So, jemand hat die Petitionsbüchse auf dem Bundestagspetitionsdingsbums aufgemacht und wir werden diese jetzt auch schön alle brav unterzeichnen.
Dazu gehen wir auf die Petitionsseite zu “Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009” loggen uns da ein und zeichnen die Petition mit. Wer keinen Zugang zu diesem Dienst hat, kann sich dort registrieren. Die Registrierungsprozedur ist etwas unhandlich (was auch nicht anders zu erwarten war, wobei das vor Jahren sogar noch unbedienbarer war), dafür geht das Mitzeichnen per Knopfdruck.
Zur Frage, ob das Sinn macht: Ein absolutes “Ja”. Jeder Bürger ist nach dem Artikel 17 des Grundgesetzes in der Lage, eine Beschwerde über ein Gesetzesvorhaben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu richten. Das, was hier gemacht wird, ist eine so genannte “öffentliche Petition”, deren Inhalt in einer Ausschusssitzung dann behandelt wird, wenn innerhalb der ersten drei Wochen nach Start der öffentlichen Petition mindestens 50.000 Mitzeichner die öffentliche Petition mittragen.
Deshalb ist jeder mündige Bürger aufgerufen, sich über obigen Link über die Petition zu informieren und diese dann mitzuzeichnen, wenn man diese mittragen möchte. Das ist pure Demokratie, die wir in die Hand nehmen müssen, wenn wir ein Zeichen setzen wollen.
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