Was ist eigentlich die Abgeltungsssteuer?

Fangen wir einmal von vorn mit dem an, was heute schon Usus ist: Die Kapitalertragssteuer. Diese Steuer ist eine Form der Einkommensteuer und ist auf Einnahmen aus Kapitalerträgen fällig. Sprich: Hat jemand ein Sparbuch und kassiert damit 100 Euro Zinsen, dann sind diese 100 Euro als Einnahmen aus Kapitalerträgen einkommensteuerpflichtig und werden mit dem jeweiligen Steuersatz versteuert.

Um diese Fummelarbeit bei kleinen Zinseinnahmen zu vereinfachen (offiziell heißt das natürlich so, dass man damit die Kleinsparer schützen möchte), gibt es den Sparerfreibetrag in Höhe von 750 Euro bei Ledigen und 1.500 bei Verheirateten. Das heißt, dass die Einnahmen aus Kapitalerträgen nicht versteuert werden müssen, wenn diese in der Gesamtheit von 750 Euro im jeweiligen Steuerjahr nicht überschreiten. (Gern ist beim Sparerfreibetrag die Rede von 801 Euro bzw. 1.602 Euro. Das ist nicht ganz richtig, denn bei den letztgenannten Freibeträgen ist auch noch der abziehbare Anteil für Werbungskosten beinhaltet, über die man beispielsweise Kosten für ein Wertpapierdepot geltend machen konnte. Das gibt es so auch nicht mehr.)

So weit, so gut, das ist ab 1. Janur 2009 Historie. Denn ab da gibt es die Abgeltungssteuer.

Die Abgeltungssteuer ist eine eigene Steuer und, im Gegensatz zur Einkommensteuer, auf 25 % gedeckelt. Das heißt, hat jemand einen höheren Einkommensteuersatz als 25 %, ist die Abgeltungssteuer dennoch bei 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Hat jemand einen niedrigeren Einkommensteuersatz, kann er die durch die Abgeltungssteuer zu viel bezahlten Ertragssteuern in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Um das Bezahlen bzw. Nichtbezahlen der Abgeltungssteuer muss sich der Vermögende übrigens nicht kümmern, die Beträge führt seine Bank direkt an das Finanzamt ab. Damit hat sich dann allerdings – und das ist das Gute an der Abgeltungssteuer – eine weitere Versteuerung auch erledigt, die Einkommensteuerpflicht für die Vermögenserträge ist damit abgegolten.

Ein Trostpflaster in Form eines Freibetrages gibt es auch, der nun Sparerpauschbetrag heißt und nicht mit dem Sparerfreibetrag verwechselt werden darf, den es ab 1. Januar 2009 sowieso nicht mehr gibt. Denn der Sparerpauschbetrag ist zwar augenscheinlich mit 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete höher, dafür fällt aber ein abziehbarer Anteil für Werbungskosten, so dass eben beispielsweise Kosten für Wertpapierdepots nicht mehr aus der Steuerlast abgezogen werden können.

Das Unhübsche bei der Abgeltungssteuer ist weiterhin (und das ist eigentlich einer der Hauptdiskussionspunkte), dass nun noch mehr Einkunftsarten als bisher mit der Kapitalertragssteuer besteuert werden, nämlich beispielsweise auch Veräußerungsgewinne an Wertpapieren. Die wurden bisher nämlich ebenfalls einkommensteuerpflichtig (gern als “Spekulationssteuer” tituliert), wenn die jeweiligen Wertpapiere weniger als 12 Monate gehalten wurden. Sprich: Hatte man ein Wertpapier zu 100 Euro gekauft und diese nach weniger als 12 Monaten zu 200 Euro wieder verkauft, wurden die 100 Euro Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig.

Mit der Abgeltungssteuer gibt es diese Haltefrist von 12 Monaten nicht mehr, es wird jeglicher Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, egal, wann er entsteht. Ausnahme: Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, für diese gilt die bisherige Regel. Deshalb hier mein Ratschlag vor einigen Tagen, dass man sich mit diesem Thema noch in diesem Jahr beschäftigen sollte, wenn man das noch nicht getan hat und man noch Geld herumliegen hat.

Ein anderes Thema, warum sich verhältnismäßig wenig junge Leute um das Thema kümmern, ist der Fehlglaube, man hätte gar nicht so viel Geld. Aber das kann man leicht ausrechen, beispielsweise, wie viel Vermögen man braucht, um 801 Euro mit 4,25 % (das ist ein ganz guter Tagesgeldzinssatz) zu erreichen:

801 geteilt durch 0,0425 ergeben 18.847 Euro ursprüngliche Anlagesumme

Und das ist dann doch schon durchaus ein Betrag, den man auf der hohen Kante haben kann. Noch kürzer wird das Handtuch, wenn man Wertpapiererlöse realisieren will. Nehmen wir an, es realisiert jemand 20 % Veräußerungsgewinn mit einem Wertpapier (was zwar in der jetzigen Wirtschaftslage eher exotisch wäre, aber in Zeiten einer Börsen-Hausse gar nicht abwegig ist), dann sieht das so aus:

801 geteilt durch 0,2 ergeben 4.005 Euro ursprüngliche Anlagesumme

Das sind dann doch schon “erreichbare” Vermögenserträge.


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