Victory!

Es war absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht die Bremsen von Wolfgangs Schäubles Rollstuhl anzieht und ihm einen Satz verbale Backpfeifenver verpassen würde. Dass das Urteil dann doch so elementar begründet wurde und auch gleich ein wichtiger und zentraler Merksatz dabei herausspringt, das ist umso erstaunlicher. Und erfreulicher.

Grundsatz ist nun, dass der private Computer nicht einfach nur eine Kiste ist, auf dem jeder Schlapphut von der Ferne tun und lassen kann, was er will, sondern dass der heimische Computer de facto auf der gleichen Stufe steht, wie die eigene Wohnung: Meine Welt. Und diese Welt steht unter besonderem Schutz, die nur bei außergewöhnlichen und berechtigten Umständen durch den Staat betreten, observiert und auseinandergenommen werden kann. Das wirklich Historische dabei ist, dass dies nicht nur für den heimischen PC zu Hause gilt, sondern auch für das eigene Laptop, den iPod, den eigenen USB-Stick. Dinge, die nicht unbedingt ständig in den behüteten, eigenen vier Wänden sind, die den Claim abstecken.

Nach dieser grundlegenden Definition des Rechts auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” ist es nicht mehr weit zu den Hürden, die das Bundesverfassungsgericht der Online-Durchsuchung montiert hat. Es muss “tatsächliche Anhaltspunkte” für “konkrete Gefahren” geben und es muss, ähnlich wie bei “klassischen” Hausdurchsuchungen eine dritte Instanz geben, die die Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung überprüft.

Deshalb: Victory! Auf allen Ebenen. Dieses wirkliche Machtwort aus Karlsruhe krempelt in vielen Bereichen der Computerwelt die bisherigen Maßstäbe fundamental um und ist als sehr deutliches Zeichen zu werten, dass auch hyperaktive Innenminister mit Paranoiawahn und gewissen Sachkundemängeln nicht alles durchgepaukt bekommen können, was ihnen morgens als Idee kommt. Aus der Warte betrachtet bin ich sehr gespannt, was aus der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenhaltung wird.


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