Also bei der Diskussion um die berüchtigten Pläne der Online-Durchsuchungen, muss ich mich schon fragen, welche elementare Vorstellung Wolfgang Schäuble über die Privatsphäre hat. Behauptungen, private Computer könne man nicht ohne weiteres als Privatsphäre bezeichnen, ist fast so hanebüchend argumentiert wie die Behauptung, meine Wohnung sei vielleicht doch nicht Privatsphäre oder man müsse die Privatsphäre für bestimmte Personengruppen anders definieren, als für andere.
Es ist eigentlich schon skandalös, wie ein gestandener Innenminister stetig und permanent das Grundgesetz in den elementarsten Punkten in Frage stellt, nebenbei auf Verdacht Menschen eingesperrt sehen will, gar politische Morde zur Diskussion stellt und noch nicht eine Klage wegen Volksverhetzung an der Backe kleben hat. Vielleicht müssen wir einfach nur froh sein, dass Wolfgang Schäuble “nur” Innenminister ist und nicht Bundeskanzler.
Und selbstverständlich zählt mein PC zu meiner Privatsphäre. Mein DSL-Router ist die Trennung zur Öffentlichkeit und alles, aber auch wirklich alles, was dahinter passiert, ist meine Privatsphäre. Und damit Herr Schäuble gar nicht erst auf dumme Gedanken kommt, speichere ich meine wichtigsten Daten in kryptografisch gesicherte Container, die ich zur Not auch auf einem offline stehenden Notebook einsehen kann. So viel zum technischen Sinn von Online-Durchsuchungen.
Reglementiert bekommt man mit halbseidenen Verordnungen die Dummen und das rächt sich spätestens dann grausam, wenn ein wirklicher Schwachkopf an die Macht kommt.
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