• Analog-TV on Digital-TV.

    Dass analoges Bild in PAL-Auflösung auf einem größeren Full-HD-Bildschirm nicht sonderlich toll aussieht, hatten wir ja schon mal. Dass es richtiggehend vergällend schlecht ist, habe ich dann gestern bzw. heute morgen in Aktion erlebt, als ich Der Pferdeflüsterer (grandioser Film mit großartigen Bildern) in der ZDF-Wiederholung um kurz nach Mitternacht anschaute. By the way: Warum das ZDF es fertigbringt, so einen Film nachmittags zu senden und dann erst wieder in der mitternächtlichen Wiederholung und anstelle eines solchen Filmjuwels zur Primetime lieber zwei granatenschlechte Erol-Sander-Schnulzen im Doppelpack abspult, bleibt ein Rätsel.

    Jedenfalls, das Bild war schlecht. Neben der PAL-Auflösung, die sich nun mal derzeit nicht ändern lässt, kamen die Interferenzen der analogen Bildübertragung von Receiver zum Bildschirm zum Tragen. Moiré-Effekte zum Abwinken und MPEG-Artefakte, letztere immerhin größtenteils einkassiert mit dem MPEG-Artefaktefilter des Fernsehers.

    Ich muss das Projekt Digitalreceiver-mit-HDMI-Ausgang außerplanmäßig vorziehen, das hat so wirklich keinen Sinn. Ich beleidige so nur den Fernseher. Ein Kandidat ist bereits augekundschaftet, ist ein Außenseitergerät, das aber recht vielversprechend klingt. Warten wir es einmal ab.

  • Addict to Work.

    Im Büro ist auffallend ruhig, was definitiv einfach daran liegt, dass genügend Kunden im Urlaub sind und vermutlich zum Skifahren in die Alpen düsen. Hätten sie gar nicht mal so weit fahren müssen, in den Höhenlagen des Schwarzwaldes liegt durchaus annehmbar Schnee, passend zu Ostern.

    Da unsere Kollegen in unserer Edamer-Fraktion holländischen Niederlassung offensichtlich auch nicht ganz da sind und auf eher nicht so wichtige E-Mails von mir reagieren, gehe ich mal davon aus, dass die Jungs sich heute auch etwas die Sonne auf ihre Ranzen scheinen lassen, denn immerhin scheint die bei denen vom Himmel. Da lobe ich mir das Wetter-Widget in der Windows Sidebar.

  • China kommt.

    Zumindest friedlich im DNS, denn die chinesische Registrierungsstelle für „.cn“-Domains, CNNIC, hat verkündet, dass die zehnmillionste Domain im Januar 2008 registriert wurde. Allein direkt unter „.cn“ (es gibt unterhalb von „.cn“ noch Subdomains wie zum Beispiel „.com.cn“) sind nun über sechs Millionen Domains registriert.

    Damit ist die chinesische Top-Level-Domain auf dem besten Wege, die deutsche langsam aber sicher zu überholen, die derzeit noch die größte, nationale Top-Level-Domain im Internet darstellt. Eine recht aktuelle Statistik pflegt das DENIC. Wobei diese Statistik – im Bezug auf die „.de“-Zone – nicht tagesaktuell ist, tagesaktuelle Werte gibt es hier. Zumindest ist die 12-Millionen-Hürde in greifbarer Nähe.

  • Vorschau auf PS3-Update 2.20.

    Da mit dem PS3-Update 2.20 einige größere Dinge auf dem Weg sind, habe ich mal versucht, diese Änderungen zusammenzusammeln. Here we go:

