Na also: Die nächsthöhere Instanz des Amtsgerichts Pforzheim, das Landgericht Karlsruhe, hat das mittelgroße Skandalurteil, in dem ein eBay-Käufer eines auf die Nase bekommen hat, weil er unwissentlich Hehlerware gekauft hat, glatt einkassiert und die kleine Amtsgerichtswelt wieder zurechtgebogen.
Und tatsächlich sind die größten Kritikpunkte in die Urteilsaufhebung eingeflossen. Ein Startpreis von 1 Euro kann nicht viel über eine legale Herkunft eines Produktes aussagen und auch der Versandort nicht, selbst wenn dieser in Polen liege. Ausnahmen gibt es, beispielsweise wenn der Sofort-Kaufen-Verkaufspreis, der ja eine verbindliche Preiszusage darstellt, auffällig niedrig sei.
Sprich: Beim Landgericht hat sich jemand eBay angeschaut, beim Amtsgericht nicht. Im Namen des Volkes.
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