Aufgepasst beim Online-Banking!

Banken sind prinzipiell notleidende Unternehmen, besonders in Deutschland. Nicht nur deshalb, dass sie so viel beschäftigt sind, dass es grundsätzlich ein Bankarbeitstag dauert, Geld von Bank A nach Bank B zu transferieren (das Geld aber netterweise sofort vom Konto des Absenders verschwindet und währenddessen den Banken die Möglichkeit gibt, etwas Tagesgeldzinsen für ihre baufälligen Scheunen zu generieren). Sondern auch deshalb, dass Online-Banking ja wohl gigantisch viel Arbeit auslöst.

Das Amtsgericht München hat nämlich einer Bank Recht gegeben, die 1.800 Euro nicht an einen Kunden zurückzahlen muss, der bei einer Online-Überweisung fälschlicherweise eine falsche Kontonummer angegeben hat. Denn:

“Im beleglosen Überweisungsverkehr treffe die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. In einem solchen Fall sei die Empfängerbank berechtigt, die ihr von der überweisenden Bank übermittelten Daten ausschließlich auf Grund der Kontonummer auszuführen. Die Benutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit all seinen Vorteilen beinhalte auch den Verzicht auf einen solchen Abgleich.”

Die armen Banken. Endlich kümmert sich mal jemand um sie.


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