Ein Gerichts(vor)urteil in Sachen eBay-Käufe.

Es gibt mal wieder ein neues, bemerkenswertes Urteil zum Kauf von Waren über eBay, diesmal netterweise von unserem hiesigen Amtsgericht in Pforzheim.

Das befand nämlich einen eBay-Käufer der Hehlerei schuldig, der von einem polnischen Händler ein Navigationsgerät gekauft hatte, dessen Startpreis ursprünglich 1 Euro betrug und der endgültige Verkaufspreis etwa zwei Drittel unter dem des normalen Verkaufspreises. Genau das, so das Gericht, hätte den Käufer, zusammen mit dem Standort des Verkäufers, davor eindringlich warnen müssen, dass die Ware allen Anschein nach Hehlerware sein müsste. Da reicht es auch nicht, dass der Verkäufer Powerseller ist und mehrere tausend positive Bewertungen trägt. Die Navigationssysteme stammten wohl allesamt aus Einbrüchen, wurden aber als “toplegal” und “nagelneu” gepriesen.

Wie man als Käufer aber einen Riecher dafür bekommen soll, ob eine zum Verkauf stehende Ware aus einem Diebstahl stammt oder aus einem Lagerverkauf und mit welchem guten Gewissen man grundsätzlich 1-Euro-Startpreise von polnischen Verkäufern als bedenklich einstufen soll, das bleibt das Amtsgericht schuldig.


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Kommentare

Eine Antwort zu „Ein Gerichts(vor)urteil in Sachen eBay-Käufe.“

  1. […] also: Die nächsthöhere Instanz des Amtsgerichts Pforzheim, das Landgericht Karlsruhe, hat das mittelgroße Skandalurteil, in dem ein eBay-Käufer eines auf die Nase bekommen hat, weil er unwissentlich Hehlerware gekauft […]

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