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Den Bayern die eigene Top-Level-Domain.

3. September 2009 | 3 Kommentare | Veröffentlicht in DNS

Ganz nach dem Vorbild der bis jetzt mäßig erfolgreichen dotberlin-Truppe, die sich seit Jahren darum bemüht, die Top-Level-Domain “.berlin” eingeführt zu bekommen, hat sich nun eine Gruppe aufgemacht, die die “.bayern” vorangebracht sehen möchte und eine ICANN-Bewerbung für die Top-Level-Domain vorbereitet. Da vom Prinzip her jeder die Beantragung einer neuen Top-Level-Domain bei der ICANN einreichen kann und ICANN zur Prüfung dieser Applications ein umfangreiches Regelwerk hat, schmerzt das alles auch kaum. Auch schmerzt kaum der Umstand, dass die “dotBayern e.V.” als offizielle Homepage ein bei wordpress.com gehostetes Weblog führt und – so offenbart das Datum der älteren Beiträge – am Thema von “.bayern” schon seit einer ganzen Weile herummacht, nämlich seit mindestens einem Jahr, wenn am 12. August 2008 die dotBayern e.V. gegründet wurde.

Man muss solche Bewerbungen auch zu einem Großteil humoristisch sehen, vielleicht so, wie David Goldstein im Domainnews-Blog:

“According to many Bavarians they are Bavarian first, German second. According to many Germans, Bavaria is almost another country. So it is likely with this pride in Bavaria a gTLD for the region will gain significant support.”
DomainNews.com

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Aber warum ausgerechnet “.bayern”? Wäre “.bavaria” oder “.bav” aus internationaler Sicht nicht besser? Lasst das mal am Ende nicht genau aus diesem Grund scheitern.

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Wollen Sie wirklich einen Domain-Namen löschen? Also so wirklich?

27. Juli 2009 | 2 Kommentare | Veröffentlicht in DNS

Das Registrieren von Domain-Namen ist eine Kunst für sich. Während man es bei den so genannten CNOBI-Domains, also Domain-Namen mit der Endung “.com”, “.net”, “.org”, “.biz” und “.info” gewohnt ist, dass man dort praktisch wirklich jeden Mist als Kontakt oder Nameserver eintragen kann, wird es bei anderen Domain-Endungen durchaus genauer genommen.

Beispielsweise lässt sich eine “.de”-Domain nur dann registrieren, wenn auf den angegebenen Nameservern auch tatsächlich eine korrespondierende DNS-Zonendatei existiert. Gibt es die zum Zeitpunkt der Registrierung nicht oder sind die Zonendatei fehlerhaft, wird der Domain-Name vom DENIC zwar registriert, aber noch nicht konnektiert – man hat also zuerst seine Hausaufgaben zu machen, bevor man mit dem Domain-Namen auch etwas anfangen kann.

Die Niederländer treiben es mit ihrer “.nl”-Domain da noch etwas bunter, denn da muss man vor der Registrierung eines Domain-Namens nicht nur die korrespondierenden DNS-Zonendateien auf den Nameservern parat haben, sondern es gibt auch was auf die Finger, wenn man einen Domain-Namen nicht mehr haben möchte und löschen will. Denn ein “.nl”-Domain-Name lässt sich nur dann bei SIDN, der niederländischen “.nl”-Domain-Registrierungsstelle, löschen, wenn vorher die angegebenen DNS-Zonendateien auf dem eigenen Nameserver gelöscht werden.

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wikileaks.de – Stellungnahme des Providers.

13. April 2009 | 6 Kommentare | Veröffentlicht in DNS

Vor einer halben Stunde ist die Stellungnahme des bisherigen Providers von wikileaks.de eingetroffen, es handelt sich hierbei um Beasts Associates aus Hamburg. Der Geschäftsführer Daniel Teixeira zeichnet hier ein ganz anderes Szenario, als derzeit in Blogs und Newstickern wabert:

“Auf Grund von nicht vertragsgemäßen Verhalten des Herrn Reppe wurde bereits Anfang Dezember 2008 der Vertrag fristgerecht und mit entsprechendem Vorlauf zum 30. März 2009 gekündigt. Der Kündigung wurde nicht widersprochen und es ist keine Klage gegen die Kündigung anhängig.

In dem Kündigungsschreiben wurde ebenfalls darauf hingewiesen, was mit Domains, welche bis zum Kündigungsdatum nicht umgezogen wurden, passieren würde.

‘Domains, welche bis zum 31.03.2009 nicht umgezogen sind, werden von uns an die Vergabestelle zurückgegeben oder entsprechend gekündigt.’

Die DENIC eG sieht in solch einem Fall den Transit vor.

Die Domain wurde am Donnerstag den 09. April 2009 in den Abendstunden durch uns in die Verwaltung der DENIC eG übergeben (Transit). Zeitgleich wurden unsere Nameserver für diese Domain abgestellt.”

