Rechenschwächen bei Amazon.de.

Die heute von Amazon.de gelieferte Tastatur funktioniert einwandfrei. Was dann weniger einwandfrei ist, ist ausgerechnet das, was eigentlich bei so einem großen Haus wie Amazon.de die wenigsten Probleme erzeugen sollte – die Berechnung der Mehrwertsteuer bzw. die Berechnung des Nettobetrages und die Ausweisung der Mehrwertsteuer. Das sieht nämlich folgendermaßen aus (anklicken zur Großansicht, persönliche Daten ausgebalkt):

Rundungsfehler in Amazon.de-Rechnung

Das ist noch nicht mal ein Rundungsfehler, das ist schlicht und einfach Mist. Der Nettobetrag von 32,98 Euro ist abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % genau 27,71 Euro und nicht die auf die Rechnung gedruckten 27,72 Euro. Demzufolge ist auch die ausgewiesene Mehrwertsteuer von 5,26 Euro nicht richtig, denn das müssten 5,27 Euro sein. Kann man alles in meinem UStER nachrechnen, wobei ich zugeben muss, dass ich nach dem ersten Verdutztsein auch erst mal prüfen musste, ob nicht vielleicht UStER falsch rechnet …

Das ist vielleicht für den Privatkunden alles nur Pillepalle, aber so kann ich als Gewerbetreibender diese Rechnung nicht in meine Buchhaltung geben – die Rechnung ist schlicht falsch und musste deshalb soeben beanstandet werden. Die Dame am Telefon sah zwar die exakt gleichen Zahlen auf ihrem Bildschirm, glaubte mir dennoch nicht (die Benutzung eines Taschenrechners ist wohl zu viel verlangt), versprach aber, das der Rechnungsstelle weiterzuleiten. Die sich vermutlich jetzt ein Loch in den Bauch freuen wird.

In Sachen Lieferantenrechnungen habe ich inzwischen ein dickes Fell. Dass mitunter einige Gewerbetreibende mehr oder weniger darüber wissen, wie man ein korrekte Rechnung verfasst, ist eine Sache. Eine ganz andere Kategorie von Rechnungsmängeln sind Rechenfehler. Gut, einen falschen Posten erwischen oder die Mengenangaben verhudeln, das kann jedem einmal passieren. Bei falscher Berechnung der Mehrwertsteuer wird es dann aber wenig lustig, denn falsche Mehrwertsteuerbeträge sind nicht so ganz einfach zu verbuchen. Dass es aber ausgerechnet bei Amazon.de bei der Mehrwertsteuerberechnung klemmt, ist erstaunlich.

Sprich: Ich werde jetzt sicherheitshalber mal Amazon.de-Rechnungen nachprüfen.

Addendum: Ja, es ist die luxemburgische Amazon-Tochter, das ist richtig. Allerdings ist auf der Rechnung eine deutsche Umsatzsteuer-ID angegeben, demzufolge weist diese Tochter (mutmaßlich) bei Warenbestellungen in Deutschland Umsatzsteuer aus und führt diese dann entsprechend auch in Deutschland ab. Auch die darunter angegebene Steuernummer lässt auf eine deutsche Steuernummer schließen, zumindest das Präfix 040 deutet auf das Finanzamt Saarbrücken.


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Kommentare

9 Antworten zu „Rechenschwächen bei Amazon.de.“

  1. Avatar von Jan Theofel

    Klar muss da auch die Luxenburger Niederlassung deutsche Steuer abführen. Immerhin handelt es sich um eine Lieferung aus Deutschland nach Deutschland… Ich vermute, dass hier interne Preise mit mehr Nachkommastellen geführt werden und diese nur im Rechnungsdruck gerundet werden. Aber trotzdem sollte das eigentlich nicht passieren. Dennoch stellt sich die Frage, ob du nicht lieber einen Cent zu Gunsten des Finanzamt bei dir buchst statt dir den Aufwand zu machen, dass korrigieren zu lassen.

  2. Avatar von Riiko
    Riiko

    Seit wann rechnet man vom Bruttopreis runter?
    Nettopreis + Steuern = Bruttopreis, was der Kunde zahlen muss!
    Demnach gilt: 27,72€ * 1,19 = 32.9868€
    Amazon hätte also aufrunden können, was die aber nicht getan haben!

    1. Avatar von Besim Karadeniz
      Besim Karadeniz

      Äh, Pardon? Der Sinn des kaufmännischen Rundens ist, dass man sowohl vom Nettopreis auf den Bruttopreis schließen kann und verbindlich auch wieder vom Bruttopreis auf den Nettopreis. Amazon hätte deshalb nicht aufrunden können, sondern eigentlich aufrunden müssen, wenn sie so buchen wollten, wie es „ehrbare Kaufleute“ tun. Das sind sie allerdings nicht und deshalb erlauben sie sich solche unschönen Sachen.

