Archiv der Kategorie ‘Internetrecht‘

Handlagern für die Musikindustrie.

Donnerstag, den 27. März 2008

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal macht neuerdings was ganz interessantes: Sie lässt absichtlich das strafermitteln sein. Und zwar dann, wenn Rechtsanwaltskanzleien Massenanzeigen von Tauschbörsennutzern einreichen, um diese verfolgen zu lassen, was ja nach hiesiger Rechtslage gottlob weiterhin nur die Justiz darf. Wenn man sich das einmal näher anschaut, wie da der Weg so einer Strafverfolgung bisher abläuft, wird das auch ganz schnell klar, was die Intention der Staatsanwaltschaft Wuppertal mit dieser Notbremse ist und wie mutig das ist:

Es gibt in der Zwischenzeit eine richtiggehende Industrie von reichlich merkwürdigen Firmen, die im Auftrag von Rechteinhabern und Rechtsanwaltskanzleien die gängigen Tauschbörsen durchforsten, oft genug andere Benutzer dazu überreden, ihre Schätze preiszugeben, dann munter die zugänglichen Verkehrsdaten wie IP-Adresse und Zeitpunkt aufzeichnen und diesen Vorfall zur Anzeige bringen.

Das geht dann zur Staatsanwaltschaft, die diesen Fall bearbeitet und als nächstes durch den Internet-Provider, dem die aufgezeichnete IP-Adresse zugehörig ist, den Benutzer ermittelt, über dessen Zugang die betreffenden Musikalien im Internet zum Tausch gestellt wurden. In der Regel stellt die Staatsanwaltschaft schon hier das Verfahren auch gleich wieder ein, weil der Tausch schlicht keine oder nur eine geringe fiskalische Relevanz hat. Schließlich ist das hier alles eine riesige Grauzone, denn nur das Öffnen eines Verzeichnisses mit vielen Musikstücken besagt ja noch lange nicht automatisch, dass dieses Verzeichnis auch allen anderen Internet-Nutzern geöffnet ist oder gar Geldströme fließen.

Das Problem an der Geschichte ist jedoch, dass im Rahmen des Verfahrens der Rechtsanwalt, der das Verfahren betreut, Akteneinsicht bekommt und damit ganz legal an die Adressdaten des Tauschbörsennutzers kommt und das dann dazu führt, dass dieser von den Rechteinhabern bzw. von deren Rechtsanwaltskanzleien dicke Schadenersatzrechnungen bekommen. Die in der Regel nichts mit dem mutmaßlich angerichteten Schaden zu tun haben, sondern als Keule wirken sollen und das auch oft genug tun. Damit ist jetzt zumindest in Wuppertal Schluss.

Das regt natürlich die Musikindustrie und deren abmahnenden Anwälte auf, die sich flux an die vorstehende Behörde in Düsseldorf gewendet haben und sich beschweren. Antworten stehen noch aus, aber ich bin sehr gespannt, was da noch kommt.

Fakt ist, dass schon jetzt relativ klar und deutlich ist, was passieren würde, wenn auf Verkehrsdaten nicht mehr nur Ermittlungsbehörden direkten Zugriff hätten, sondern auch Rechteinhaber.

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Pagewaxing.

Dienstag, den 11. März 2008

Wieder so ein Szenebegriff, der noch nicht mal in der Wikipedia verzeichnet ist: Pagewaxing (wörtlich übersetzt so viel wie “Seitenwachsen”) steht für das Zensieren einer Website durch Entitäten aufgrund rechtlicher Probleme wie Copyrightverstöße, Warenzeichenverletzungen etc. Die Etymologie des Begriffes geht vermutlich in die Richtung, dass mit so einer Zensur die betroffene Website “einbalsamiert”, “versiegelt” wird.

Neumodische Hype-Begriffe braucht die Welt. Macht sich als Aufmacher in hippen Zeitschriften (alternativ: Heise-Newsticker :-D ) einfach besser.