    • Unterstützung des Blu-Ray-Disc-Profile 2.0. Damit wird es möglich, dass Blu-Ray-Discs mit BD-Live ins Internet verbinden können, beispielsweise auf eine zum Inhalt korrespondierenden Website. Dieses Feature bedingt 1 GB Speicher auf dem Abspielgerät und während das schon bei vielen Blu-Ray-Playern nicht mehr möglich ist, pariert die PS3 locker damit.
    • Der Blu-Ray-/DVD-Player merkt sich beim Beenden die Stelle auf einer eingelegten Blu-Ray-/DVD-Disc und setzt beim Wiedergeben von dort fort. Das auch, wenn zwischenzeitlich die Blu-Ray-/DVD-Disc ausgeworfen wurde. Sehr sinnvoll und sehr überfällig.
    • Ein zusätzlicher Rauschfilter soll die Wiedergabe von Blu-Ray- und DVD-Discs verbessern, wenn diese sichtbares Rauschen enthalten, beispielsweise durch das beim Drehen verwendete Filmmaterial.
    • Der in der PS3 eingebaute Webbrowser erhält ein Update und soll „in einigen Fällen“ Web-Seiten schneller aufbauen.
    • Videodateien sollen sich nun im Webbrowser direkt aufrufen lassen, was immer damit auch genau gemeint ist. Das Flash-Video-Format beherrscht der PS3-Webbrowser. Abwarten und Tee trinken.
    • Das Herunterladen von Dateien soll über den Webbrowser möglich werden. Heruntergeladene Elemente werden dann auf der Festplatte abgespeichert.
    • DivX- und WMV-Videos lassen sich nun auch abspielen, wenn sie über 2 Gigabyte groß sind.
    • Eine angeschlossene PSP kann als Fernbedienung für die Wiedergabe von Musik genutzt werden, beispielsweise für die Wiedergabe von Musik ohne eingeschaltetem Fernseher.
    • Playlists von Musik und Bildern lassen sich auf eine angeschlossene PSP übertragen, wenn dort die Firmware 2.0 installiert ist.
  • Apple Safari über die Hintertüre.

    Frechheit. Apple Safari ist ein völlig unprickelnder Webbrowser, unter Windows so nützlich wie ein abgebrochener Fußnagel, seine Reichweite auch dementsprechend. Dass Apple bei einer QuickTime-Installation bisher nie vergessen hat, bei einem Update auch ständig zu versuchen iTunes unterzujubeln, reicht offenkundig noch nicht, denn jetzt findet sich da auch noch Apple Safari. Und wer fahrlässigerweise auch noch die Update-Einstellungen so gelassen hat, wie sie sich Apple am meisten wünscht, lädt den Krampf erst automatisch herunter und kann ihn erst vor der Installation abbrechen.

    Convenience? Muahaha… sind doch letztendlich auch dort nur die gleichen Wölfe im Schafspelz unterwegs, wie sonstwo auch.

  • Acomo.

    Einmal schneller sein als Robert Basic: Seit heute um 18 Uhr ist eine neue Community-Plattform namens Acomo online, ziemlich konzentriert eine Mischung aus MySpace und Facebook. Etwas überrascht habe ich dabei festgestellt, dass ich den Chef namens Sascha Boerger kenne und gar nicht mitbekommen habe, dass er schon seit einer ganzen Weile an seinem Baby schraubt.

    Nun gut, testen muss der geneigte Leser dann leider selbst, aus bekannten Gründen. Ich bin zu wenig ein Alleinunterhalter, um so eine Plattform multimedial permanent zu beschicken. Außerdem hat mein Handy keine Videoaufnahmefunktion, weshalb ich derzeit nicht zur medialen Revolution beitragen kann. 😉

  • Aufräumen.

    Ich weiß gar nicht, wie lange ich das jetzt vor mich her geschoben habe, aber das Wetter war genau richtig dafür, endlich einmal meine mobile Festplatte aufzuräumen. Elektronische Unordnung auf einem Laufwerk ist mir ein Greuel und eine Backup-Festplatte hat irgendwie einen Hang dazu, dass es dort nach und nach aussieht, wie in der Rumpelkammer.

    Bei der Gelegenheit habe ich auch mal die Langzeitarchive, in denen ich beispielsweise meine ganzen E-Mails von praktisch Anfang an archiviere, von ZIP auf 7-ZIP umgestellt, was effektiv einen Drittel weniger Platz beansprucht. Nicht, dass ich die 120 Gigabyte Festplattenplatz auf dem mobilen Laufwerk ausgereizt hätte, aber neben der elektronischen Unordnung ist auch die Verschwendung von Speicherplatz einfach bäh.

    Und schließlich ist auch das fällig, wozu ich die Backup-Festplatte ursprünglich mal gekauft hatte: Ein Backup. Und wenn das am PC durch ist, ist als nächstes ein Backup der PS3-Festplatte dran. Ich würde mich schon ein Kleinwenig ärgern, wenn ich da diverse Spielstände im Katastrophenfall nochmal neu erspielen müsste. 🙂

  • Werde ich träumen, Dr. Clarke?

