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Das deutsche Kindernetz.

25. März 2010 | 1 Kommentar | Veröffentlicht in PolitikWelt

So, nun haben also auch die deutschen Länderminister ihr Beinchen heben und ihre Duftmarke auf das Internet setzen dürfen. Herausgekommen ist in der nach wie vor existierenden pränatalen Netzpolitik-Ära ein Kompromiss, der so peinlich ist, dass man eigentlich das deutsche Internet schon allein deshalb vom Internet abschotten sollte, damit das da draußen keiner sieht.

Es geht um eine Neuauflage des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV), der den Jugendschutz in Fernsehen, Radio und Internet regeln soll. Und der Online-Jugendschutz wird jetzt, kurz zusammengefasst, nach der Neufassung so aussehen, dass Web-Anbieter ihre Inhalte altersklassifizieren sollen, damit Filtersysteme, die Eltern auf die Rechner ihrer Kinder installieren, diese Angaben entsprechend als Basis zum lokalen Filtern nutzen können.

Sprich: Papi installiert auf den Computer seines Sohnemannes einen entsprechenden Pfui-Filter, stellt den so ein, dass nur Inhalte angezeigt werden, die, sagen wir, ab 16 Jahre sind und dann darf Sohnemann lossurfen – und bekommt dann logischerweise nur die Seiten zu sehen, die eine entsprechende Altersklassifizierung tragen. Multimediale Inhalte wie Filme und TV-Aufzeichnungen werden desweiteren “sendezeitbegrenzt”, so wie das die meisten deutschen Fernsehsender schon jetzt handhaben müssen.

Der Clou an der ganzen Sache: Jeder Anbieter klassifiziert weiterhin seine Inhalte selbst. Und wer nicht klassifiziert, müsste dann, wenn man konsequent an das Thema geht, auch sofort gefiltert werden. Und wenn man Eins und Eins zusammenzählt, wird man schnell zum Ergebnis kommen, dass das alles hanebüchener Schwachsinn ist, der vorne und hinten nicht funktioniert, außer wenn man seinen Kindern die Geschichte verkaufen will, dass das Internet nur aus zwei Handvoll Webservern besteht und die Kinder nirgendwo anders, wo es möglicherweise keinen Pfui-Filter gibt, ins Internet kommen.

Ein murksiger und handwerklich schlecht gemachter Staatsvertrag mehr im Land, ein zusätzliches weiteres Hintertürchen, um vielleicht in einigen Jahren mit einer Verschärfung des Jugendschutzes ein staatliches Filtersystem durchzupauken und eine weitere netzpolitische Aktion, die zeigt, dass die Politik vom Medienwandel so ziemlich gar nichts mitbekommen hat.

Ich habe ehrlich gesagt auch nichts anderes von der Landespolitik erwartet. Das Thema Internet überfordert ja schon massiv die Bundespolitik, da kann einen Stock tiefer schlicht kein Fachpersonal mehr übrig sein.

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Abgabetermin für die ELENA-Verfassungsklage verlängert.

25. März 2010 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in Netzleben

Eigentlich ist heute der Abgabetermin für Einverständniserklärungen zur geplanten Verfassungsklage des FoeBud e.V. gegen das ELENA-Verfahren. Allerdings wurde bekanntgegeben, dass der Abgabetermin bis auf nächsten Montag verlängert wurde.

Das bedeutet für alle die Sozialversicherungspflichtigen, die noch nicht an der Verfassungsklage teilnehmen, dass sie das noch tun können, wenn sie ihre Beine in die Hand nehmen und sputen. Nähere Informationen gibt es auf der Aktionsseite von FoeBud, dort kann man sich dann auch registrieren. Nach der Registrierung gibt es eine E-Mail, in der ein Link bestätigt werden muss und auf der Bestätigungsseite lässt sich dann ein personalisiertes PDF-Dokument herunterladen. Das dann ausdrucken, unterschreiben und ab die Post.

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Das Jörg-Kachelmann-Schlachtfest.

