• Eric Whitacres virtueller Chor.

    Der Vorspann sagt eigentlich fast alles: 185 Stimmen, 243 Aufnahmen, Sänger aus 12 Ländern und alle singen gemeinsam unter dem US-amerikanischen Dirigenten Eric Whitacre. Die Kleinigkeit dabei ist, dass all diese Sänger nicht in einem echten, sondern in einem virtuellen Raum singen. Muss man sich angeschaut haben:

    Wer einen größeren Bildschirm und eine höhere Bandbreite sein eigen nennt, kann mit einem Klick auf den Film das Ding auf der Website von YouTube auch in HD und in Full-HD anschauen.

    [via Mario Sixtus]

  • Das deutsche Kindernetz.

    So, nun haben also auch die deutschen Länderminister ihr Beinchen heben und ihre Duftmarke auf das Internet setzen dürfen. Herausgekommen ist in der nach wie vor existierenden pränatalen Netzpolitik-Ära ein Kompromiss, der so peinlich ist, dass man eigentlich das deutsche Internet schon allein deshalb vom Internet abschotten sollte, damit das da draußen keiner sieht.

    Es geht um eine Neuauflage des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV), der den Jugendschutz in Fernsehen, Radio und Internet regeln soll. Und der Online-Jugendschutz wird jetzt, kurz zusammengefasst, nach der Neufassung so aussehen, dass Web-Anbieter ihre Inhalte altersklassifizieren sollen, damit Filtersysteme, die Eltern auf die Rechner ihrer Kinder installieren, diese Angaben entsprechend als Basis zum lokalen Filtern nutzen können.

    Sprich: Papi installiert auf den Computer seines Sohnemannes einen entsprechenden Pfui-Filter, stellt den so ein, dass nur Inhalte angezeigt werden, die, sagen wir, ab 16 Jahre sind und dann darf Sohnemann lossurfen – und bekommt dann logischerweise nur die Seiten zu sehen, die eine entsprechende Altersklassifizierung tragen. Multimediale Inhalte wie Filme und TV-Aufzeichnungen werden desweiteren “sendezeitbegrenzt”, so wie das die meisten deutschen Fernsehsender schon jetzt handhaben müssen.

    Der Clou an der ganzen Sache: Jeder Anbieter klassifiziert weiterhin seine Inhalte selbst. Und wer nicht klassifiziert, müsste dann, wenn man konsequent an das Thema geht, auch sofort gefiltert werden. Und wenn man Eins und Eins zusammenzählt, wird man schnell zum Ergebnis kommen, dass das alles hanebüchener Schwachsinn ist, der vorne und hinten nicht funktioniert, außer wenn man seinen Kindern die Geschichte verkaufen will, dass das Internet nur aus zwei Handvoll Webservern besteht und die Kinder nirgendwo anders, wo es möglicherweise keinen Pfui-Filter gibt, ins Internet kommen.

    Ein murksiger und handwerklich schlecht gemachter Staatsvertrag mehr im Land, ein zusätzliches weiteres Hintertürchen, um vielleicht in einigen Jahren mit einer Verschärfung des Jugendschutzes ein staatliches Filtersystem durchzupauken und eine weitere netzpolitische Aktion, die zeigt, dass die Politik vom Medienwandel so ziemlich gar nichts mitbekommen hat.

    Ich habe ehrlich gesagt auch nichts anderes von der Landespolitik erwartet. Das Thema Internet überfordert ja schon massiv die Bundespolitik, da kann einen Stock tiefer schlicht kein Fachpersonal mehr übrig sein.

  • Abgabetermin für die ELENA-Verfassungsklage verlängert.

    Eigentlich ist heute der Abgabetermin für Einverständniserklärungen zur geplanten Verfassungsklage des FoeBud e.V. gegen das ELENA-Verfahren. Allerdings wurde bekanntgegeben, dass der Abgabetermin bis auf nächsten Montag verlängert wurde.

