Angebot in Sachen Gastartikel, das nicht abgelehnt werden kann.

In diesem Blog hier schreibe ich, sonst eher niemand. Und wie jeder Blogger in der B-Kategorie (von der Besucherzahl aus gesehen), bekomme ich jeden Tag Angebote für Gastartikel paketweise. Darunter teilweise recht ahnungslose Angebote, in denen SEO-Jünger von vorneherein Geld anbieten, dann aber auch dreiste und schlicht unverschämte Angebote, in denen der potentielle Auftraggeber einen Backlink in Aussicht stellt oder die Teilnahme an einem Gewinnspiel verspricht. Ein Angebot der letzten Kategorie kam heute, den Namen der Dame und Ihres Arbeitgebers habe ich aus rechtlichen Gründen entfernt:

Hallo Herr Karadeniz,

mein Name ist Mxxxxxxxx und ich arbeite für xxxxxxxx.de, der Plattform zum online Essen bestellen. xxxxxxxx ermöglicht es mit über 6.000 Restaurants in ca. 1.000 deutschen Städten, hungrigen Kunden innerhalb weniger Minuten Essen online zu bestellen und direkt nach Hause liefern zu lassen. 

Neben unserer Internetpräsenz bieten wir unseren Kunden aber auch die Möglichkeit, mit Apps von unterwegs aus Essen zu bestellen. Als einzige Essens-Bestell-Plattform hat xxxxxxxx Apps für alle Devices bzw. Betriebssysteme (iPhone, iPad, Windows Phone und Samsung) entwickelt. Zum Release unserer iPad App gibt es für unserer User ein tolles Gewinnspiel: Es gibt ein Device seiner Wahl (iPad 3, iPhone 5, Samsung Galaxy S3 oder Nokia Lumia 820) sowie eine Jahres-Flatrate für Bestellungen bei xxxxxxxx zu gewinnen.

In diesem Zusammenhang bin auf Ihre Seite blog.netplanet.org aufmerksam geworden und möchte Ihnen gern eine Zusammenarbeit vorschlagen. Dabei denke ich an eine Berichterstattung bzw. einen Gastartikel über xxxxxxxx und unsere App-Vielfalt sowie das Gewinnspiel, der sicher gut zu Ihrer Seite passen würde und interessant für Ihre Leser ist. Dieser Artikel könnte evtl. auch als ein Test unserer Apps geschrieben sein. Gern kann ich Ihnen auch einen passenden Artikel zur Verfügung stellen. 

Gern können Sie dann ebenfalls einen Gastartikel auf einem unserer Blogs (z.B. xxxxxxxxx.de) veröffentlichen.

Bitte lassen Sie mich doch wissen, ob dies interessant für Sie sein könnte. Kontaktieren Sie mich gern auch bei Fragen oder anderen Vorschlägen.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Beste Grüße,
Mxxxxxxxx

Meine Replik darauf erfolgt als Angebot. Der Ton mag harsch klingen, was sicherlich auch daran liegt, dass ich zum Zeitpunkt des Schreibens einfach pappsatt war:

Hallo Frau xxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wie Sie sich sicherlich denken können (Sie haben ja mein Blog nicht ohne Grund gefunden), bekomme ich tagtäglich eine Reihe von Angeboten für das Veröffentlichen von mehr oder weniger interessanten Gastartikeln zum Zwecke des Positionierens von Backlinks auf Weblogs, die gut in den gängigen Suchmaschinen geführt werden.

Ich muss allerdings zugeben, dass mir das Angebot von Ihnen bzw. von xxxxxxxx.de fast so unangenehm aufstößt, wie eine handelsübliche Lieferpizza. Glauben Sie tatsächlich, dass ich so unterbelichtet bin, mein Blog mit meinem uniquen Content dafür zur Verfügung stellen, dass unglaublich hippe Startups darin herumwerben können und mich dann mit der Teilnahme an einem „Gewinnspiel“ abspeisen dürfen? Funktioniert diese Masche im Gegenzug auch bei der Lieferpizzeria um die Ecke, wenn diese bei Ihnen geführt werden möchte?

