Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Ich möchte gern auf ein Projekt des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung verweisen, dass seit einiger Zeit eine Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorbereitet. Leider haben nicht sonderlich viele Menschen mitbekommen, dass der Bundestag am 9. November 2007 einige sehr weitreichende Dinge beschlossen hat, nämlich dass Telekommunikationsanbieter die Daten, die rein zur Abrechnung benötigt werden, die so genannten Verkehrsdaten, für sechs Monate aufzubewahren und Behörden im Falle einer Abhörmaßnahme zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören folgende Dinge:

  • Telefon: Verbindungsdaten inklusive Rufnummer des Angerufenen, Anrufzeitpunkt und Dauer.
  • Mobilfunkanbieter: Wie Telefonanbieter, zusätzlich geografische Informationen über verwendete Mobilfunkzelle und Strahlrichtung.
  • E-Mail: Von jeder empfangenen und versendeten E-Mail die Speicherung von Absender- und Empfängerkennung, Zeitstempel, sowie die IP-Adresse des absendenden Mailserver.
  • Internet Provider: Speicherung der Verbindungen, zugeteilte IP-Adresse, Zeitstempel und Dauer.
  • Anonymisierungsdienste im Internet: Speicherung der IP-Adresse und Zeitstempel des Rechners, der die Anonymisierung anfordert und nutzt.

Das sind sehr viele Informationen, die eigentlich bisher nur dann gespeichert werden dürfen, wenn sie unmittelbar für Abrechnungszwecke benötigt werden. Die EU-Richtlinie, die der Bundestag am 9. November nun beschlossen hat, höhlt diesen Ansatz aus und macht jeden, der Telekommunikation nutzt, zu einem Verdächtigen. Der Ansatz, nur im Verdachtsfalle abzuhören, wird damit faktisch außer Kraft gesetzt und das berührt nicht nur einige wenige Aspekte unserer Gesellschaft.

Die AK Vorratsdatenspeicherung bereitet deshalb eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor, an die sich jeder anschließen kann, der von der Vorratsdatenspeicherung betroffen sein wird. Das wird jeder sein, der in Deutschland sitzt und dieses Blog liest. Es gibt deshalb kein faktisches Argument, sich nicht der Verfassungsbeschwerde anzuschließen. Kosten entstehen für dich keine, außer dass du nach der Registrierung ein PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und das per Normalpost an die angegebene Rechtsanwaltskanzlei senden musst, die die Verfassungsbeschwerde vorbereitet.

Ich bitte herzlich um eine Teilnahme. Die Vorratsdatenspeicherung ist wirklich eine so einschneidende Maßnahme, die unbedingt vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden muss. Dies zu fordern, ist unser gutes Recht und davon muss an dieser Stelle wirklich Gebrauch gemacht werden.


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2 Antworten zu „Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.“

  1. […] Bis Ende des Jahres ist es weiterhin möglich, dass sich jeder an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt. Ich bitte im Namen der vielen tausend Beteiligten ebenfalls herzlich […]

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