beschlossen und im Artikel 233 (was tief blicken lässt, was für ein EU-Bürokratieungetüm diese Direktive 2006/112/EC ist) hinzugefügt, der es nun den Beteiligten einer Rechnungsstellung überlässt, die Authentizität, Integrität und und Lesbarkeit einer Rechnung sicherzustellen und zwar nun unabhängig davon, ob die Rechnung auf Papier gedruckt oder elektronisch daherkommt.

Damit sind wir doch schon mal ein gutes Stück weiter, denn die EU entzieht den nationalen Regierungen hiermit die Rechtsgrundlage, elektronische Rechnungen nur mit mehr oder weniger sinnvollen Authentifizierungsmechanismen rechtsgültig zu machen, wobei Rechtsgültigkeit im Sinne der Finanzbehörden ist, dass eine Umsatzsteuerabzugsfähigkeit gegeben ist. Während in einzelnen Ländern einfach eine nicht mehr veränderbare PDF-Datei einer Rechnung den nationalen Bestimmungen genügt, will man beispielsweise in Österreich schon eine fortgeschrittene elektronische Signatur, was bedeutet, dass der Rechnungssteller eine Rechnung elektronisch mit einem Zertifikat signieren muss. Diese Signatur kann dann der Rechnungsempfänger prüfen (muss das sogar) und die Rechnung damit als gültig abheften.

In Deutschland nimmt man es da noch eine Packung genauer und möchte eine qualifizierte Signatur auf elektronischen Rechnungen sehen. Diese Art von Signatur unterscheidet sich darin, dass das Zertifikat zur Erstellung einer Signatur von einem offiziell akkreditierten Zertifikatsherausgeber kommt, was den Rechnungssteller ein paar Euro kostet, neben den Ausgaben zur Produktion von elektronischen Rechnungen.

Nun hat also die EU die Zügel formell gelockert, so dass das Bundesfinanzministerium, das schon unabhängig von der heutigen Entscheidung an einer Lockerung gearbeitet hat, heute nun auch grünes Licht bzw. Dampf von Seiten der EU bekommt. Warten wir es mal ab, ob bis Ende des Jahres dann tatsächlich ein Gesetzesentwurf herauskommt, der näher an der Praxis ist, als bisher. Bei unserer aktuellen Kindergarten-Bundesregierung glaube ich das erst dann, wenn es beschlossen ist.

[via Heise online]


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