    Das bedeutet für alle die Sozialversicherungspflichtigen, die noch nicht an der Verfassungsklage teilnehmen, dass sie das noch tun können, wenn sie ihre Beine in die Hand nehmen und sputen. Nähere Informationen gibt es auf der Aktionsseite von FoeBud, dort kann man sich dann auch registrieren. Nach der Registrierung gibt es eine E-Mail, in der ein Link bestätigt werden muss und auf der Bestätigungsseite lässt sich dann ein personalisiertes PDF-Dokument herunterladen. Das dann ausdrucken, unterschreiben und ab die Post.

  • Das Jörg-Kachelmann-Schlachtfest.

    Das Thema Jörg Kachelmann elektrisiert die Journallie. Noch immer scheinen es die Printmedien nicht verwunden zu haben, dass ihnen das Fernsehen in Sachen Aktualität den Rang abgelaufen hat. Umso schöner ist es deshalb, wenn mal einer dieser Moderatoren in irgendeinen Verdacht gerät und man ihn in der Boulevardpresse in Ruhe reißen kann, wie das die Raubtiere in der Serengeti tun. Prominentestes Beispiel der näheren Vergangenheit ist hier der ehemaligen Moderator Andreas Türck, der im Mai 2004 ebenfalls wegen Verdachtes auf eine Vergewaltigung angeklagt wurde, 16 Monate später aber aufgrund Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers freigesprochen wurde. Seine Karriere als Moderator war freilich hin, denn hängenbleiben tut immer etwas – man muss nur lange genug Drecks durchs Rohr schieben.

    Ich muss leider, auch wenn diese Themen hier im Blog extrem unbeliebt sind, wieder einen krassen Bogen zur Lokalpresse machen, denn heute morgen war der Blick auf die Website der Pforzheimer Zeitung wieder eine bedauernswerte Bestätigung dafür, dass man in der Bedienung der Promi-Guillotine weiterhin gern schneller ist, als mit der Verwendung des durchschnittlichen Journalistenverstandes.

    Zutatenliste:

    • 1 dpa-Foto Jörg Kachelmann, etwas derangiert schauend, unfriesiert
    • 1 Anreißer mit eingebauter Fragestellung, in etwa mit folgender Intention: Behalten sie ihn noch im Gefängnis und wird da vor uns geschützt oder lassen sie das gefährliche Raubtier frei und er fällt gleich hinter dem Gefängnis die nächste Deutsche an?
    • 1 Bildergalerie mit sieben Bildern aus dem dpa-Bilderarchiv (Suchwort: „jörg kachelmann“)
    • 1 Link auf den ersten Bericht über die Verhaftung, mit einem Titel, der eine glatte Vorverurteilung darstellt („Wetter-Experte in U-Haft: Kachelmann ein Vergewaltiger“). Das Fragezeichen hinter „Vergewaltiger“ wurde immerhin gegen 13 Uhr dann noch nachgereicht.
    • 1 Link auf ein offensichtlich früher geführtes Telefoninterview („Sie rufen aus der Schweiz an.“) mit Jörg Kachelmann zum Thema Wetter in Pforzheim, immerhin aber mit griffig-universeller Überschrift.
    • 1 Leserumfrage zur Urteilsbildung

    Zusammengeklickter, sensationsgeiler, Hirnfäule erregender Kloakenjournalismus für die Frühstückspause. Das ist wie wenn man als Redakteur zu einem Fahrradunfall noch ein, zwei Blutbeutel mitnimmt, damit wenigstens noch etwas Farbe ins Bild kommt und dann am Ende den Leser über die Schuldfrage entscheiden lässt. So einfach macht man Nachrichten. Defäkieren ist schwerer.

  • Elektronisch signierte Rechnungen als Originale.

