Das Finanzamt schreibt mir heute:
Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr hat nicht mehr 6.136 € betragen. Sie sind deshalb verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich abzugeben. Geben Sie bitte erstmalig für das 1. Kalendervierteljahr 2008 eine Voranmeldung ab.
Dazu muss man wissen, dass das mitnichten eine Mahnung ist, sondern der Umstand, dass ich die letzten zwei Jahre meine Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben musste und dies nun, eben wegen der niedrigen, zu entrichtenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, nur noch vierteljährlich zu tun habe.
Ich denke, da ist noch viel Raum, Briefe in einem freundlicheren Ton zu schreiben, wenn es an sich um nichts weltbewegendes geht.
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