Die heute von Amazon.de gelieferte Tastatur funktioniert einwandfrei. Was dann weniger einwandfrei ist, ist ausgerechnet das, was eigentlich bei so einem großen Haus wie Amazon.de die wenigsten Probleme erzeugen sollte – die Berechnung der Mehrwertsteuer bzw. die Berechnung des Nettobetrages und die Ausweisung der Mehrwertsteuer. Das sieht nämlich folgendermaßen aus (anklicken zur Großansicht, persönliche Daten ausgebalkt):
Das ist noch nicht mal ein Rundungsfehler, das ist schlicht und einfach Mist. Der Nettobetrag von 32,98 Euro ist abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % genau 27,71 Euro und nicht die auf die Rechnung gedruckten 27,72 Euro. Demzufolge ist auch die ausgewiesene Mehrwertsteuer von 5,26 Euro nicht richtig, denn das müssten 5,27 Euro sein. Kann man alles in meinem UStER nachrechnen, wobei ich zugeben muss, dass ich nach dem ersten Verdutztsein auch erst mal prüfen musste, ob nicht vielleicht UStER falsch rechnet …
Das ist vielleicht für den Privatkunden alles nur Pillepalle, aber so kann ich als Gewerbetreibender diese Rechnung nicht in meine Buchhaltung geben – die Rechnung ist schlicht falsch und musste deshalb soeben beanstandet werden. Die Dame am Telefon sah zwar die exakt gleichen Zahlen auf ihrem Bildschirm, glaubte mir dennoch nicht (die Benutzung eines Taschenrechners ist wohl zu viel verlangt), versprach aber, das der Rechnungsstelle weiterzuleiten. Die sich vermutlich jetzt ein Loch in den Bauch freuen wird.
In Sachen Lieferantenrechnungen habe ich inzwischen ein dickes Fell. Dass mitunter einige Gewerbetreibende mehr oder weniger darüber wissen, wie man ein korrekte Rechnung verfasst, ist eine Sache. Eine ganz andere Kategorie von Rechnungsmängeln sind Rechenfehler. Gut, einen falschen Posten erwischen oder die Mengenangaben verhudeln, das kann jedem einmal passieren. Bei falscher Berechnung der Mehrwertsteuer wird es dann aber wenig lustig, denn falsche Mehrwertsteuerbeträge sind nicht so ganz einfach zu verbuchen. Dass es aber ausgerechnet bei Amazon.de bei der Mehrwertsteuerberechnung klemmt, ist erstaunlich.
Sprich: Ich werde jetzt sicherheitshalber mal Amazon.de-Rechnungen nachprüfen.
Addendum: Ja, es ist die luxemburgische Amazon-Tochter, das ist richtig. Allerdings ist auf der Rechnung eine deutsche Umsatzsteuer-ID angegeben, demzufolge weist diese Tochter (mutmaßlich) bei Warenbestellungen in Deutschland Umsatzsteuer aus und führt diese dann entsprechend auch in Deutschland ab. Auch die darunter angegebene Steuernummer lässt auf eine deutsche Steuernummer schließen, zumindest das Präfix 040 deutet auf das Finanzamt Saarbrücken.
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