    Muss man nach dem Tod von Arthur C. Clarke die übliche Schallplatte auflegen, seinen Tod bedauern, sein Lebenswerk loben und noch eine möglicherweise eher langweilige Geschichte erzählen, in der man mit einer Arbeit von Clarke in Berührung kam? Nein, muss man nicht. Ich bin mir bei relativ wenigen Menschen ziemlich sicher, dass sie für sowas überhaupt keine empfängliche Ader hätten und da zähle ich Arthur C. Clarke dazu.

    So ist er halt gegangen, immerhin erst nach 90 Jahren. Und geärgert hat er sich tatsächlich eher nur darüber, dass der Mensch so unvollkommen ist. Das versteht man sicherlich alles auch erst, wenn man sich durch einige Bücher von ihm gewälzt hat, die oft genug alles andere als einfache Unterhaltungslektüre ist.

  • Schutzbrille und Ohropax!

    Ich würde wirklich gern mal wissen, was diesen Mädels intravenös vor diesem Auftritt eingetrichtert wurde:

    „Berryz Koubou“ ist übrigens eine japanische (wie kann es auch anders sein) Girlgroup, die wohl durchgehend so schrill singt. Meine Vermutung ist, dass die Produzenten einfach den Tanzboden auf 80° Celsius erhitzt haben und die deshalb so zappeln müssen. 😉

    [via Isotopp]

  • Hamse mal PIN und eine TAN für mich, gnä' Frau?

    Also ich weiß nicht: Da prügeln wir letzten Kämpfer der Privatsphäre vehement wirklich jedem ein, niemals, niemals, niemals Online-Banking-Zugangsdaten aus der Hand zu geben, irgendwo zu notieren oder auf fremde Websites einzutragen und da kommt so ein Dienst wie „sofortueberweisung.de“ einer „Payment Network AG“ daher und will doch tatsächlich für einen Zahlungsvorgang die Online-Zugangskennung, die PIN und eine TAN des Nutzers haben, die dieser dann in die sofortueberweisung.de-Website eingeben soll. Klassisches Man-in-the-middle, das vermutlich hunderte Mal pro Tag genutzt wird, wenn ich mir so die Referenzliste anschaue.

    Zwar rühmt man sich damit, dass PIN und TAN nach dem Zahlungsvorgang gelöscht würden und die Serverumgebung gar TÜV-geprüft sei, aber dennoch ist das einfach nur eine elende Idee, die im übrigen die AGB der meisten Banken schlicht verletzt. Da hilft auch die etwas krude Argumentation der Payment Network AG nicht, die doch tatsächlich zwischen „Personen“ und „Software“ unterscheidet und argumentiert, dass man eigentlich auch einen Webbrowser nicht zum Online-Banking verwenden dürfte, wenn die Hausbank die Zahlungsvermittlung durch eine Software untersage.

    Witzig ist übrigens der Versicherungsansatz: Da man bei der Payment Network AG offensichtlich davon ausgeht, dass in einem Mißbrauchsfall die Hausbank eines Kunden die Haftung verweigern dürfte, hat man eine eigene Versicherung abgeschlossen, die immerhin bis zu einer Transaktionssumme von 5.000 Euro haftet. Interessant hierbei wird jedoch das Kleingedruckte bei Punkt 6:

    6 Ausschlüsse

    Nicht ersetzt werden Schäden,

    6.1 wenn der missbräuchlich verfügte Betrag von der Empfängerbank zurück verlangt werden kann.

    6.2 aus Umsätzen/Transaktionen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde nach Kenntnis der missbräuchlichen Verwendung der PIN und TAN nicht unverzüglich sein Online-Konto hat sperren lassen.

    6.3 bei denen der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass der Vermögensschaden aus der missbräuchlichen Verwendung einer beim PayNet-Dienst „Sofortüberweisung“ entwendeten PIN und TAN stammt.

    Cleverer Ansatz unter Punkt 6.3, den Nachweis über eine missbräuchliche Verwendung von entwendeten PIN und TAN nachweisen zu sollen, wenn der Dienst selbst vorgibt, eben die PIN und TAN nicht zu speichern. Könnte dann sehr lustig werden.

    Siehe auch Meldung der Verbraucherzentrale Sachsen.

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