    Häufig passiert folgendes: Eine Rechnung wird ausgestellt, ausgedruckt, eingetütet und an den Kunden geschickt. Der verliert die Rechnung oder erhält sie niemals, es kommt möglicherweise zum Zahlungsverzug, es wird telefoniert und der Kunde braucht nochmal die Rechnung.

    Häufig wird dabei der Fehler gemacht, dass die Rechnung nochmal ausgedruckt und an den Kunden geschickt wird, gerade von Unternehmern, die ihre Rechnungen manuell erstellen. Eigentlich ist das aber nicht erlaubt, denn eine Rechnung ist eigentlich ein Original und wenn der Kunde die Rechnung nochmal benötigt, dann ist ihm eine Kopie auszustellen, zumindest wenn die Rechnungsnummer unverändert bleibt.

    Bei elektronischen Rechnungen ist das vermeintlich einfacher – man könnte dem Kunden ja einfach nochmal die Rechnungsdatei schicken – aber das ist gleich auf zweierlei Weisen problematisch. Zum einen möchten die deutschen Finanzbehörden gefälligst eine qualifizierte elektronische Signatur auf elektronischen Rechnungen sehen und zum anderen beweist eine einfache elektronische Rechnung gar nichts, denn der Nachweis von Original und Kopie ist nicht durchführbar.

    Und hier punktet dann tatsächlich die elektronisch signierte Rechnung, denn mit der Signatur wird der Zeitpunkt der Erstellung festgehalten, bei einer qualifizierten elektronischen Signatur, wie sie deutsche Finanzbehörden sehen möchten, ist zudem ein Zeitstempel einer Zertifizierungsstelle notwendig, der damit eine rechtsverbindliche Aussage gibt, dass die Rechnung tatsächlich zu diesem Zeitpunkt erstellt und signiert wurde.

    Ruft also ein Kunde an und möchte eine noch nicht bezahlte Rechnung nochmals zugestellt bekommen (oder ich rufe ihn an und bitte um Begleichung…), dann bekommt er einfach die originale Rechnungsdatei, die ich damals elektronisch signiert habe. Sie wird immer das Original bleiben, so lange der Kunde diese Datei aufhebt, wozu er selbst nach dem Verifizieren der Signatur und dem Ausdrucken verpflichtet ist.

  • Opel Insignia OPC.

    Auf die sehr kurzfristige Frage meines Lieblingsautohauses, ob ich mal bei einer bestimmten Aktion aushelfen könnte, musste man mich nicht lange bitten. Nämlich bei der Überführung eines Opel Insignia von Pforzheim nach Rüsselsheim.

    Das war dann nicht einfach nur ein Opel Insignia, der heute morgen nach Hause gefahren werden wollte, sondern ein Insignia “OPC”. Das steht für “Opel Performance Center” und ist der Haustuner von Opel. Und der hat aus dem Auto einen Hobel gemacht, dessen Leistung schon mir nicht mehr ganz geheuer sind: 325 PS, 2,8 Liter Hubraum, Vierradantrieb, ein Spitzentempo von 250 km/h und in 6 Sekunden von 0 auf 100. Eine Pferdekutsche mit 325 Pferden vornedran, irgendwo jenseits von 50.000 Euro Kaufpreis.

    Erster Eindruck: Kein Stadtauto, absolut nicht. Ich bin es mit meinem Serien-Astra gewohnt, etwas “draufzudrücken”, bei so ziemlich allem, was man machen will. Das ist kein Problem, wenn man von einem smart kommt, sehr wohl aber eines, wenn man mal eben ein anderes Auto fährt. Die ersten Kilometer bis zum Tankstopp 1 bin ich daher auch weitgehend wie auf Eiern gefahren, so vorsichtig ist man. Einmal etwas beherzter auf’s Pedal und schon sind wir bei 50 km/h. Und netterweise hat es eine Anfahrhilfe für den Berg, so dass ich als miserabler Bergkuppler es sogar aus dem Pforzheimer Tal schaffte, ohne das Auto an jeder Ampel ständig absaufen zu lassen.

