Heuschrecken-Methoden zum CD-Kauf.

Für den Aufbau von Musiksammlungen mit vornehmlich alten Alben empfiehlt sich der Marketplace eines großen Online-Händlers mit dem beginnenden Buchstaben „A“, also der Gebrauchtwarenmarkt des Anbieters. Auf den kommt man, wenn man bei Angeboten rechts in der kleinen Box „Alle Angebote“ auf die alternativen Angebote schaut. Hier gibt es für hinreichend gut gelaufenen Alben teilweise Angebote von läppischen 1 Cent, auf die dann nur noch 3 Euro Bearbeitungspauschale aufzuaddieren sind und schon hat man ein gebrauchtes, vielleicht lange gesuchtes Album, meist immer noch deutlich günstiger, als wenn man sich das Album als Download bei irgendeinem Online-Musikhändler kauft.

Robotik als Geschäftskiller.

Früher einmal war der Marketplace auch eine Supersache, wenn es darum ging, die eigene CD-Sammlung zu versilbern. Im Marketplace – jetzt heißt es „Sellers Central“ – einfach den Barcode der CD eingeben, den Zustand der CD, Hülle und Booklet beschreiben, einen Preis festlegen und einstellen. Ein deutlich günstigerer Preis als der Originalpreis und ein möglichst günstigerer Preis als alle anderen Verkaufswettbewerber für das jeweilige Album und schon konnte man nach kurzer Zeit sein CD-Album loswerden.

Dass man als Privatmensch auf diese Weise seine CD-Sammlung vernünftig loswerden konnte, ist inzwischen Geschichte. Denn wer sich die Mühen macht, ein paar Medien in Sellers Central einzustellen und vielleicht darauf zielt, das Angebot dadurch attraktiv zu machen, in dem man einfach den günstigsten Verkaufspreis von allen wählt, wundert sich oft schon nach wenigen Minuten darüber, dass man unterboten wird. Und zwar zu jeder Tageszeit und auch immer gleich bei einer ganzen Reihe von Angeboten, wenn nicht sogar bei allen.

Den Verkaufskampf, den man da führt, ist ein sehr ungleicher und praktisch nicht zu gewinnen, denn hier spielt man als Mensch gegen einen Computer. Die großen Verkäufer im Marketplace, die es schon längst gibt, beherrschen den Gebrauchtwarenmarkt in den drei wichtigsten Segmenten Musik, Video/DVD/Bluray und Büchern durchweg und diktieren hier die Preise. Und zwar ständig. Stellt also jemand z.B. eine gebrauchte CD ein, für das ein Anbieter bereits das günstigste Angebot hat, wird das von seinem System registriert und flux darauf wird das Angebot so angepasst, dass es 1 Cent billiger ist. Und wer sich dann die Mühen macht, sein eigenes Angebot wieder zum billigsten Angebot zu machen, erlebt das Phänomen nach wenigen Minuten schon wieder und wieder und wieder.

Das funktioniert bei einigen Produkten bis zu einer gewissen Verkaufsschwelle, die wohl bei den großen Verkäufern als Verkaufsuntergrenze hinterlegt ist. Bei Musik-CDs geht es aber in der Regel runter bis zum buchstäblich letzten Cent, so dass der gelegentlich direkte Verkauf im Marketplace für Massenware noch nicht mal mehr rentabel ist. Es funktioniert einfach nicht mehr, weil man es kaum noch schafft, sein eigenes Verkaufsangebot als das günstigste Angebot positionieren zu können.

Lernen von den großen Gaunern.

Zugegeben, eine offensive Absatzüberschrift, aber moderner Finanzhandel ist mitunter ein Gaunergeschäft. Und von Gaunern lässt sich vortrefflich lernen, wo es sträflich große Löcher in Denkmodellen gibt.

Vorweg: Die folgende Vorgehensweise ist laut den Marketplace-Bestimmungen beim implizierten Anbieter und bei allen anderen Verkaufsplattformen, die ich kenne, nicht erlaubt und versteht sich als theoretisches Denkmodell. Ich habe gewarnt …

Hat man es auf einer Verkaufsplattform als menschlicher Verkäufer mit einem Wettbewerber zu tun, der ein Roboter ist, hat man keine Chance. Wohl aber als Käufer, der sich als Verkäufer tarnt und die Preise manipuliert. Das Geheimnis dazu nennt sich Leerverkauf. Also so wie bei den großen Finanzjongleuren. Im Prinzip geht es darum, für ein bestimmtes Produkt ein fingiertes Angebot einzustellen, das zum Zeitpunkt des Angebotsstarts nicht existent ist.

Also, Beispiel:

  • Eine CD kostet neu 30 Euro, es existiert ein Angebot einer gebrauchten CD im Marketplace für 25 Euro. Du hättest diese CD gern, der Neupreis und auch der Preis für die gebrauchte CD ist dir aber zu teuer.
  • Also stellst du in Sellers Central ein fingiertes Angebot für genau diese CD ein, mit dem Verkaufspreis 20 Euro.
  • Ist dein Wettbewerber ein Roboter, wird er sich höchstwahrscheinlich auf dein Angebot stürzen und es unterbieten. Das Spiel kannst du nun entweder eine Weile weiterbetreiben oder …
  • … zuschlagen und das Angebot des Wettbewerbers, dessen Preis du heruntermanipuliert hast, dann letztendlich kaufen und dein eigenes, fingiertes Angebot daraufhin wieder löschen.

Das Modell hat natürlich ein paar Haken, aber auch hier liefern Finanzjongleure die passenden Strategien:

  • Natürlich schaut man zu, dass man für die Identität des fingierten Verkäufers eine andere verwendet, als für die Identität des Käufers. Gängige Verkaufsplattformen sind so „intelligent“, zu bemerken, dass ein Benutzer da möglicherweise versucht, eine gleiche Ware gleichzeitig verkaufen und kaufen zu wollen.
  • Man arbeitet immer mit dem Risiko, dass jemand dazwischenfunkt und ein Dritter das Angebot des Wettbewerbers oder – und das ist dann wirklich dumm – das eigene (ja nicht vorhandene) Angebot kauft. Das passiert auch Finanzjongleuren, die sich verrechnen und zum Beispiel Optionsscheine im Leerverkauf handeln und sie bis zum Fälligkeitsdatum des Optionsscheines halten, weil vielleicht noch kurzfristig Profit hereingeholt werden könnte. Ist die Deadline um, zahlt der Finanzjongleur die Zeche und muss für die Ware sorgen und hat noch nicht mal etwas davon, weil er sie gleich wieder durchreichen muss.

Und sicherheitshalber nochmal: Das ist alles bei den gängigen Verkaufsplattformen nicht erlaubt, es darf nichts verkauft werden, was der Verkäufer zum Zeitpunkt des Anbietens nicht besitzt. Und da zudem die Provision des Plattformanbieters am Verkaufspreis gekoppelt ist, schadet man bei Preismanipulationen auch den Betreiber der Handelsplattform. Das ist zwar – auch hier gibt es die Analogie zum gewieften Finanzjongleur – nur dann wirklich beweisbar, wenn es sich um einen besonders deppischen Jongleur handelt, aber es ist nun einmal nicht erlaubt.


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