Ich habe im ersten Moment gestaunt, dass Heise offenbar ohne Rückfrage beim DENIC schon tönt, dass die Domain wikileaks.de angeblich gesperrt sei, nur weil das der Besitzer der Domain so behauptet. Denn richtig viel fundierte Grundlage für diese Behauptung gibt es eigentlich keine.
Aktuell befindet sich die Domain im TRANSIT-Zustand, das ist eine Spezialität der DE-Domain. DE-Domains können hierzulande direkt beim DENIC nur Registrare registrieren, die DENIC-Mitglied sind. Diese registrieren, laut den Geschäftsbedingungen des DENIC, eine DE-Domain im Kundenauftrag, es gehen am Ende also zwei Vertragspartner eine Vertragsbeziehung ein, nämlich das DENIC und der Besitzer der Domain. Der Kunde bezahlt seinen Provider für die DE-Domain, dieser bezahlt wiederum die Zeche für alle über ihn registrierten DE-Domais beim DENIC.
Tritt nun ein Provider nicht mehr als Zahler einer Domain auf, so kann er die Domain – entgegen allen Halbwissens, der im Internet so kursiert – nicht einfach löschen, da er ja kein Vertragspartner ist. Er muss in so einem Fall, wenn also der Kunde die DE-Domain nicht bei ihm bezahlt, aber auch die Domain nicht zur Löschung freigibt, die Domain an das DENIC zurückgeben, was man in der DENIC-Nomenklatur als TRANSIT bezeichnet. Das DENIC versucht dann den Besitzer zu kontaktieren und ihn aufzufordern, die Domain zu einem anderen Provider umzuziehen.
Was ich mir nun vorstellen kann, ist folgendes:
Möglicherweise hat der bisherige Provider, der wikileaks.de im Kundenauftrag registriert und gehostet hat, von einer nicht näher zu spezifizierenden Macht eine Aufforderung bekommen, die Domain zu sperren. Das hätte er technisch sicherlich tun können, in dem er die betreffende DNS-Zone löscht oder außer Kraft setzt.
Ob er es rechtlich hätte tun dürfen, ist eine bleibende Frage, denn er ist ja kein Vertragspartner für die betreffende Domain. Und die einfachste und eleganteste Variante, um diese Frage nicht eigenmächtig und möglicherweise widerrechtlich zu beantworten, ist die, die Domain in den TRANSIT-Zustand zu geben und das DENIC, einen der Vertragspartner der betreffenden Domain, diese Frage beantworten zu lassen.
Dieses Dilemma macht zwar nichts wirklich besser an der Situation, allerdings wäre es der einzig gangbare Weg für einen Provider.
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