“… gehen Sie über Los, ziehen Sie 4.000 Euro ein und scheren Sie sich dann zum Teufel.” Oder so.
Ich mag Disclaimer-Texte in E-Mails. Die rechtliche Verbindlichkeit ist von Hause aus mehr als dürftig, was jedoch immer weniger Geschäftsleute daran hindert, sich teilweise den größten Quatsch automatisch an ihre E-Mails da hinzuhängen, wo man sich normalerweise mit einer Signatur begnügt.
Noch viel lustiger wird das alles, wenn sich Geschäftsleute (und solche, die sich dafür halten) solche Disclaimer-Texte irgendwo aus dem Internet oder aus so genannten Fachzeitschriften zusammenklauben, dann auch noch mit eigenem juristischen Halbwissen garnieren und das Ergebnis sich dann von Satz zu Satz widerspricht:
“Die in dieser Nachricht enthaltene Auskunft ist vertraulich und kann dem Berufsgeheimnis unterliegen. Sie ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Jeglicher Zugriff auf diese e-mail durch andere Personen als den Adressaten, ist untersagt. Sollten Sie nicht der für diese e-mail bestimmte Adressat sein, ist Ihnen jede Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe untersagt. Sollten Sie diese e-mail versehentlich erhalten haben, informieren Sie uns bitte umgehend.”
Aha: Die E-Mail ist also vertraulich. Nur der Empfänger darf die Mail also anschauen, aber wenn man im nächsten Satz impliziert, dass der Empfänger der richtige ist, ist ihm die Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe dann gestattet. Ich verstehe, alles klar, keine weiteren Rückfragen.
Schlau ist dabei, dass dem deutschen Text auch noch ein englischsprachiger folgte, der viel kürzer ist und den ersten Satz nicht enthielt. Da hat also wohl der Absender etwas an seinem Disclaimer herumgebastelt und mangels Englischkenntnisse (oder war es Faulheit?) nur am deutschen Text herumgebastelt. Herr… deine Kinder.
Warum nicht einfach das sagen, was man eigentlich sagen muss? Der folgende Entwurf von mir ist praxisnäher:
Dieser Disclaimer ist eigentlich völliger Nonsens und nicht die Bytes wert, die er dieser E-Mail zusätzlich anhängt. Denn eigentlich müsste er, wenn er denn verbindlich sein sollte, vor dem eigentlichen Nachrichtentext erscheinen und die technische Möglichkeit anbieten, ihm zuzustimmen, bevor der Inhalt der Nachricht sichtbar wird. Für den Versand von verbindlichen Einschreiben war E-Mail jedoch nie geplant – ganz im Gegenteil: Der Absender weiß, dass eine E-Mail ohne zusätzliche Verschlüsselung blank wie ein abisolierter Draht ist und dass er nicht kontrollieren kann, ob der Empfänger die E-Mail nur liest oder gleich in den Druck für die nächste Ausgabe der örtlichen Tageszeitung gibt. Aus diesem Grund steht in dieser Mail nur so viel drin, wie Sie wissen sollen. Mehr nicht. Falls Sie diese E-Mail versehentlich erhalten haben, drucken Sie diese bitte aus, bauen damit einen Papierflieger, klopfen sich dann auf die Schulter und gehen danach einen Kaffee holen.
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