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Rechtsauskünfte am Telefon.

Donnerstag, den 15. November 2007

Heute morgen hatte ich zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen, dass mich eine Frau anrief (ja, klingt witzig, wird aber bitter), die im Internet offenbar verfolgt wird und sich ratsuchend die Telefonnummer gegriffen hat, die im netplanet-Impressum steht. In ihrem Namen würde in einer Kontaktbörse eine Anzeige geschaltet sein und sie wollte wissen, ob man herausbekommen könnte, wer der Absender dieser Anzeige ist.

Nun habe ich grundsätzlich nichts dagegen, ich bin wirklich weit davon entfernt, jemandem böse zu sein, der nicht weiter weiß. Allerdings bin ich kein Rechtsanwalt und darf auch keine Rechtsauskünfte geben. Was sagt man da in solchen Fällen? Ich kann ja nicht wissen, ob mein Gegenüber in solchen Fällen nicht vielleicht ein Lockvogel eines Abmahnanwaltes ist.

Ich habe ihr jetzt mal das einzig vernünftigste geraten, was man da raten kann: Zur Polizei zu gehen und den Vorfall anzuzeigen. Dazu den Ausdruck der Kontaktanzeige mit genauer Adress- und Zeitangabe und am besten auch noch Ausdruck des Impressums der Kontaktbörse.

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eBay-Urteil: Kommando zurück!

Freitag, den 28. September 2007

Na also: Die nächsthöhere Instanz des Amtsgerichts Pforzheim, das Landgericht Karlsruhe, hat das mittelgroße Skandalurteil, in dem ein eBay-Käufer eines auf die Nase bekommen hat, weil er unwissentlich Hehlerware gekauft hat, glatt einkassiert und die kleine Amtsgerichtswelt wieder zurechtgebogen.

Und tatsächlich sind die größten Kritikpunkte in die Urteilsaufhebung eingeflossen. Ein Startpreis von 1 Euro kann nicht viel über eine legale Herkunft eines Produktes aussagen und auch der Versandort nicht, selbst wenn dieser in Polen liege. Ausnahmen gibt es, beispielsweise wenn der Sofort-Kaufen-Verkaufspreis, der ja eine verbindliche Preiszusage darstellt, auffällig niedrig sei.

Sprich: Beim Landgericht hat sich jemand eBay angeschaut, beim Amtsgericht nicht. Im Namen des Volkes.

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Ein Gerichts(vor)urteil in Sachen eBay-Käufe.

Dienstag, den 24. Juli 2007

Es gibt mal wieder ein neues, bemerkenswertes Urteil zum Kauf von Waren über eBay, diesmal netterweise von unserem hiesigen Amtsgericht in Pforzheim.

Das befand nämlich einen eBay-Käufer der Hehlerei schuldig, der von einem polnischen Händler ein Navigationsgerät gekauft hatte, dessen Startpreis ursprünglich 1 Euro betrug und der endgültige Verkaufspreis etwa zwei Drittel unter dem des normalen Verkaufspreises. Genau das, so das Gericht, hätte den Käufer, zusammen mit dem Standort des Verkäufers, davor eindringlich warnen müssen, dass die Ware allen Anschein nach Hehlerware sein müsste. Da reicht es auch nicht, dass der Verkäufer Powerseller ist und mehrere tausend positive Bewertungen trägt. Die Navigationssysteme stammten wohl allesamt aus Einbrüchen, wurden aber als “toplegal” und “nagelneu” gepriesen.

Wie man als Käufer aber einen Riecher dafür bekommen soll, ob eine zum Verkauf stehende Ware aus einem Diebstahl stammt oder aus einem Lagerverkauf und mit welchem guten Gewissen man grundsätzlich 1-Euro-Startpreise von polnischen Verkäufern als bedenklich einstufen soll, das bleibt das Amtsgericht schuldig.

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