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Elektronisch signierte Rechnungen als Originale.

23. März 2010 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Häufig passiert folgendes: Eine Rechnung wird ausgestellt, ausgedruckt, eingetütet und an den Kunden geschickt. Der verliert die Rechnung oder erhält sie niemals, es kommt möglicherweise zum Zahlungsverzug, es wird telefoniert und der Kunde braucht nochmal die Rechnung.

Häufig wird dabei der Fehler gemacht, dass die Rechnung nochmal ausgedruckt und an den Kunden geschickt wird, gerade von Unternehmern, die ihre Rechnungen manuell erstellen. Eigentlich ist das aber nicht erlaubt, denn eine Rechnung ist eigentlich ein Original und wenn der Kunde die Rechnung nochmal benötigt, dann ist ihm eine Kopie auszustellen, zumindest wenn die Rechnungsnummer unverändert bleibt.

Bei elektronischen Rechnungen ist das vermeintlich einfacher – man könnte dem Kunden ja einfach nochmal die Rechnungsdatei schicken – aber das ist gleich auf zweierlei Weisen problematisch. Zum einen möchten die deutschen Finanzbehörden gefälligst eine qualifizierte elektronische Signatur auf elektronischen Rechnungen sehen und zum anderen beweist eine einfache elektronische Rechnung gar nichts, denn der Nachweis von Original und Kopie ist nicht durchführbar.

Und hier punktet dann tatsächlich die elektronisch signierte Rechnung, denn mit der Signatur wird der Zeitpunkt der Erstellung festgehalten, bei einer qualifizierten elektronischen Signatur, wie sie deutsche Finanzbehörden sehen möchten, ist zudem ein Zeitstempel einer Zertifizierungsstelle notwendig, der damit eine rechtsverbindliche Aussage gibt, dass die Rechnung tatsächlich zu diesem Zeitpunkt erstellt und signiert wurde.

Ruft also ein Kunde an und möchte eine noch nicht bezahlte Rechnung nochmals zugestellt bekommen (oder ich rufe ihn an und bitte um Begleichung…), dann bekommt er einfach die originale Rechnungsdatei, die ich damals elektronisch signiert habe. Sie wird immer das Original bleiben, so lange der Kunde diese Datei aufhebt, wozu er selbst nach dem Verifizieren der Signatur und dem Ausdrucken verpflichtet ist.

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(Hoffentlich kommt nur ein) Paket von Amazon.de.

21. Oktober 2009 | 2 Kommentare | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Etwas bei Amazon.de zu bestellen, ist ja nun nichts mehr wirklich spannendes. Und die Amazon.de-Resterampe, die vornehm Amazon.de Warehouse Deals heißt, ist nichts anderes wie ein Marketplace-Anbieter, der eben Amazon.de selbst ist. Kann man das ein oder andere Schnäppchen machen, bei der Resterampe vor allem mit Krempel, der von Kunden zurückgesendet wurde und dank fehlender oder defekter Verpackung nicht in den normalen Verkauf zurückgehen kann.

Also, dort eingekauft und Bestellbestätigung erhalten. Heute kam dann auch die Versandbestätigung für ein Paket, das nun auf den Weg ist. Und neben dieser E-Mail kamen in den nächsten sieben Minuten nach Empfang der Versandbestätigung noch 167 weitere. Genau, 167 Versandbestätigungen für Bestellungen, die nicht von mir sind, alle an mir völlig wildfremde Personen e-mail-adressiert sind und alle einen leider defekten Anhang enthalten. Defekt deshalb, weil der base64-codierte Anhang falsch eingebettet ist. Kopiert man diesen Anhang jedoch manuell aus dem Quellcode heraus und decodiert ihn, kommt tatsächlich eine als PDF-Datei erstellte Versandbestätigung heraus.

Natürlich kann man über sowas hinwegsehen, die E-Mails löschen und einfach auf sein Paket warten. Da ich jedoch Murphys Gesetze kenne, weiß ich, dass man mit so einer Haltung dann auch problemlos morgen nicht nur ein Paket erhalten könnte, sondern 168 Stück. Also ein Quasi-Notruf auf der Amazon.de-Hotline, die zumindest bestätigt, dass es gerade Probleme gibt, an denen man bereits arbeite, die bisher betroffenen Kunden hätten aber bis dato nur zwei oder drei fremde Versandbestätigungen erhalten.