24. März 2010 | 3 Kommentare | Veröffentlicht in MedienWelt

Das Thema Jörg Kachelmann elektrisiert die Journallie. Noch immer scheinen es die Printmedien nicht verwunden zu haben, dass ihnen das Fernsehen in Sachen Aktualität den Rang abgelaufen hat. Umso schöner ist es deshalb, wenn mal einer dieser Moderatoren in irgendeinen Verdacht gerät und man ihn in der Boulevardpresse in Ruhe reißen kann, wie das die Raubtiere in der Serengeti tun. Prominentestes Beispiel der näheren Vergangenheit ist hier der ehemaligen Moderator Andreas Türck, der im Mai 2004 ebenfalls wegen Verdachtes auf eine Vergewaltigung angeklagt wurde, 16 Monate später aber aufgrund Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers freigesprochen wurde. Seine Karriere als Moderator war freilich hin, denn hängenbleiben tut immer etwas – man muss nur lange genug Drecks durchs Rohr schieben.

Ich muss leider, auch wenn diese Themen hier im Blog extrem unbeliebt sind, wieder einen krassen Bogen zur Lokalpresse machen, denn heute morgen war der Blick auf die Website der Pforzheimer Zeitung wieder eine bedauernswerte Bestätigung dafür, dass man in der Bedienung der Promi-Guillotine weiterhin gern schneller ist, als mit der Verwendung des durchschnittlichen Journalistenverstandes.

Zutatenliste:

  • 1 dpa-Foto Jörg Kachelmann, etwas derangiert schauend, unfriesiert
  • 1 Anreißer mit eingebauter Fragestellung, in etwa mit folgender Intention: Behalten sie ihn noch im Gefängnis und wird da vor uns geschützt oder lassen sie das gefährliche Raubtier frei und er fällt gleich hinter dem Gefängnis die nächste Deutsche an?
  • 1 Bildergalerie mit sieben Bildern aus dem dpa-Bilderarchiv (Suchwort: “jörg kachelmann”)
  • 1 Link auf den ersten Bericht über die Verhaftung, mit einem Titel, der eine glatte Vorverurteilung darstellt (“Wetter-Experte in U-Haft: Kachelmann ein Vergewaltiger”). Das Fragezeichen hinter “Vergewaltiger” wurde immerhin gegen 13 Uhr dann noch nachgereicht.
  • 1 Link auf ein offensichtlich früher geführtes Telefoninterview (“Sie rufen aus der Schweiz an.”) mit Jörg Kachelmann zum Thema Wetter in Pforzheim, immerhin aber mit griffig-universeller Überschrift.
  • 1 Leserumfrage zur Urteilsbildung

Zusammengeklickter, sensationsgeiler, Hirnfäule erregender Kloakenjournalismus für die Frühstückspause. Das ist wie wenn man als Redakteur zu einem Fahrradunfall noch ein, zwei Blutbeutel mitnimmt, damit wenigstens noch etwas Farbe ins Bild kommt und dann am Ende den Leser über die Schuldfrage entscheiden lässt. So einfach macht man Nachrichten. Defäkieren ist schwerer.

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Elektronisch signierte Rechnungen als Originale.

23. März 2010 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in GeschäftsWelt

Häufig passiert folgendes: Eine Rechnung wird ausgestellt, ausgedruckt, eingetütet und an den Kunden geschickt. Der verliert die Rechnung oder erhält sie niemals, es kommt möglicherweise zum Zahlungsverzug, es wird telefoniert und der Kunde braucht nochmal die Rechnung.

Häufig wird dabei der Fehler gemacht, dass die Rechnung nochmal ausgedruckt und an den Kunden geschickt wird, gerade von Unternehmern, die ihre Rechnungen manuell erstellen. Eigentlich ist das aber nicht erlaubt, denn eine Rechnung ist eigentlich ein Original und wenn der Kunde die Rechnung nochmal benötigt, dann ist ihm eine Kopie auszustellen, zumindest wenn die Rechnungsnummer unverändert bleibt.

