Hübsch. Da steht unsere Regierung kurz davor, so genannten Rechteinhabern das Recht einzuräumen, bei Urheberrechtsverstössen nicht mehr den unbequemen Weg über eine Strafanzeige gehen zu müssen, sondern die Daten des gleich direkt beim Diensteanbieter des Zugangsdienstes, über das der Urheberrechtsverstoß geschehen ist, abzusaugen, inklusive der Adressdaten der Verursacher – und keine Sau interessiert es. Am Donnerstag soll über den Gesetzesentwurf abgestimmt werden und so wie ich unsere aktuellen Regierungsfraktionen kennengelernt habe, geht das Ding durch wie ein warmes Messer durch Butter.
Dieser knarzige Versuch unserer Bundesregierung stellt mal eben geschwind die gesamte Philosophie des Rechtsstaates auf den Kopf, weil es den Drittauskunftsanspruch so nicht wirklich gibt. Und das aus gutem Grund, denn Strafverfolgung ist Sache des Staates, nicht der musikproduzierenden Industrie. Denn mit diesem, ja, Freibrief, tut sich für die Musikindustrie eine wundervolle Geldquelle auf. Vorbei mit dem Umweg, zuerst eine Anzeige gegen Unbekannt zu starten, die Staatsanwaltschaft werkeln zu lassen, abzuwarten, bis die das Verfahren wegen Nichtigkeit einstellung und dann zivilrechtlich eine Rechnung loslassen. Nein, so wird das dann ganz einfach, denn mit dem Drittauskunftsanspruch wird dann einfach der zuständige Internetprovider mit vermutlich bedrohlich klingenden Worten zum Handlager gemacht, der wohl oder übel zum Denunziant würde und in den auf Vorrat zu haltenden Vorratsdaten suchen und petzen muss.
Da sind wir genau da, wo wir eigentlich nie hin wollten. Haben wir es nicht noch in den Ohren, dass die Vorratsdatenhaltung nur zur Bekämpfung von schweren Straftaten und terroristischen Handlungen gedacht war? Und nun? Nun wird jeder kleine Tauschbörsennovize zum staatlich freigegebenen Freiwild für eine übermächtige Industrie, die ihre verlotterten Geschäftsgebahren und Missmanagement durch eine eigene SS relativieren will.
That’s it: Der zweite Schritt. Der nächste Schritt wird die Überwachung sein.
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