Willkommen im Blümchen-Internet!

Na also, hat es doch die fesche Ursula doch noch geschafft, ihre eigene Machtgeilheit und Profilierungssucht auf Kosten des Internet und auch auf Kosten der Sachlichkeit gegenüber Kinderpornografie durchzusetzen. Willkommen im Blümchenland des gefilterten Internet, das in erster Linie nun dazu dient, dass unsere fesche Ursula nun als handlungsfähige Familienministerin gilt.

Besonders willkommen sind hierbei die Kunden, die jetzt noch freiwillig Internet-Dienstleistungen von Providern nutzen, die offenbar bedenkenlos geltendes Recht brechen, wenn der Staat zusichert, den Schaden zu bezahlen, wenn jemand gegen genau die Regeln verstösst, die dieser Staat eigentlich festgelegt hat. “Bananenrepublik” nennt man solche Länder für gewöhnlich.

Kunden, die Internet-Dienstleistungen bei den betreffenden Providern in Anspruch nehmen, dürfen sich jetzt übrigens mal gern mit dem Thema beschäftigen, eine außerordentliche Kündigung zu prüfen, um so elegant und eloquent den in feinem Tuch gekleideten Herren über Gut und Böse die Macht des kleinen Mannes zu zeigen. Und sei es nur deshalb, um aus einem unbequemen Internet-Zugangsvertrag zu kommen.

Kleine Tipps zum Beachten, ohne dass diese schon eine Rechtsberatung wäre:

  • Überprüfen, ob der Internet-Zugang im betreffenden Vertrag evt. nur eine Zusatzleistung oder mit dem Vertrag fest verbunden ist. Das könnte durchaus Probleme geben, wenn man z.B. einen kompletten Mobilfunkvertrag kündigen möchte, aber letztendlich ja nur der Internet-Zugang das Problem darstellt. Muss man ggf. kreativ-drastisch formulieren.
  • Sachlichen, aber direkten Ton nutzen. Dabei auf die heutige Vertragsunterzeichnung zu diesen Online-Sperren hinweisen und argumentieren, dass mit dieser Unterzeichnung offenkundig gegen geltendes Recht verstoßen wird und man sich deshalb außerstande sieht, außerordentlich zu kündigen, da man unmöglich als Konsument evaluieren kann, was nun gesperrt wird oder nicht.
  • Nur kündigen, keine Geschichten erzählen und Pläne darlegen. Grundsätzlich schlecht ist es, in einer Kündigung anzukündigen, wohin man ziehen möchte. Wäre das nämlich ein Anbieter, der ebenfalls nachweislich filtert, hat man sein Hauptargument schon verschossen.
  • Bei Kündigungen von Verträgen, die ein Endgerät subventionieren, beachten, dass das Endgerät möglicherweise für die Nutzung in anderen Netzen gesperrt ist. Hier bitte unbedingt mit einem Rechtsanwalt darüber schnacken.
  • Grundregel Nummer 1 bei außerordentlichen Kündigungen: Nicht sofort abwimmeln lassen. Niemand akzeptiert außerordentliche oder fristlose Kündigungen gern, aber die jetzige grauzönliche Rechtslage gebietet das.

Mein hübscher O2-Vertrag ist jetzt erst einmal dran und wird gekündigt.


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