Wenn es etwas gibt, wovor ich als EDV-Kundiger immer zurückschrecke, ist es der Kauf von Hardware aus dem EU-Ausland. Mit der Umsatzsteuer-ID meiner freiberuflichen Nebentätigkeit ist zumindest das Thema der Mehrwertsteuererstattung gegessen, allerdings habe ich mit dem bundesdeutschen Zoll die Erfahrung gemacht, dass es die Damen und Herren förmlich riechen, wenn ihnen da ein Paket unter die Hände kommt, in dem sich gut bezifferbare Hardware befindet. Deswegen bestelle ich viel lieber im deutschen Großhandel, bei dem ich weiß, dass die Ware in Deutschland ist und damit auch eine Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Aber fangen wir von vorn an:
Eine iPad-Bestellung ist anhängig. Wir könnten durchaus schon darüber streiten, was es eigentlich Apple, außer Ärger, bringt, Produkte quasi immer mit einem anfänglichen Lieferengpass einzuführen. Gut, sparen wir uns. Das Produkt ist im Apple-Store bestellt, ich zahle mit deutscher Kreditkarte.
1. Problem: Mein Vertragspartner ist „Apple Sales International“ mit Sitz in Cork/Irland. Eigentlich schon eine Sache, die nerven könnte, denn das wusste ich erst, als die Bestellung durch war, denn ein solcher Geschäftspartner wirft eine Reihe von Fragen auf. Die irische Firma zieht deutsche Mehrwertsteuer ein, die ich ja dann gern, da mein Nebenbetrieb ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig ist, durchschieben würde. Was wird wohl das Finanzamt dazu sagen, dass ich wohl kaum mit gutem Gewissen glauben kann, dass Apple Sales International mit Sitz in Cork/Irland korrekt deutsche Mehrwertsteuer abführt? Genau genommen kann ich das überhaupt nicht, weil es eigentlich ein Kauf im Ausland ist, Apple Sales International mit Sitz in Cork/Irland eigentlich eine Rechnung mit irischer Mehrwertsteuer ausweisen müsste bzw. ich dann mit meiner Umsatzsteuer-ID dafür Sorge tragen könnte, dass mir diese irische Mehrwertsteuer nicht in Rechnung gestellt wird.
2. Problem: Apple versendet das iPad nicht aus Deutschland. Auch nicht aus Irland. Überhaupt gar nicht aus Europa, was ich eigentlich erwartete, sondern tatsächlich aus Shenzhen in China. Das liegt nördlich von Hong Kong. Wohlgemerkt: Da kommt jetzt nicht eine Ladung iPads auf der Palette zu einem Apple-Lager in Europa, von wo aus dann die iPads versendet werden, nein, sondern die verschicken offensichtlich tatsächlich per UPS jedes einzelne iPad aus Shenzhen in China heraus.
3. Problem: Apple versendet offenbar Pakete mit Privatbestellungen grundsätzlich ohne gedruckte Rechnung. So spart man sich natürlich etwas Arbeit. Allerdings macht man das auf Kosten des Kunden, denn wenn das so aus Shenzhen ausgelieferte Paket nach Deutschland schickt, dann landet es beim Zoll. Und wenn irgendetwas schief läuft, sorgt das dann beispielsweise für folgende Zeilen im UPS-Tracking:
EXCEPTION – KOELN (COLOGNE), DE: 06/16/2010 01:50 A.M.
PACKAGE DATA PROCESSED BY BROKERAGE. WAITING FOR CLEARANCE / RELEASED BY CLEARING AGENCY. NOW IN-TRANSIT FOR DELIVERY
EXCEPTION – SHENZHEN, CN: 06/17/2010 1:23 P.M.
INCOMPLETE OR MISSING DOCUMENTATION MUST BE OBTAINED FOR CLEARANCE. UPS IS ATTEMPTING TO OBTAIN THIS INFORMATION
Sprich: Das Paket liegt in Köln beim Zoll, die Damen und Herren dort haben Klärungsbedarf, vielleicht gar aus dem Konglomerat aus „Käufer in Deutschland“, „Verkäufer in Irland“, „in Rechnung gestellte deutsche Mehrwertsteuer“, „Lieferung aus China“, „keine Rechnung vorhanden“. Also ein Anruf bei Apple auf der Hotline, was das denn bitteschön alles soll.
Antwort (bitte festhalten): In China wurde soeben das Drachenbootfest gefeiert, was bedeutet habe, dass man nur die eine Hälfte getan hat. Entweder wurden bestellte iPads ausgeliefert und der Papierkram an UPS vergessen oder auch der Papierkram vergessen und die bestellten iPads versendet (was ich mir bei UPS nun gar nicht vorstellen kann), so genau wusste das die Mitarbeiterin auch nicht. Jedenfalls alles kein Problem, das Paket sei nämlich gar nicht in Köln, sondern noch in China, so wie alle anderen auch und die würden erst heute auf die Reise gehen, morgen in Köln ankommen und dann am Montag ausgeliefert.
Wie ich diese Geschichte einzuschätzen habe, wurde mir bei meiner zweiten Frage klar, nämlich der, wie ich denn bitteschön an eine echte Rechnung aus Papier komme. Ganz einfach, so die Mitarbeiterin, einfach ausdrucken, wenn die E-Mail mit der Rechnung kommt. Mein Hinweis darauf, dass das sicherlich technisch möglich ist, aber rechtlich auf wackeligen Füßen steht, wenn die Rechnungen nicht elektronisch signiert sind. Ach, kein Problem, so die Mitarbeiterin, sie hätten viele Geschäftskunden, man sei als Apple sehr an guten Geschäftsbeziehungen interessiert und nie hätte ein Kunde da Probleme bekommen mit selbstausgedruckten Rechnung. Aha, schön. Ob sie mir am Telefon gesagt hätte, wenn es entgegen dem fröhlichen Flötens vielleicht doch schon mal Ärger gab?
Für wen das alles ein bombig-guter Deal ist: Für Apple. Die haben nämlich meine Kreditkarte sofort nach Bestellung am 3. Juni belastet, also vor 14 Tagen, obwohl der Versand erst am 15. Juni erfolgte und die Auslieferung mit der jetzigen Situation kaum vor Mitte nächster Woche zu erwarten ist. Und das, obwohl in deren AGB folgendes steht:
5. ZAHLUNGSWEISE
5.3 [..] Die Belastung erfolgt bei Absendung der bestellten Produkte oder bei Rechnungsstellung. [..]
Nein, ich glaube nicht, dass Apple ein vertrauenswürdiger Vertragspartner ist und ich glaube nicht, dass Apple wirklich an guten Geschäftsbeziehungen zu seinen Kunden interessiert ist. Bei denen online zu kaufen, bringt einem eher irgendwann mal die Steuerfahndung ins Haus.
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