Und, großes Plus: Die Mitarbeiterin hat auch schon ohne Ansage das Problem erkannt und anhand einer Bestellnummer einer fremden Bestellung geprüft, dass die Lieferung tatsächlich zum eigentlichen Besteller geht und nicht zu mir. So muss ich also doch nicht kurzfristig noch ein Lagerhaus anmieten.

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Vodafone, kauft euch erst mal einen Duden!

9. Juli 2009 | 3 Kommentare | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Dass sich Vodafone früher oder später auch mal an die “Generation Internet” wendet und es mit User-Generated-Content Werbung versucht, war absehbar. Dass sie das machen und zum Start der Kampagne weder interessante Geräte, noch interessante Tarife propagieren, mag amüsieren. Weniger amüsant und schon eher tragisch ist, dass die üblichen Verdächtigen wie Sascha Lobo, Robert Basic und weitere Blogger wieder an die Front rangelassen werden, die offenbar inzwischen für jede Peinlichkeit zu haben sind.

Juckt mich allerdings auch keinen Meter. Was mich dann eher entsetzt, ist eine grauenhafte Rechtschreibung in den Claims. Bestes Beispiel:

“Befrei Deine Ideen.”

Das muss man dann auch erst einmal schaffen: Zwei Fehler in einem Satz mit drei Wörtern. Für so eine Häufung von Fehlern auf kleinstem Raum gab es von meiner Deutschlehrerin in meiner Grundschulzeit immer noch einen Extra-Anschiss.

Bei “Befrei” fehlt entweder der abschließende Buchstabe “e” oder ein Apostroph, der ein umgangssprachliches Weglassen eines Vokals markieren würde. Und das Wort “deine” großzuschreiben, ist zugegebenermaßen ein “weicher” (und leider dennoch schmerzhafter und sehr häufig begangener) Fehler, denn vertrauliche (!) Anredepronomen und deren Pluralformen sollte man (muss man aber auch dort nicht) nur in Briefen großschreiben.

“Gehüpft wie gesprungen” sollte man da wohl eher sagen. Dennoch stört mich das. User-Generated-Content hat nur in den seltensten Fällen etwas mit übereifernden Emotionen, omnipräsenten Self-Made-Protagonisten und schrecklicher Rechtschreibung, die wohl irgendwie “nerdig” aussehen soll, zu tun. User-generated-Content ist einfach da und könnte noch viel besser da sein, wenn solche Unternehmen wie Vodafone beim Ausnehmen der “Generation Internet” nicht ganz so schamlos daherkommen würden. Für die Anschaffung eines Firmen-Dudens sollte es immer noch allemal reichen.

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Einladung zum Seminar.

24. April 2009 | 1 Kommentar | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Der Anrufer hat es sicherlich redlich gemeint, als er mich zu einem Seminar für Internet Service Provider einladen wollte. Kein Thema, höre ich mir gern alles an und beziehe ich sogar in konstruktive Entscheidungen mit ein, eventuell zu so einer Veranstaltung hinzugehen. Allerdings eher weniger, wenn das besagte Seminar stattfindet in – Toronto.

Der Anrufer hat mein freundlich angesagtes Desinteresse gar nicht so recht kapieren wollen. Ob er verstanden hat, dass Pforzheim nicht in Toronto liegt und mein Chef eher nicht so amüsiert darüber ist, wenn ich mal eben schnell für ein Zweitagesseminar nach Toronto fliegen möchte?

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Schleppende Zahlungen.

20. Januar 2009 | 1 Kommentar | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Der Januar ist in Sachen Zahlungspünktlichkeit schlicht zum Vergessen. Das liegt nicht unbedingt daran, dass der Januar in vielen Branchen schlicht die Saure-Gurken-Zeit ist, sondern vor allem am ziemlich unglücklichen Aufbau dieses Monats. Neujahr fiel dieses Jahr auf einen Donnerstag. Klassischer Fall, um mit einem Urlaubstag schon mal vier freie Tage am Stück zu produzieren. Mit weiteren fünf Tagen der nächsten Woche lassen sich dann gleich mal 11 freie Tage bilden.

Macht man die ganz große Rechnung mit Weihnachten, so konnte man rechnerisch die gesamten Kalenderwochen 51, 1 und 2 mit schlappen 12 zu nehmenden Urlaubstagen zu einem 21 Tage langen Urlaub ausbauen. In Deutschland in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt sogar nur mit 11 zu nehmenden Urlaubstagen, weil in der Kalenderwoche 2 noch der Dreikönigstag als Feiertag auftaucht.

Sprich: Für viele hat das berufliche Engagement erst letzte Woche Montag begonnen und das hängt jetzt ordentlich in den Zahlungsläufen mit.

