Die Notwendigkeit externer Defibrillatoren.

Meine Schwester meinte vor einigen Wochen, dass sie inzwischen externe Defibrillatoren, wie sie an öffentlichen Orten hängen, inzwischen ganz anders sieht, als vorher. Ich muss zugeben, ich tue das auch. Und andere auch, mit denen ich über mein “kleines Maleur” spreche und die dann gern darauf verweisen, dass es ja eben so externe Defibrillatoren für so Leute wie mich gibt. Ich antworte dann gern so zurück: “Nene, die Defibrillatoren, die da draußen hängen, die sind nicht für mich, die sind für euch!”

Im Fall der Fälle brauche ich keinen externen Defibrillator, denn den habe ich als ICD-Träger ja jetzt praktischerweise immer dabei. Das macht aber externe Defibrillatoren an öffentlichen Orten nicht weniger sinnvoll, denn ein Kammerflimmern kann bis dato kerngesunde Menschen treffen und Kammerflimmern ist immer ein zu behandelnder Notfall. Das Herz schlägt zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr und “wabert” herum, der Blutdruck fällt schlagartig ab und der Mensch fällt in Bewusstlosigkeit. Wenn hier nicht innerhalb von 5 bis 10 Minuten geholfen wird und der Mensch stirbt, dann ist dies genau das, was man landläufig unter “Plötzlichem Herztod” versteht. Und das passiert nicht nur gebrechlichen und herzkranken Menschen, sondern eben Menschen in allen Lebenslagen und Altersgruppen.

Externe Defibrillatoren sind genau für diese Notfälle gedacht. Die Geräte, die für die Nutzung von Laien konzipiert sind, sind dabei sehr einfach zu bedienen, haben eine verständliche Anleitung dabei und man kann mit ihnen nicht sonderlich viel falsch machen: Nach dem Aufkleben der Elektroden messen sie den Herzschlag und geben die Schockfreigabe auch nur dann frei, wenn es tatsächlich indiziert ist. Und dem Patienten kann man da auch nicht sehr verletzen, denn Kammerflimmern geht sowieso in den meisten Fällen mit einer tiefen Bewusstlosigkeit einher, so dass der Patient nichts vom Schock spürt, außer dass er nach der Schockabgabe, dem wieder einsetzenden Puls und der wieder erwachenden Blutversorgung meist spontan wieder aufwacht und sich fragt, was eigentlich los ist.

Ohne externen Defibrillator gibt es nur zwei Möglichkeiten: Eine sofortige und engagierte Herzdruckmassage, die allerdings meist das Herz nicht wieder in den Takt bringt und ein möglichst zügiger Notruf mit der Hoffnung, dass der Notarzt auch innerhalb der 5 bis 10 lebensrettenden Minuten vor Ort ist. Jeder, der weiß, was zehn Minuten in Notsituationen bedeuten können, weiß, was für eine heiße Nummer das ist.

Externer Defibrillator als echte, angewandte Nächstenliebe?

Die Überschrift hört sich kitschig an und das ist auch so gewollt – aber der Sinn ist genau der. Mit kaum einem anderen Instrument kann mal als Unternehmen, Vermieter oder Veranstalter sehr deutlich darstellen, dass einem da eine Sache buchstäblich sehr am Herzen liegt. Der obligatorische Verbandskasten macht da deutlich weniger Eindruck als ein Defibrillator, der da meist auch hinblinkend für sich selbst und für den Gedanken der Verantwortlichen Werbung macht. Die investierten 800 bis 1.500 Euro sind nichts, wenn man das im Verhältnis zur Außenwirkung oder gar einem vielleicht durch den Defibrillator geretteten Leben stellt.

Und selbst der § 5 Absatz 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der vorsieht, dass der Betreiber “die beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung sowie beigefügter sicherheitsbezogener Informationen und Instandhaltungshinweise in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Medizinproduktes sowie in die zulässige Verbindung mit anderen Medizinprodukten, Gegenständen und Zubehör eingewiesen hat”, ist kein Hexenwerk. Dass für den Einsatz eines Defibrillators eigentlich kein Fachpersonal notwendig ist, passt in diese Verordnung (noch) nicht hinein.

Ein Defibrillator in jedem Haushalt? Das muss man für sich entscheiden und abwägen. Ein Defibrillator gehört zu einem Gerät, das, wenn man es mal mit der schnöden Mammon-Sprache sagen will, keine “regelmäßige Rendite abwirft”. Man sollte es also als eine Art “Versicherung” verstehen, die man sich da ins Haus holt. Für einen Haushalt mag das zu teuer sein, aber schon ein Vermieter oder eine Eigentümergesellschaft eines Wohnhauses kann hier tätig werden und bricht sich keinen ab.

Findet es einfach gut, wenn ihr so einen Defibrillator irgendwo hängen seht und sagt das auch ruhig so den Verantwortlichen. Denn es hat einer mitgedacht.


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