      1. Avatar von Waldemar Hamm
        Waldemar Hamm

        In dem Kommentar geht es um die Henne oder Ei Frage.

        Wenn man als erstes den Bruttopreis bildet (was meiner Meinung nach falsch ist), dann funktioniert das so nicht.

        Ein Beispiel:
        Ich will unbedingt etwas für 7,99€ brutto verkaufen und will der DIN Norm 1333 entsprechen (bzgl. kaufmännischem Runden), dann bin ich in den Hintern gekniffen:
        7,99 € / 1,19 = 6,7142857142857142857142857142857 € ist auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet 6,71 € und wir hätten somit einen MwSt-Anteil von 1,28 €.
        Nun vom Nettopreis auf den Bruttopreis zu schließen: 6,71 € * 1,19 = 7,9849 € und ist kaufmännisch korrekt gerundet (nach DIN Norm 1333) 7,98 €.

        Merken Sie das Problem?

  3. Avatar von Andreas Herzog

    Reden wir jetzt ernsthaft darüber das Amazon nicht in der Lage ist eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Unabhängig davon in welchem Land sich das Unternehmen befindet, oder in welches Land geliefert wurde. Aber irgendwie auch unfreiwillig sympathisch das Amazon im „Kontrollwahn“ einige Lücken zu haben scheint.

    1. Avatar von Besim Karadeniz
      Besim Karadeniz

      Das ist sicherlich keine Lücke bei Amazon, das ist Kalkül. Diese Art von Umsatzsteuerberechnung habe ich bei Amazon-Rechnungen nach einer kürzlich durchgeführten Nachprüfung schon seit Jahren auf früheren Rechnungen und ich bin sicherlich nicht der erste, der bei Lieferantenrechnungen in Buchhaltungssoftware den Bruttobetrag eingibt und sich wundert.

  4. Avatar von T. Landsiedel
    T. Landsiedel

    Das ist keine Rechenschwäche. Es handelt sich um Mehrwertsteuerbetrug im großen Stil. Amazon führt weniger UST ab an den deutschen Fiskus. Steuern aus Lieferungen und Leistungen werden in Niedrigsteuerländern abgerechnet.

    Wann kümmern sich die Beamten der Zahlen mal darum? Bei nur 1Mio Rechnungen ergeben sich schon 10.000 Euro.

    Dem gegenüber stehen falsch ausgestellte Rechnungen mit vom Fiskus beim Vorsteuerabzieher nachforderbaren Beträgen. Im übrigen ist es bei Rechnungen bis 200 Euro normal, die UST als VST rauszurecnen und nicht auszuweisen zu müssen.

  5. Avatar von Bodo
    Bodo

    Ich habe den selben Fehler festgestellt – ABER UMGEKEHRT!!
    Als Verlag verkaufen wir Bücher über Amazon.
    Wir müssen den Nettopreis einstellen – Amazon zeigt ihn mit UST von 7% (Bücher!) an.

    Der Nettopreis sollte also, um einen Preis von 19,90 Euro zu erreichen, laut Adam-Riese 18,60 sein.
    Haben es so eingestellt. Amazon rechnete sich daraus aber einen Bruttopreis von 19,91 aus.
    Das ist völlig unmöglich, außer man rundet 0,2 Cent auf 1 Cent auf (18.60*10,7 = 19,902)

    Amazon scheint generell einfach AUFZURUNDEN. Dazu muss gesagt sein: Jede Programmiersprache rundet ohne weiteres zutun entweder richtig kaufmännisch, oder rundet AB (wenn man dummerweise hinten Kommastellen einfach abschneidet statt zu runden). Um spezielle immer AUFzurunden, muss also eine richtige mutwillige Absicht dahinter liegen. Sprich: Die können sich nicht auf einen Programmierfehler hinausreden!

    Es stellt sich aber jetzt die Frage: WOZU?
    Schenkt man dem Finanzamt absichtlich 1 Cent mehr? Also zahlt man 18.60 Netto aus, verrechnet dem Kunden 19,91 und führt dafür seltsamerweise 1,31 Steuern ab?

    Oder verrechnet man 1,91, führt richtig 1,30 ab, erhält 18,61, gibt 18,60 zur Auszahlung frei und ist sich unklar woher der 1 Cent kommt und bucht ihn auf ein Konto „BINGOBONUS“ ?

    Man bleibt mir bisher eine Antwort schuldig.

    1. Avatar von Bodo
      Bodo

      Korrekt: 18,60 * 1,07

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