    Nach Rüsselsheim sind es rund 160 Kilometer, die man grob in drei Teile aufteilen kann. Der Zubringer namens “A8”, die Rennstrecke A5/A6/A67 und dann der Rest auf der A60. Auf der A8 von Pforzheim nach Karlsruhe geht nichts, hier ist weitgehend ein Tempolimit angesagt, außerdem ist die Strecke zu weiten Teilen vierspurig.

    Auf der A5 habe ich mich dann hinter Karlsruhe mal vom vorausfahrenden Timo leiten lassen, das Gaspedal im sechsten Gang etwas auf Durchgängigkeit zu testen. Der Aufkleber der Winterreifenherstellers bat darum, möglichst die 240 km/h nicht zu überschreiten, daran hielt ich mich. Okay, ich habe schon bei lausigen 220 km/h aufgegeben, immerhin ist mein normales Richttempo meiner Nach-smart-Phase beim Astra zwischen 140 und 160 km/h. Und 220 km/h hat gereicht, um mich mal bei den ganzen Audis, BMWs, Mercedes, Porsches und all dem anderen Gesocks, das mich jahrelang als Kleinwagenfahrer ärgerte, mal zu revanchieren. Der verzweifelte Audi-Fahrer, den ich hinter Bruchsal hinter mir stehengelassen habe, wird in Erinnerung bleiben. 😉

    Fast schon erschreckenderweise stand dieses Auto wie eine Eins auf der Straße. Das mich störende Brummen, was man offensichtlich bei Autos dieser Leistungsklasse lieben muss, war nicht mehr zu hören, das Auto war leiser, als alles andere. Obwohl ich mich durchaus in schnell fahrenden Autos zügig unwohl fühlen kann, war das nach zehn Kilometern erledigt. Man sitzt in einem Schiff, ein hochwertiges Interieur, ein Lenkrad wie aus Gran Turismo 5. Dass man in einer Mittelklasse sitzt, ist zumindest für den Fahrer in diesem Auto kaum zu spüren. Allerdings auch in Sachen Verbrauch nicht, denn dank des derzeitigen Benzinpreises hat die Hinfahrt mal eben 28,80 Euro SuperPlus-Sprit gekostet (18 Liter für 160 km, also 11,3 Liter pro 100 km).

    Ich habe leider vergessen, das Auto zu fotografieren. Dafür stand am Opel Rental Center ein neuer Opel Meriva herum, den man in freier Wildbahn derzeit weitgehend nur rund um Opel-Werke findet. Man beachte die gegenläufig öffnenden Türen:

    Und das mit der Raucherzone hat man auch clever gelöst, die Qualmer müssen schlicht raus in die Raucherbox, die wirklich unübersehbar ist:

    So kann man auch sanft Druck machen, sich das mit dem Rauchen einmal zu überlegen.

  • smsO2 nicht mehr im App-Store.

    Leider gibt es offensichtlich die App „smsO2“ nicht mehr im App-Store und damit nicht mehr für diejenigen, die direkt auf dem iPhone die Frei-SMS nutzen möchten, die jeder Internet-Pack-Kunde von O2 zur Verfügung gestellt bekommt. Wer die App einst gekauft hat, hat sie zwar noch auf dem iPhone, was aber passiert, wenn man sein iPhone zurücksetzt oder die App nach einem manuellen Löschen wieder neu laden möchte, ist unbekannt und ich will das auch nicht unbedingt testen.

    Ich habe dem Entwickler Simon Wehrli eine E-Mail mit der Bitte um Begründung der Entfernung aus dem App-Store geschickt und auch eine Antwort erhalten, die folgende Begründungen zur Einstellung der App enthält:

    • Die smsO2 App verwendet Produkt- und Markenrechte von Telefónica o2 Germany GmbH. Wir wurden diesbezüglich bereits von o2 kontaktiert.
    • Der Ursprung der smsO2 App liegt in einer privaten Entwicklung. Die App passt als solches nicht in unser Produktportfolio, welches wir als Firma zu pflegen versuchen.
    • Die internationale Distanz erschwert sowohl die Weiterentwicklung der App, als auch die aktive Betreuung der Benutzer.

