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Google Tasks auf iOS und Android.

7. September 2011 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in MobileWelt

Einer der Dinge, die mich  von Anfang an in Apples Mobilbetriebssystem iOS und auch in Android gestört haben, war eine fehlende ToDo-Verwaltung. Es ist mir unverständlich, wie man ansonsten alle PIM-Anwendungen wie Kalender, Kontakte, Notizzettel integrieren kann, dann aber eine simple ToDo-Verwaltung außen vor lässt.

Das Ergebnis auf beiden Plattformen ist dementsprechend desolat: Es blühen die Todo-Anwendungen von Drittanbietern und sie blühen in der Regel mehr schlecht als recht. Die eine Gruppe an solchen Apps macht es mit der Verwaltung entweder zu einfach oder viel zu kompliziert, die meisten Apps synchronisieren mit keinem gängigen Dienst und die wenigsten Apps sind kostenlos und im Gegenzug dafür sogar richtig unverschämt teuer. ToDo-Verwalten für 5 oder gar mehr Euro?

Meine private und geschäftliche ToDo-Verwaltung läuft unter Google Tasks, das von Google bis vor kurzem noch ziemlich stiefmütterlich behandelt wurde, inzwischen aber sogar eine offizielle API hat. Wenn man mit dem Umstand lebt, dass Google Tasks kein eigenes Webinterface hat und derzeit nur via Google Mail oder über ein Widget in iGoogle bedienbar ist, kann man damit ganz gut leben. Seine Klasse spielt Google Tasks schon allein dadurch aus, dass es extrem simpel ist und die Verschachtelung von Aufgaben einfach dadurch realisiert, in dem Aufgaben einfach “unter” bestehende Aufgaben geschoben werden und mit frei definierbaren Aufgabenkategorien gearbeitet werden kann. An umfangreiche Priorisierungen hat man einfach keinen Gedanken verschwendet, das realisiert man einfach durch das Verschieben von Aufgaben nach oben oder nach unten oder vergibt Aufgaben einen festen Fälligkeitstermin. So einfach kann es gehen.

Wenn man Google Tasks mit einer iOS- oder Android-App synchronisieren will, fällt glücklicherweise der größte Teil der ToDo-Apps gleich durchs Raster – die meisten nutzen Google Tasks nicht zum synchronisieren. Das macht die Auswahl dann auch gleich leichter. Gelandet bin ich dann bei zwei Apps namens “GoTasks”. Witzigerweise heißt nämlich die beste App für die Synchronisierung von Google Tasks für iOS genauso wie die App für Android, obwohl beide Apps miteinander nichts zu tun haben und jede App von einem anderen Programmierer gepflegt wird, die dann wiederum aber beides Russen sind. Zufälle.

Beide Apps kosten nichts, beide sind werbefrei, beide funktionieren sowohl auf Smartphones, als auch auf Tablets und beide funktionieren zuverlässig, auch mit Google-Apps-Konten:

Einen kleinen Wermutstropfen gibt es lediglich für GoTasks für Android: Offenbar lässt sich die App nicht auf allen Android-Gerätschaften finden. Auf meinem Samsung Galaxy S2 mit Android 2.3.4 ist es nicht auffindbar und im Web-Market wird angezeigt, dass mein Gerät nicht kompatibel sei. Es funktioniert aber, wenn man die App schon vorher installiert hat, sie ist also soweit kompatibel. Falls jemand mit Android die App nicht findet, bitte einfach mal kurz melden.

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Ikea-Katalog auf dem iPad in Übergröße.

6. September 2011 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in MobileWelt

Den Ikea-Katalog gibt es nun auch auf dem iPad. Nachdem der geneigte Selbstschrauber letztes Jahr schon das zweifelhafte Vergnügen hatte, den Katalog auf dem iPhone in Briefmarkengröße zu bestaunen, nun also in einem dem echten Katalog würdigeren Format. Die App selbst ist drei Megabyte groß. Der nachzuladende Katalog dann doch ein Tick größer, auch wenn nicht wirklich 1 Petabyte:

Wirklich viel angenehmer ist der Download aber auch dann nicht, auch wenn man richtigerweise das “MB” gegen “Bytes” ausgewechselt hat. Immerhin gilt der Katalog ein Jahr lang.

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Kein Fundamentalismus bei der Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung!

6. September 2011 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in Internetrecht

Ich habe es ja insgeheim so kommen sehen. Nach der Notbremse des Bundesverfassungsgerichts, die Vorratsdatenspeicherung komplett so lange auszusetzen, bis eine verfassungsverträglichere Neuregelung entworfen und am Start ist, würde es extrem schwierig werden, überhaupt wieder zu einer Speicherung von Verkehrsdaten zu kommen. Auf Fundamentalisten auf allen Seiten ist da Verlass.

Und da sind wir dann auch angekommen. Bei jeglicher Diskussion darüber, ob und wie lange man Verkehrsdaten speichern soll, findet sich eine ziemlich genau umgrenzte Gruppe von so genannten Netzaktivisten, die lauthals “Jehova!” rufen und den absoluten Worst Case – nämlich gar keine Verkehrsdaten zu haben – als weiterhin begehrenswerten Zustand zu erhalten und vermischen hier wirklich alles. Der Begriff “Vekehrsdaten” ist dabei herrlich einfach, man müssen schlicht verbieten, Verkehrsdaten zu speichern. Und das ist keine wirklich gute Idee, weil genau diese Forderung den Schäubles, Zensursulas und Friedrichs dieser Welt in ihrer in Endlosschleifen gesungenen Das-Internet-darf-kein-rechtsfreier-Raum-sein-Schlager in die Hände spielt.

