Der saure Apfel der Online-Durchsuchung.

Okay, lassen wir mal das Träumen: Dass die Online-Durchsuchung kommen würde, war klar wie passierte Dashi-Brühe und nichts eignet sich zum Durchziehen besser, als der Herbst einer Legislaturperiode.

Ich halte die Online-Durchsuchung nach wie vor für hochproblematisch, vermutlich ist sie aber im heutigen Zeitgeist und der Art, wie heute kommuniziert wird, ein Ansatz, den man braucht. Telefone können (und werden) abgehört, Briefpost kann abgefangen, Gespräche belauscht, Wohnungen durchsucht werden. Warum sollte das Notebook von alledem ausgeschlossen sein? Ist der Laptop des Verbrechers rechtsfreier Raum? Aber wo fängt die Privatsphäre an und wo hört sie auf? Früher war es der Hausschlüssel, heute sind es mehrere Dutzend Passwörter.

Alles sehr diffizile Fragen, die man nicht einfach damit beantworten kann, dass man alles so belässt. Der nun zumindest in der Regierungskoalition konsensfähige Mittelweg, dass eine Online-Durchsuchung bundesweit geregelt werden soll und dass dazu ein richterlicher Beschluss, zwei durchsuchende Beamte des Bundeskriminalamtes und auch noch ein Datenschützer notwendig sind, der ausdrücklich bei Daten, die die Privatsphäre des Betroffenen berühren, nochmal das Okay des Richters einholen muss, sind hohe Hürden, die der Rechtsstaat auferlegt – auferlegen muss. Lustig ist das alles nicht, vermutlich für keinen der Beteiligten einer solchen Online-Durchsuchung.

Und ich darf immer wieder gern darauf hinweisen: Verschlüsselung ist kein Luxus und auch nicht verboten. Mit relativ wenig Aufwand können Sie sich ihre Umgebung so einrichten, dass vieles ins Leere läuft.


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