Eskalierende Post von O2.

Dass sich O2 völlig ohne Not vor allem administrativ und verbal gleich eine Reihe von Äxten ins eigene Knie hackt, war ja schon in meinem letzten Blog-Artikel zu meinen aktuellen Erfahrungen eines von mir vorab beendeten O2-MyHandy-Vertrages der Rückschluss. Und tatsächlich kann man das sogar noch weiter toppen und eskalieren lassen. Denn letzte Woche erhielt ich ein Schreiben von O2. Wohlgemerkt: Noch lief letzte Woche der Zeitraum, der in der SMS zur Zahlung der letzten, noch nicht beglichenen Rate aufforderte.

Dieses Schreiben, die “2. Mahnung”, war vom Ton dann schon so direkt, wie man sich O2 als an sich pünktlicher Zahler eher nicht vorstellt. Zu den 32,50 Euro noch zu zahlende Rate kamen noch 19 Euro “Rücklastschriftgebühr” dazu – von einer Rücklastschrift, die nie stattgefunden haben konnte, da schon die dazu korrespondierende Lastschrift mangels der von O2 selbst aufgehobenen Einzugsermächtigung nicht ausgelöst werden konnte. Und abschließend die Drohung, dass dieser Vorfall, wenn er denn nicht zu lösen sei mit diesem Schreiben, an Schufa & Co. übermittelt würde.

Dass zum Zeitpunkt des Schreibens die fällige Rate nach dem vorherigen Anruf schon beglichen war – geschenkt, das kann der Automat, der diese 2. Mahnung ausspuckt, ja nicht wirklich wissen. Da aber nun der Rechnungsbetrag hier ein anderer ist und zudem in dieser Mahnung mit Meldung an Schufa & Co. gedroht wird, war ein weiterer Anruf von mir auf der O2-Hotline nötig.

Immerhin erkannte die erste Callcenter-Mitarbeiterin nach meinem Hinweis, dass hier etwas gewaltig schieflaufe, sofort, dass jetzt zugehört werden muss. So landete mein Anliegen auch gleich wieder in der Mahnabteilung. Trotz schneidigerem Ton, immerhin: Die Rate kam bei O2 an, das jetzige Schreiben ist demzufolge hinfällig. Ich musste allerdings meinen Unmut loswerden, dass es mich schon irritiert, wie O2 mit Einzugsermächtigungen umgeht, Kunden da faktisch ins Messer laufen lässt und in Mahnungen Sachverhalte behauptet, die definitiv falsch sind (eben die angebliche Rücklastschrift). Dass das Automatenpost ist, ist mir sehr wohl klar, aber auch bei Automatenpost kann man sicherlich mehrere Vorfallsoptionen abbilden.

Unumwunden sagte der Mitarbeiter der Mahnabteilung, dass ich vollkommen recht hätte, das sei mitunter schwer verständlich. Es wäre aber meine Pflicht… Achtung… bei der vorzeitigen Auflösung eines Vertrages darauf zu achten, alle bis dato angefallenen Raten auch sauber zu bezahlen. Damit hat er durchaus eine richtige Ansage gemacht, aber dass ich ja nicht die Einzugsermächtigung als aufgehoben betrachtet hatte, sondern O2, das kam bei ihm zwar an, führte aber nicht zur an sich logischen Überlegung, dass im Hause etwas nicht ganz richtig läuft.

Bemerkenswert. Und bedenkenswert. Ein Kreditgeber, der bei der deutlich beworbenen Flexibilität von Handyfinanzierungen und bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung offensichtlich per System nicht aufpasst und vereinbarte Raten dann einfach, wider der ursprünglichen Vereinbarung, gar nicht mehr abholt, will den Kunden dafür in Haftung nehmen und dann auch noch Gebühren für angeblich geplatzte Lastschriften einkassieren. Könnte man besser machen, liebe Telefónica.


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Kommentare

2 Antworten zu „Eskalierende Post von O2.“

  1. Avatar von Lydia

    Grundlage für eine Einzugsermächtigung ist m.E. ein gültiger (mündlicher oder schriftlicher) Vertrag. Kündigt einer von beiden den Vertrag oder läuft er aus, existiert ab dem Inkrafttreten der Kündigung also auch keine Grundlage mehr für eine Einzugsermächtigung und diese erlischt m.E. automatisch. Dein Ex-Vertragspartner, in dem Fall O2, will sich evtl. Ärger ersparen, wenn er ohne Vertragsgrundlage auch nur einen Cent per Lastschrift von deinem Konto abbucht. Schade nur, dass man für einen ahnungslosen Kunden in dem Fall keine Lösung bereitstellt (z. B. im Kündigungsbestätigungsschreiben darauf hinweisen und sich somit eine Menge Verwaltungsarbeit ersparen).

    1. Avatar von Besim Karadeniz
      Besim Karadeniz

      Ist eine spannende Frage. Normalerweise ist ja ein Vertrag erst dann beendet, wenn alle Leistungen und Forderungen beglichen sind. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung weiß man das ja nicht wirklich, demzufolge könnte man hier mit einer einfachen Formulierung darauf hinweisen, dass der Betrag zur vorzeitigen Auflösung auf der Berechnung vom Tag XY basiert und ggf. noch zu begleichende Raten über die bisherige Bankverbindung bzw. Einzugsermächtigung beglichen werden. Könnte.

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