Übrigens geht der Trick mit den 12 bzw. 11 einzureichenden Urlaubtagen für den Jahreswechsel 2008/2009 nicht mehr, da der Zweite Weihnachtsfeiertag auf einen Samstag fällt und deshalb ein Urlaubstag mehr notwendig wird, wenn man drei Wochen die Beine hochlegen will. Aber mit 13 bzw. 12 zu nehmenden Urlaubstagen ist das auch ein reifes Ergebnis für diese hitverdächtige Ballung von Feiertagen.

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Rechnungsbestellung.

22. Oktober 2008 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Neun Monate nach einer Bestellung und auch zügigen Lieferung, jedoch nicht zugesendeter Rechnung kann man wohl davon ausgehen, dass die Rechnungsstellung schlicht vergessen wurde. Das ist nun mit meiner Signaturkarte so passiert, die ich im Januar bestellt und erhalten haben, jedoch nach wie vor auf die Rechnung warte.

Ich habe dem Support mal eine E-Mail geschrieben, mal sehen, was passiert.

Und ja, ich will diese Rechnung bezahlen, weil das Geld eine Signaturkarte betrifft, bei der ich schon dankbar wäre, dass mir Sie der Aussteller nicht irgendwann einmal sperrt.

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Briefmarken per Mobiltelefon.

17. Oktober 2008 | 1 Kommentar | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Die Deutsche Post experimentiert ja schon seit längerem an neuen Wegen, Porto zu verkaufen, ohne dass der geneigte Kunde zum Postschalter oder Briefmarkenautomat rennen muss (die nebenbei ja auch Geld kosten). Die am heimischen Computer ausdruckbare Internetmarke ist beispielsweise so ein Produkt, die nicht mehr als normales Briefporto kostet und sogar die Einbettung eigener Motive zulässt.

Eine neue Idee geht noch weiter: Die Handymarke. Hier kann der Handynutzer einfach eine SMS mit dem Textinhalt (ohne Anführungsstriche) “BRIEF” oder “KARTE” (für eine Postkarte) an die Rufnummer 22122 schicken und erhält umgehend eine SMS mit einem Ziffernblock zurück, der einfach rechts oben auf den Briefumschlag bzw. die Postkarte geschrieben wird. Bezahlt wird mit Handyguthaben oder der nächsten Telefonrechnung. Vorbei die Zeiten, als man vor dem Briefkasten stand und keine Briefmarke zur Hand hatte.

Die Idee hat jedoch zwei Haken: Zum einen funktioniert der Kauf einer Handymarke derzeit nicht unter O2 und zum anderen ist das so gekaufte Port richtig saftig teuer: Das Porto für den nationalen Standardbrief kostet 95, für die nationale Postkarte 85 Cent. Und dazu kommen dann auch noch die SMS-Transportkosten, so dass im ungünstigen Fall die Briefmarke per Handy doppelt so viel kostet, wie die normale Briefmarke.

Schade eigentlich, denn die Idee der Handymarke ist bemerkenswert gut.

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Korrekte, falsche elektronische Signatur.

15. September 2008 | 1 Kommentar | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Einer unserer Domain-Lieferanten verschickt seit einiger Zeit seine Rechnungen nicht mehr, sondern stellt sie elektronisch im gesicherten Bereich seiner Homepage als downloadbare PDF-Datei zur Verfügung. So weit, so gut, nämlich eine sehr praktische Sache. Das holt man sich, wenn man es braucht (nämlich dann, wenn die Buchhaltung nach dem Beleg schreit), jagt es durch den OpenLimit-Viewer, der ein Prüfprotokoll generiert und ebenfalls als PDF-Datei ausgibt, druckt beides aus und gut ist.

Was offensichtlich einige, die ihre Rechnungen mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur ausstatten, nicht wissen, ist der Umstand, dass Kryptografie ein Bereich ist, der sich stetig im Wandel befindet. Was heute dadurch sicher ist, dass der Schlüsselraum so groß oder der Algorithmus so schwer zu berechnen ist, kann morgen schon anders sein. Genau das Problem hat SHA-1 erlebt.

