Ablieferungspflicht für Netzinhalte.

Man liest ja wirklich viel Mist, wenn es darum geht, dass der Staat immer mehr Daten sammeln möchte. Mist in der Form, dass es Mist ist, was der Staat im Schilde führt, aber gelegentlich auch Mist, der von Leuten verzapft wird, die von bestimmten Dingen keine Ahnung haben. Die Ablieferungspflicht für Netzinhalte, die just heute in Kraft getreten ist, ist so ein Ding.

Zum einen gilt diese Ablieferungspflicht, um mal gleich den größten Punkt zu entschärfen, nicht für private Inhalte im Web. Das heißt, dass viele der Leute, die über diese Ablieferungspflicht wieder einmal geschimpft haben, gar nicht betroffen sind. Zum anderen sollte man sich einmal anschauen, bei wem man eigentlich da die Inhalte abgeben soll. Das ist nämlich nicht die Polizei, auch nicht das Bürgerbüro von Wolfgang Schäuble, sondern die Deutsche Nationalbibliothek.

Und die Deutsche Nationalbibliothek ist an sich eine äußerst gemeinnützige Angelegenheit, denn mit ihrer Aufgabe, eine Mediensammlung für deutschsprachige Bücher, CD-ROM und eben auch “unkörperlich” verteilte Inhalte, stellt sie nicht weniger dar, als das kulturelle Erbe, das jeder von uns auch einsehen darf, wenn er nach Leipzig oder Frankfurt zur Deutschen Nationalbibliothek fährt.

Ob es nun sinnvoll ist, elektronische Medien als Zip-File oder als PDF-Datei zuzuschicken und ob es überhaupt generell sinnvoll ist, ob man solche Inhalte einfach in eine große, virtuelle Schublade schiebt und nicht öffentlich zur Recherche bereitstellt – so wie beispielsweise das legendäre Internet-Archive in den USA – ist ein ganz anderes Thema. Grundsätzlich aber ist es schon mal ein guter Ansatz, dass man sich Gedanken darüber macht, wie man eigentlich die Informationsfülle im Netz für die Nachwelt festhalten kann. Und mit Sicherheit ist das letzte Wort hier auch noch nicht gesprochen.


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