Wir Netzaktivisten wollen keine Daten gespeichert haben. Die Leute, die von der Gesellschaft Angst haben und zufälligerweise an der Macht sind, wollen alle Daten gespeichert sehen. Irgendwo in der Mitte müssen wir uns treffen. Das ist Demokratie.

Wir müssen die Grundlagen dafür schaffen, dass Ermittlungsbehörden im Ernstfall tatsächlich ein Datenbestand zur Verfügung steht, mit dem bei einer konkreten oder möglichen Straftat durch die Analyse von Verkehrsdaten aus Telekommunikationsdiensten eine Ermittlungs möglich sind. Dazu gehört – meiner Meinung nach – die zeitlich genau definierte Speicherung und Bereithaltung von reinen Verbindungsdaten beim jeweiligen Diensteanbieter  (da hatten wir einst einmal mal die 80 Tage, mit denen alle sehr gut leben konnten). Damit lässt sich ein Großteil von Straftaten zumindest soweit nachvollziehen, dass man auf den Besitzer des Zuganges kommen kann. 80 Tage halte ich auch nicht für daneben, es hat sich in meiner Erfahrung als Systemadministrator, der hin und wieder Auskunftsanfragen von Ermittlungsbehörden bearbeitet hat, gezeigt, dass dies eine ausreichende Zeit für Ermittlungsbehörden ist.

Alles, was darüber hinausgeht, ist dann eine Geschichte, die im Einzelfall durch Ermittlungsbehörden nur mit richterlichem Beschluss eingefordert werden darf und immer zeitlich beschränkt sein muss. Dazu gehören Abhörmaßnahmen, die Speicherung von erweiterten Verkehrsdaten wie Positionsdaten von Handys oder Zugriffe auf Postfächer o.ä. Das sind nach allgemeiner Auffassung nämlich immer massive Eingriffe in die Privatsphäre von Benutzern und die haben immer Ausnahmen zu bleiben. Und wir müssen vor allem weg von der unsäglichen Eselei, dass Vorratsdatenspeicherung immer noch unter dem Freifahrtschein namens “Terrorismusabwehr” fährt. “Terrorismusabwehr” hat in diesem Komplex nichts mit klassischer Strafaufklärung zu tun, sondern hier werden einfach nur Daten der gesamten Bevölkerung auf Halde gesammelt. Und das darf nicht sein. Wo Datenberge vor sich hinfaulen, da finden sich auch die Mistkäfer sehr schnell.

Sprich: Etwas weniger Privacy-Paranoia von Seiten der Netzaktivisten und etwas mehr Konsens führt zu viel mehr, als totaler Keine-Daten-Fundamentalismus. Mit der letztgenannten Haltung werden wir von den Law-and-Order-Politikern viel zu einfach abgekanzelt und kaltgestellt.

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Das gefährliche Outsourcen der Steuerhoheit.

1. September 2011 | 9 Kommentare | Veröffentlicht in FinanzWelt

In der inzwischen unsäglichen E10-Thematik, bei der niemand mehr so richtig durchblickt, wer was wem aufgrund welcher Verfehlungen zu zahlen hat, ärgert mich ein Umstand, der sehr gefährlich für unsere Gesellschaft ist. Das leichtfertige Weggeben der Steuerhoheit an Unternehmen.

Da nun offenbar genügend Autofahrer in Deutschland tatsächlich so doof sind, nicht den günstigeren und weitgehend gleichwertigen E10-Kraftstoff in ihr Auto zu tanken, verkaufen die Mineralölkonzerne nachvollziehbar weniger E10-Kraftstoff und müssen sich auf “Strafzahlungen” einstellen, die der Gesetzgeber festgelegt hat, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Gesamtmenge an verkauftem Kraftstoff nicht mit E10 gedeckt wird. Die Debatte, dass Mineralölkonzerne diese Strafgelder bei ihren Kunden einholen müssen, ist dabei selbstverständlich eine reine Scheindebatte, denn woher sollen diese Strafgelder denn auch sonst kommen?

Dass die Käufer von E10-Kraftstoff nun über die Hintertüre die Dummheit der Nicht-E10-Käufer bezahlen, ist dabei nur ein Nebenaspekt, der den eigentlichen Skandal geschickt übertönt: Diese Strafzahlungen, die ja direkt an den Staat gehen, sind nämlich nichts anderes wie verdeckte Steuern. Und diese Steuereinnahmen haben den überaus netten Charme, dass der Staat diese Steuern sehr bequem direkt von den Mineralölkonzernen erhält.

Und es geht weiter: Tatsächlich ist nämlich in diesem Fall nicht nur das Kassieren von Steuern sehr hübsch outgesourced, sondern auch gleich die Steuerhoheit.

  • Bewerben die Mineralölkonzerne den E10-Kraftstoff gut, haben sie logischerweise höhere Marketingausgaben, die sie mit einem Kraftstoff gegenfinanzieren müssen, der ihnen weniger Geld einbringt.
  • Bewerben die Mineralölkonzerne den E10-Kraftstoff nicht gut (und das tun sie aktuell offenkundig nicht), verkaufen sie weiterhin den teuren “normalen” Kraftstoff, holen sich so einfach mehr Geld vom Kunden und kaufen sich damit frei. Und der Staat verdient auch gleich noch doppelt, nämlich mit den Strafzahlungen und den höheren Steuereinnahmen für den teureren “normalen” verkauften Kraftstoff.

Der autofahrende Bürger ist – und das muss man sehr deutlich so sagen – in bester, neoliberaler Denke an die Mineralölkonzerne verkauft worden und die machen jetzt einfach das, was am billigsten für sie ist.

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