SHA-1 ist ein Algorithmus zur Erzeugung eines so genannten Hashes. Vereinfacht gesagt: Einer eindeutigen Prüfsumme, die dazu genutzt wird, einen digitalen Fingerabdruck einer Datei zu erzeugen. So ein mit SHA-1 erzeugter Fingerabdruck war lange Zeit hinreichend stabil, das heißt, niemand anderes konnte auf die Schnelle einen identischen Fingerabdruck einer Datei erstellen. Das ist seit Februar 2005 vorbei, denn da gab es die ersten Meldungen, dass SHA-1 geknackt war – man konnte offensichtlich das Knacken einer digitalen SHA-1-Prüfsumme manipulieren. Sprich: SHA-1 begann, nicht mehr vertrauenswürdig zu sein. Das passiert mit den besten Algorithmen und ist per se erst einmal nichts verwerfliches.

Da die stärksten Algorithmen durchaus (theoretisch) einmal unpässlich werden könnten, veröffentlicht der Gesetzgeber jedes Jahr einen Algorithmenkatalog, in dem definiert ist, welche Algorithmen noch “gut” sind und für qualifizierte, elektronische Signaturen genutzt werden dürfen und sollen. Diese weitgehend für Laien unlesbaren Dokumente stellen quasi die “Jahreslosung” in Sachen nutzbare Algorithmen dar – nutzt jemand einen Algorithmus für seine qualifizierten elektronischen Signaturen, der nicht mehr empfohlen wird, ist die Signatur nicht vertrauenswürdig und das signierte Dokument damit auch nicht.

Das passiert vielen Rechnungsausstellern, die an sich guten Willen zeigen, seit Anfang des Jahres eben mit SHA-1, das offiziell seit 1. Januar 2008 nicht mehr genutzt werden sollte und ab 30. Juni 2008 nach Ablauf der Übergangsfrist auch nicht mehr als Hashing-Algorithmus anerkannt wird. Wer also eine qualifizierte, elektronische Signatur nach dem 30. Juni 2008 noch mit dem SHA-1-Algorithmus einsetzt, hat ein Problem. Beziehungsweise – und das ist das pikante an elektronischen Signaturen – der Rechnungsempfänger hat eines, denn er darf so eine Rechnung eigentlich gar nicht akzeptieren.

Gängige Signaturanwendungen berücksichtigen diesen Umstand übrigens, wenn man denn die Anwendung auch regelmäßig aktualisiert. Zum einen nutzen diese Anwendungen dann SHA-1 erst gar nicht mehr und zum anderen wird bei Prüfungen auch explizit darauf hingewiesen, wenn SHA-1 genutzt wurde und dass die Prüfung eigentlich fehlgeschlagen ist.

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Cleveres Rechnen bei Teliad.

21. August 2008 | 1 Kommentar | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Teliad hat sich als alternativer Textlinkvermarkter in den letzten Jahren einen recht guten Ruf geschaffen. “Alternativ” deshalb, weil Teliad bei der Einbindung von Textlinks auf Websites nicht auf automatisierte Systeme setzt, sondern den Betreiber der Website manuell setzen lässt, so dass auf diese Weise auch stark statische Websites einfach in die Textlinkvermarktung einsteigen konnten. Eine Zielgruppe, die andere Textlinkvermarkter nach wie vor nur sehr spörrisch bedienen. Zudem bewegte sich Teliad auch im Bereich der Provision recht moderat, auf Textlinkangebote wurde pauschal 20 % aufgerechnet. Bot also jemand Textlinkfläche für 12,50 Euro an, verkaufte Teliad dies für 15 Euro weiter.

Seit letzter Woche hat Teliad nun dieses Provisionsmodell umgestellt, vornehmlich, um besonders teure Textlinks nicht mehr so stark zu provisionieren. Dazu wurde ein gestaffeltes Provisionsmodell eingeführt, was freilich zur Folge hat, dass günstige Textlinks wiederum stärker provisioniert werden, als bisher. Sehen wir uns die neue Staffelung einfach einmal an:

Linkpreis 4 bis 6 Euro: 50 %
Linkpreis 6 bis 20 Euro: 30 %
Linkpreis 20 bis 50 Euro: 20 %
Linkpreis ab 50 Euro: 10 %

Das Clevere – es grüßt der schwäbische Kühlrechner – am neuen Provisionsmodell ist, dass die Berechnung der Provision nicht linear, sondern progressiv vorgenommen wird. Bietet also ein Webpublisher einen Link für 10 Euro an, ist die Provision, die Teliad da darauf legt, nicht einfach 30 %, sondern berechnet sich wie folgt:

Vorher: 10 * 1,2 = 12 Euro
Linear: 10 * 1,3 = 13 Euro
Progressiv: (6 * 1,5 + 4 * 1,3) = 14,20 Euro

Unter einem Endbetrag von 15 Euro wird auf die nächsten 50 Cent aufgerundet, ergibt also einen Linkpreis von 14,50 Euro. Oder eine Provision von schlappen 45 % – mehr als das doppelte, als vorher. Ergebnis: Höhere Textlinkpreise werden moderater provisioniert, geringere Textlinkpreise dafür überproportional stärker.