Ich denke, da sollte Herr Reppe mal seine Post durchblättern und sich möglicherweise schon mal die ersten Formulierungen für ein Entschuldigungsschreiben ausdenken.

Das sieht doch schon mal ganz anders aus, als von Wikileaks dargestellt und offenbar von vielen Journalisten und Bloggern ohne weitergehende Recherche übernommen wurde, obwohl es genügend Leuten bekannt sein muss, dass ein TRANSIT-Verfahren nur in speziellen Fällen genutzt werden darf und mögliche Hinweise für eine Sperrung auffallend dürftig waren. Aber nein, eine Hexenjagd anzuzetteln, ist ja herzlich einfach und wenn es am Ende die Reputation eines Providers kostet.

An dieser Stelle muss man leider auch sagen: Shame on you, Heise. Man sollte gerade bei delikaten Themen lieber einen Anruf mehr wagen und recherchieren, anstatt einseitige Berichte in den Newsticker zu klopfen. Auch wenn Feiertage dazwischenliegen und man eventuell nicht sofort eine Sache klären kann.

[Update um 14:44 Uhr: Immerhin rudert Heise nun auffallend vielschreibend wieder zurück in den Hafen der fundierbaren Tatsachen.]

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wikileaks.de – Vermutungen und Tatsachen.

12. April 2009 | 12 Kommentare | Veröffentlicht in DNS

Ich habe im ersten Moment gestaunt, dass Heise offenbar ohne Rückfrage beim DENIC schon tönt, dass die Domain wikileaks.de angeblich gesperrt sei, nur weil das der Besitzer der Domain so behauptet. Denn richtig viel fundierte Grundlage für diese Behauptung gibt es eigentlich keine.

Aktuell befindet sich die Domain im TRANSIT-Zustand, das ist eine Spezialität der DE-Domain. DE-Domains können hierzulande direkt beim DENIC nur Registrare registrieren, die DENIC-Mitglied sind. Diese registrieren, laut den Geschäftsbedingungen des DENIC, eine DE-Domain im Kundenauftrag, es gehen am Ende also zwei Vertragspartner eine Vertragsbeziehung ein, nämlich das DENIC und der Besitzer der Domain. Der Kunde bezahlt seinen Provider für die DE-Domain, dieser bezahlt wiederum die Zeche für alle über ihn registrierten DE-Domais beim DENIC.

Tritt nun ein Provider nicht mehr als Zahler einer Domain auf, so kann er die Domain – entgegen allen Halbwissens, der im Internet so kursiert – nicht einfach löschen, da er ja kein Vertragspartner ist. Er muss in so einem Fall, wenn also der Kunde die DE-Domain nicht bei ihm bezahlt, aber auch die Domain nicht zur Löschung freigibt, die Domain an das DENIC zurückgeben, was man in der DENIC-Nomenklatur als TRANSIT bezeichnet. Das DENIC versucht dann den Besitzer zu kontaktieren und ihn aufzufordern, die Domain zu einem anderen Provider umzuziehen.

Was ich mir nun vorstellen kann, ist folgendes:

Möglicherweise hat der bisherige Provider, der wikileaks.de im Kundenauftrag registriert und gehostet hat, von einer nicht näher zu spezifizierenden Macht eine Aufforderung bekommen, die Domain zu sperren. Das hätte er technisch sicherlich tun können, in dem er die betreffende DNS-Zone löscht oder außer Kraft setzt.

Ob er es rechtlich hätte tun dürfen, ist eine bleibende Frage, denn er ist ja kein Vertragspartner für die betreffende Domain. Und die einfachste und eleganteste Variante, um diese Frage nicht eigenmächtig und möglicherweise widerrechtlich zu beantworten, ist die, die Domain in den TRANSIT-Zustand zu geben und das DENIC, einen der Vertragspartner der betreffenden Domain, diese Frage beantworten zu lassen.

Dieses Dilemma macht zwar nichts wirklich besser an der Situation, allerdings wäre es der einzig gangbare Weg für einen Provider.

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Sieg der Vernunft im Reich der Unvernünftigen.

23. Januar 2009 | 1 Kommentar | Veröffentlicht in DNS

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat es dann doch noch geschafft, das irrsinnige Patent auf Subdomaining, das im Jahre 2004 von der US-Patentbehörde zugunsten einer Firma namens Ideaflood eingetragen wurde, anulliert zu bekommen. Ende 2007 hatte das US-Patentamt nach Hinweisen der EFF eine Prüfung des Patents Nr. 6.687.746 gestartet und nach glatt über einem Jahr beschließen können, dass die im Patent angegebenen Technologien schon vor der Patentanmeldung im August 1999 bekannt waren.

Hätte mich auch gewundert, denn darüber habe ich schon 1998 in netplanet geschrieben gehabt und es zu diesem Zeitpunkt aus einer derart alten und speckigen Schwarte herausgelesen, dass allein schon dieses Ekelgefühl so unauslöschlich im Kopf geblieben ist, dass ich mich da ganz genau daran erinnern kann.

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