Heute morgen, als ich mich nochmal dösend aufs andere Ohr legte, bevor der Wecker zum dritten Mal klingelte, dachte ich noch: “Mensch, Besim, jetzt bloggst du ja doch schon seit sechs Jahren in industriellen Zahlen, gelegentlich auch mit einer deutlichen Schreibweise und immer noch nicht wurdest du von einem Unternehmen abgemahnt.”
Prompt lag heute dann ein Brief im Briefkasten, von einem “Webmonitoring”-Unternehmen. Zwar keine Abmahnung im herkömmlichen Sinn, aber immerhin von einem Mitarbeiter unterzeichnet, der hinter seinen Namen offensichtlich unbedingt noch überall “(Rechtsabteilung)” geschrieben sehen wollte. Geschrieben hat dieses “Webmonitoring”-Unternehmen im Auftrag einer Versicherung, bei der ich Kunde bin. Man redet also heutzutage nicht mehr konstruktiv mit seinen Kunden, sondern haut sie gleich in die Pfanne.
In diesem handgefalteten und mit einer simplen Word-Standardvorlage formatierten Schreiben, das auf blankem Papier gedruckt war, beklagte man sich bitterlich über die “kritischen Inhalte”, die ich vor über zwei Jahren (!) über diese Versicherung hier im Blog losgelassen habe. Nämlich über den Umstand, dass es mir auch nach nicht unerheblichem Zeitaufwand nicht möglich war, online dieser Versicherung die Daten meines damals neuen Girokontos zu übermitteln und das dann doch tatsächlich mein Versicherungsvertreter machen musste, obwohl eben diese Versicherung recht ansehnlich damit warb, dass man irgendwie alles online machen könne. Vermutlich eben irgendwie.
Naheliegend bittet das “Webmonitoring”-Unternehmen um Löschung des Artikels. Dem bin ich so nicht nachgekommen, sondern habe den Namen dieser Versicherung unkenntlich gemacht. Die im übrigen demnächst einen Kunden weniger haben wird. Und ich habe mir erlaubt, dem “Webmonitoring”-Unternehmen eine Antwort via Telefax zu schreiben, das ich an den sensiblen Punkten anonymisiert habe.
Wichtige Hinweise, da man bei solchen Dingen sicherheitshalber jeden warmen Darmwind disclaimen sollte: Bitten auf Nennung des “Webmonitoring”-Unternehmens, der Versicherung oder Veröffentlichung des Anschreibens werden nicht stattgegeben. Ebenso ist im obigen PDF-Dokument die Schwärzung der diskret zu haltenden Bereiche bereits auf dem Original passiert, die Schwärzung ist also irreversibel.
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