Nach der Bekanntgabe des neuen Provisionsmodells, das per Mailingliste an die Kundschaft gereicht wurde und die Giftpille schön versteckt ganz unten im Text enthielt, muss es wohl gehörig gescheppert haben, denn keine halbe Stunde später traf schon die nächste Mail ein, der Text spricht Bände:

Sehr geehrter teliad-Kunde,

da wir bereits zahlreiche Rückmeldungen bekommen, möchten wir nochmal
mit dieser E-Mail an alle unseren aktiven Verkäufern klarstellen, dass
die neuen Preisstaffelung nur den Endpreis für den Käufer betrifft.

Die Angebotespreise ohne Provision ändern sich nicht, d.h. Sie erhalten
weiterhin den gleichen Betrag!

Daher sind keine Preisänderungen für Sie als Verkäufer notwendig, wenn
Sie weiterhin den gleichen Betrag erhalten wollen.

Aha. Na das ist dann ja beruhigend für die Verkäufer. Vielleicht merkt das ja dann auch kein Werbekunde, wenn er jetzt einfach viel mehr Geld für den gleichen Textlink zahlen soll und das vielleicht dann einfach nicht mehr machen will. Mal sehen, wie lange diese Milchmädchenrechnung gut geht.

Sponsoring versus Betteln.

7. Juli 2008 | 2 Kommentare | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Vor einigen Jahren riefen mal bei uns zwei Jungs an, die ein Internet-Cafe starten wollten und dazu Connectivity brauchten. Grundsätzlich ist das ja unser Job und unser Vertriebler fragte mich, ob ich nicht als Techniker zum ersten Gespräch dazukommen wolle, um eventuell technische Fragen gleich vor Ort zu klären. Also machten wir uns nachmittags auf, um zu diesem Internet-Cafe zu fahren.

Ziemlich schnell stellte sich heraus, dass die Jungs zwei gestandene Männer gegen Ende ihres vierten Lebensjahrzehntes waren und eigentlich nicht viel weiter aus der Konzeptionsphase herausgekommen waren – aber schon mal eine Mietsache abzuzahlen hatten. An Computern gab es drei Stück, einen Tresen hatten sie sich aus Sperrholz zusammengezimmert und das oberste Stockwerk, in das sie ein Schulungszentrum einbauen wollten, war noch nicht mal ausgemistet.

In Sachen Internet wollten sie irgendetwas symmetrisches mit mindestens 2 Megabit/Sekunde Bandbreite. Das lief damals auf eine Standardfestverbindung bei der Deutschen Telekom hinaus, die dementsprechend Geld kostete. Das wäre ihnen zu teuer, deshalb fragten sie, ob wir nicht vielleicht alternative Techniken anbieten könnten, beispielsweise eine Richtfunkstrecke. Da sie eigentlich wussten, wo wir unseren Sitz hatten, erwähnte ich nach grober Gedankenplanung, dass dazu mindestens ein Mast von 15 Metern Höhe erforderlich wäre. Abgesehen davon, dass dies an dem Standort kaum genehmigungsfähig gewesen wäre, wäre das auch ein ziemlich teurer Spaß.

Das störte sie dann noch nicht einmal, denn sie erwarteten – ja, sie erwarteten – von uns, dass wir ihnen da preislich entgegenkommen und das Projekt auch so etwas als Sponsoring sehen sollten. Während unser Vertriebler bei solchen Eskapaden die Contenance bewahrt, fragte ich dann doch etwas liebestoll zurück, auf welchen Trichter man eigentlich käme, dass wir nach kaum 20 gewechselten Sätzen ein Projekt sponsern sollen, das a) eine unverhältnismäßige Installation erfordern, b) kein tragfähiges Konzept darstellen, c) unsere Zielgruppe gar nicht treffen und d) keinen werblichen Anreiz für uns bieten würde. Das, so die Antwort, müsse unser Problem sein, denn immerhin wären sie ja schon genügend mit eigenem Risiko belastet.

Wir hatten uns dann recht zeitnah selbst herausgeworfen. Irgendwie schien uns das Verhältnis zwischen Wollen und Bekommen nicht sehr gleichmäßig verteilt und dabei sind wir beim Thema Sponsoring schon sehr belastungsfähig in Sachen Argumenten.