Nein, diese Masche funktioniert nicht, zumindest nicht bei mir. Und da ich mich nicht von Gewinnspielteilnahmen ernähren kann und auch gern auf eine Lieferpizza-Vollversorgung verzichte, gibt es bei mir das Veröffentlichen von Gastartikeln gegen harte Währung, nämlich gegen Euro. Und das sieht folgendermaßen aus:

Zugelieferter, fehlerbereinigter Gastartikel
(max. 1000 Zeichen inkl. Leerschritten, ein Link)     249,00 EUR

Im Falle von xxxxxxxx.de kommen ein paar weitere Posten hinzu:

Dreistigkeitsaufschlag (+50 %)                      + 124,50 EUR
Frechheitsbonus (+50 %)                             + 124,50 EUR
Operative Dateneingabe in das EDV-System            + 135,00 EUR
Lektorat                                            + 100,00 EUR
HTTP-Transportpauschale                             + 100,00 EUR
Bearbeitungsgebühr                                  +  40,00 EUR
Novemberzulage                                      +   5,00 EUR

Macht ein Zwischenbetrag von 878,00 EUR. Hierzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer i.H.v. 19 %, so dass sich ein Gesamtbetrag von 1.044,22 EUR ergibt. An dieses Angebot sehe ich mich bis einschließlich 15. November 2012 gebunden.

Ein Gastartikel muss vollständig mit obigen Parametern geliefert werden und wird eingehend geprüft. Eine Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich einer Prüfung auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und einer eventuell strafrechtlichen Relevanz, zudem darf im Gastartikel keinerlei Bezug auf das Blog und auf den/die Autor(en) genommen werden. Ein sachlicher Ton ohne werbeübliche Tonalität und ohne den übermäßigen Einsatz von Satzzeichen wird vorausgesetzt. Eine unkommentierte Ablehnung des Gastartikels ist ausdrücklich vorbehalten; es liegt im Ermessen des Interessenten, eine überarbeitete Version seines Gastartikels einzureichen.

Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich als normaler Blogartikel ohne zeitliche Beschränkung. Da die Themenfindung des Blogs unabhängig durch den/die Autor(en) erfolgt, kann keine Gewährleistung für das inhaltliche Umfeld zum veröffentlichten Gastartikel gegeben werden. Eine Exklusivität auf den inhaltlichen Charakter wird ausdrücklich nicht eingeräumt.

Der Einsatz von Grafiken, Tondateien, Videosequenzen, interaktiven Elementen (mit Ausnahme eines Links), eigenen Formatvorlagen und Scripten in jeglicher Programmiersprache ist verboten. In Sachen Zeichenformatierung ist das Setzen von Text in Kursiv und Fett gestattet, sofern so formatierter Text nicht mehr als 10 % des Gastartikels auszeichnet. Weitere Formatierungen, insbesondere das Unter- und Durchstreichen von Text, ist nicht möglich.

Eine Auftragserteilung beginnt mit der Übersendung eines Entwurfs des Gastartikels. Nach Eingangsprüfung und einer verbindlichen Veröffentlichungszusage erfolgt die Rechnungsstellung, der Rechnungsbetrag ist danach innerhalb von 14 Tagen per Vorkasse zu bezahlen. Nach Betragseingang erfolgt umgehend die Erfüllung der Veröffentlichungszusage.

Über eine Auftragserteilung würde ich mich eher nicht freuen und verzichte vorsorglich auch auf die Teilnahme an irgendwelchen Gewinnspielen, „Lieferflatrates“, Rundreisen oder Heizdeckenlieferungen und wünsche, dass Sie, wenn Sie mein Angebot nicht annehmen, meine Kontaktdaten unwiderruflich aus Ihren Unterlagen entfernen. Auf den Hinweis auf die datenschutzrechtlichen Grundlagen dieser Aufforderung verzichte ich mit Ihrer implizierten Zustimmung.

Beste Grüße aus Pforzheim,
Besim Karadeniz

Ich gebe zu, die Preisgestaltung ist zum Zwecke einer Auftragsabwehr kalkuliert. Das spornt viele Interessenten zwar gerade dazu an, einen Auftrag dann erst recht zu erteilen, aber das gehört zum Geschäftsrisiko.


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Kommentare

2 Antworten zu „Angebot in Sachen Gastartikel, das nicht abgelehnt werden kann.“

  1. Avatar von OliverG

    Nun, ich mach das anders, ich verweise darauf, dass sowas im dauerwerbeblog.de durchaus möglich ist.
    Das wurde genau zur Endlagerung solcher Angebote entworfen 😉 (Manche wollten das mist-verstehen, aber …)

    Der Deal ist: wer was im dwb bloggt/platziert, was ihm Geld bringt, behält es einfach …

  2. Avatar von thomas

    Hübsch:)
    Aber ehrlich – die Zeit, die du in deine Replik investiert hast, hätte ich lieber auf eine Tasse Tee oder einen Spaziergang im Park verwendet. Oder kam von der Dame noch eine Reaktion?

    LG

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