    Schade. Die App funktioniert zumindest auf meinem iPhone nach wie vor tadellos und sendet auch problemlos SMS. Wer die App hat, sollte gut auf sie aufpassen.

  • Verfassungsbeschwerde gegen ELENA.

    Und jetzt sind wir wieder gefragt, der gemeine Bürger. Dass ein geordnetes Aufmucken gegen eine ungerechte Gesetzgebung erfolgreich sein kann, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung gezeigt. Genau das gleiche ist nun in Sachen ELENA gefragt und hier ist Eile geboten.

    ELENA steht für „Elektronischer Entgeltnachweis“ und beschreibt ein umstrittenes Verfahren, bei dem Arbeitgeber Arbeitnehmerdaten von allen Angestellten zentral an die Bundesanstalt für Arbeit übertragen müssen. Diese Daten enthalten neben den Kontaktdaten auch den Bruttoverdienst, Höhe der Lohnsteuer, Angaben über die Sozialversicherungen, Fehlzeiten, Angaben über den Urlaubsanspruch und genommene Urlaubstage, Informationen über Entlassungen, Gründe. Ursprünglich sollten auch Informationen darüber, ob an Streiks teilgenommen wurde, übertragen werden, aber immerhin ist das schon mal gekippt worden. Dennoch erzeugt ELENA eine skandalöse Datenhalde und die Zusicherung des Gesetzgebers, dass auf diese Daten lediglich Sozialämter und Arbeitsagenturen haben, die diese Angaben für die Berechnung von möglichen Ansprüchen brauchen, ist im Zweifel so viel Wert wie eine Handvoll Strohhalme. Wo Misthaufen entstehen, muss man sich um interessierte Fliegen nicht kümmern.

    Es liegt nun an uns Bürger, auch den „Rest“ von ELENA verfassungsrechtlich durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Hierzu bereitet der FoeBud-Verein zusammen mit den Rechtsanwälten Meinhard Starostik und Dominik Boecker – letzterer ist ein guter Freund von mir und übrigens „mein“ Markenrechtsanwalt – eine Verfassungsbeschwerde vor, an der jeder, der sozialversicherungspflichtig ist, teilnehmen kann.

    Hierzu gibt es auf der Website von FoeBud eine Aktionsseite, auf der sich jeder Teilnehmer zunächst einmal umfassend informieren und dann registrieren kann. Nach einer erfolgreichen Registrierung gibt es eine E-Mail mit einem anzuklickenden Bestätigungslink, mit dem dann auf der Website ein PDF herunterladen werden kann, das ausgedruckt und unterschrieben in einen frankierten Fensterbriefumschlag muss und in den Postkasten gehört

    Eile ist geboten, denn wer teilnehmen möchte, muss bis spätestens nächsten Donnerstag die Einverständniserklärung auf den Weg schicken.

  • TiddlyWiki 2.6.0.

    Fast genau ein Jahr nach der Veröffentlichung der Version 2.5.0 hat das Entwicklungsteam um das „Hosentaschen-Wiki“ TiddlyWiki nun heute die Version 2.6.0 veröffentlicht.

    Gegenüber der letzten Version 2.5.3 gibt es allerdings nur kleinere Änderungen:

    • Mit einem Tiddler namens WindowTitle kann nun der Seitentitel direkt beeinflusst werden. Ist kein solcher Tiddler vorhanden, wird der Titel automatisch aus der Überschrift („SiteTitle“) und der Subüberschrift („SiteSubtitle“) gebildet.
    • Für Tiddler gibt es nun das zusätzliche Feld namens „creator“, mit dem bei der Anlage des Tiddlers der Benutzername des Benutzers eingetragen wird. Bisher war es so, dass sich dieser Benutzername immer änderte, wenn ein anderer Benutzer den Tiddler bearbeitete. Mit diesem neuen Feld bleibt der ursprüngliche Benutzername also auch nach einer späteren Bearbeitung des Tiddlers fest hinterlegt.
    • Die integrierte jQuery-Bibliothek ist auf die 1.4.2 aktualisiert.

