ELSTER-Konfusitäten.

Das Finanzamt macht den elektronischen Weg nun wirklich nicht leicht. Ich bin auf den letzten Zügen meiner Einkommensteuererklärung für 2007 (ja, diesmal pünktlich!) und an einem Problem hängengeblieben: Es gibt bei einer Umsatzsteuervoranmeldung ein Problem mit einer falsch übernommenen Summe. Also, dachte ich, schaust du dir das einfach mal in der jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldung an.

Problem Nr. 1: Das geht nicht, weil die Umsatzsteuervoranmeldungen mit der letztjährigen ElsterFormular-Version geschrieben wurden und die jeweils aktuelle ElsterFormular-Version Dateien nicht öffnen kann, die mit früheren Versionen geschrieben wurden. Wer denkt sich denn solchen Blödsinn aus?

Gut, dachte ich, schaust du halt in Elster-Online in dein Profil hinein.

Problem Nr. 2: Für Elster-Online gibt es drei Authentisierungsmöglichkeiten: “Elster-Basis” mit einem Software-Zertifikat, “Elster-Spezial” mit einem Hardware-Dongle namens “ElsterStick” und “Elster-Plus” mit einer Signaturkarte. Mit “Elster-Basis” sind keine Steuerabfragen möglich.

Gut, dachte ich, dann stellst du eben dein Konto von Elster-Basis auf “Elster-Plus” um, Signaturkarte hast du ja.

Problem Nr. 3: Von Elster-Basis geht keine Umstellung auf eine andere Authentisierung. Es geht nur Konto löschen und neu anlegen.

Problem Nr. 4: Beim Anlegen eines neuen Kontos muss während dem Registrierungsprozess irgendwann eine ID eingegeben werden, die das Finanzamt in den nächsten Tagen per Post schickt.

So, jetzt gehe ich vor lauter Frust Essen und gebe Geld aus.


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Kommentare

4 Antworten zu „ELSTER-Konfusitäten.“

  1. Avatar von Sascha
    Sascha

    Na dann lasse ich mich überraschen, wann Du diesen Brief des Finanzamtes erhälst. Als ich dies für die Firma beantragt hatte, dauerte es fast vier Wochen.

    Gruß Sascha

  2. Avatar von Wolfgang
    Wolfgang

    Laßt die Finger von Elster. Da nicht alle Belege eingereicht werden, sind die Steuerbescheide vorläufig. Jahre später können noch Nachprüfungen stattfinden. Ihr müßt die Belege aufbewahren. Evtl. können systematische Fehler in der Steuererklärung zu hohen Nachzahlungen führen. Besser ist das händische Verfahren. Alle Belege liegen vor.

    Wolfgang

  3. Avatar von Besim Karadeniz

    @Sascha: 9 Tage. 🙂

    @Wolfgang: Das kommt darauf an. Da ich eh die Belege mit dem Schreiben für die Autorisierung dem Finanzamt zusende, spielt das keine Rolle. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Belege besteht auch, wenn die Steuererklärung auf normale Weise beim Finanzamt eingereicht wird.

  4. Avatar von Sascha
    Sascha

    Neun Tage? Hast Du einen guten Draht zum Amt? 😉 Gruß Sascha

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