    Die deutsche Übersetzung ist natürlich schon während der stetigen Entwicklung der Version 2.6 nachgezogen worden und deshalb schon bereit. Findet sich alles, wie immer, bei TiddlyWikiDeutsch unter karadeniz.de.

  • Das Bundeskriminalamt warnt – vor sich selbst.

    Das Bundeskriminalamt nicht als dumbe Behörde zu sehen, die vermutlich mit der Knarre schneller ist, als mit dem Verstand, fällt schon seit Jahren schwer. Das war überraschenderweise nicht erst seit Zensursula so, aber als Zensursula aufkam, erkannte man erst das komplette Elend dieser Behörde, die es vor allem einmal satt hat, nur als verlängerter Arm der Landespolizeien zu sein und deren Bundeskompetenz sie dann auch noch der Bundespolizei abtreten muss – wenn es denn wirklich eine Bundeskompetenz gibt.

    Völlig überraschend hat das Bundeskriminalamt nun gestern Abend via dpa verkünden lassen, dass der Ansatz “Löschen statt Sperren” im Internet nach Auffassung des Hauses nicht funktioniert:

    “Ein Mitarbeiter des BKA-Referats Kinderpornografie erklärte, das BKA versuche schon seit Jahren, die Seiten im Ausland löschen zu lassen. Der Erfolg sei «sehr begrenzt». Die Seiten verschwänden nach drei bis fünf Tagen, um dann an anderer Stelle in leicht abgeänderter oder auch identischer Form wieder aufzutauchen.”

    Wir vermerken: Das Bundeskriminalamt hat offensichtlich entdeckt, wie das Internet funktioniert. Zumindest haben sie gemerkt, dass all die Inhalte des Internets nicht auf einem Server in, sagen wir, Untermaiselstein (Allgäu) stehen.

    Freilich steht in dieser Presseinformation nichts weiter verwertbares, beispielsweise ein Hinweis darauf, was denn “Sperren statt Löschen” an der obigen Erkenntnis anders aussehen lassen würde, denn auch Sperrlisten müsste man ja somit andauernd aktualisieren.

    Nein, das Bundeskriminalamt ist beleidigt. Beleidigt mit dem Volk. Das offenbaren nämlich die weiteren Sätze der Presseinformation, den relevanten Beleidigte-Leberwurst-Bereich habe ich mal fett gesetzt:

    “Das umstrittene Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet trat im Februar in Kraft, ohne konkrete Auswirkungen zu haben. Es war noch von der schwarz-roten Vorgängerregierung beschlossen worden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Sperren aber nicht anwenden. Das Justiz- und das Innenministerium wollen eine neue rechtliche Grundlage schaffen, um die Seiten – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zu löschen statt zu sperren. Kritiker hatten moniert, dass Sperren leicht zu umgehen seien. Zudem sahen sie die Gefahr, dass die Behörden in einem undurchsichtigen System auch andere Inhalte als Kinderpornografie ausradierten – das beschneide das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

    Nein, mich wundert es nicht, dass das Bundeskriminalamt so reagiert. Sie würden lieber schießen wollen.

    [via netzpolitik.org]

    Anmerkung: Rivva.de ist vermutlich bis zum Wochenende kaputt, wir sollten in der Blogosphäre mal schauen, interdisziplinär stärker zu vernetzen. Ich verlinke also nicht, um “Link-Juice” abzugreifen, sondern damit wir nicht komplett “lost in translation” sind.

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