Bei elektronischen Rechnungen ist das vermeintlich einfacher – man könnte dem Kunden ja einfach nochmal die Rechnungsdatei schicken – aber das ist gleich auf zweierlei Weisen problematisch. Zum einen möchten die deutschen Finanzbehörden gefälligst eine qualifizierte elektronische Signatur auf elektronischen Rechnungen sehen und zum anderen beweist eine einfache elektronische Rechnung gar nichts, denn der Nachweis von Original und Kopie ist nicht durchführbar.

Und hier punktet dann tatsächlich die elektronisch signierte Rechnung, denn mit der Signatur wird der Zeitpunkt der Erstellung festgehalten, bei einer qualifizierten elektronischen Signatur, wie sie deutsche Finanzbehörden sehen möchten, ist zudem ein Zeitstempel einer Zertifizierungsstelle notwendig, der damit eine rechtsverbindliche Aussage gibt, dass die Rechnung tatsächlich zu diesem Zeitpunkt erstellt und signiert wurde.

Ruft also ein Kunde an und möchte eine noch nicht bezahlte Rechnung nochmals zugestellt bekommen (oder ich rufe ihn an und bitte um Begleichung…), dann bekommt er einfach die originale Rechnungsdatei, die ich damals elektronisch signiert habe. Sie wird immer das Original bleiben, so lange der Kunde diese Datei aufhebt, wozu er selbst nach dem Verifizieren der Signatur und dem Ausdrucken verpflichtet ist.

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Opel Insignia OPC.

22. März 2010 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in AutomobilWelt

Auf die sehr kurzfristige Frage meines Lieblingsautohauses, ob ich mal bei einer bestimmten Aktion aushelfen könnte, musste man mich nicht lange bitten. Nämlich bei der Überführung eines Opel Insignia von Pforzheim nach Rüsselsheim.

Das war dann nicht einfach nur ein Opel Insignia, der heute morgen nach Hause gefahren werden wollte, sondern ein Insignia “OPC”. Das steht für “Opel Performance Center” und ist der Haustuner von Opel. Und der hat aus dem Auto einen Hobel gemacht, dessen Leistung schon mir nicht mehr ganz geheuer sind: 325 PS, 2,8 Liter Hubraum, Vierradantrieb, ein Spitzentempo von 250 km/h und in 6 Sekunden von 0 auf 100. Eine Pferdekutsche mit 325 Pferden vornedran, irgendwo jenseits von 50.000 Euro Kaufpreis.

Erster Eindruck: Kein Stadtauto, absolut nicht. Ich bin es mit meinem Serien-Astra gewohnt, etwas “draufzudrücken”, bei so ziemlich allem, was man machen will. Das ist kein Problem, wenn man von einem smart kommt, sehr wohl aber eines, wenn man mal eben ein anderes Auto fährt. Die ersten Kilometer bis zum Tankstopp 1 bin ich daher auch weitgehend wie auf Eiern gefahren, so vorsichtig ist man. Einmal etwas beherzter auf’s Pedal und schon sind wir bei 50 km/h. Und netterweise hat es eine Anfahrhilfe für den Berg, so dass ich als miserabler Bergkuppler es sogar aus dem Pforzheimer Tal schaffte, ohne das Auto an jeder Ampel ständig absaufen zu lassen.

Nach Rüsselsheim sind es rund 160 Kilometer, die man grob in drei Teile aufteilen kann. Der Zubringer namens “A8”, die Rennstrecke A5/A6/A67 und dann der Rest auf der A60. Auf der A8 von Pforzheim nach Karlsruhe geht nichts, hier ist weitgehend ein Tempolimit angesagt, außerdem ist die Strecke zu weiten Teilen vierspurig.

Auf der A5 habe ich mich dann hinter Karlsruhe mal vom vorausfahrenden Timo leiten lassen, das Gaspedal im sechsten Gang etwas auf Durchgängigkeit zu testen. Der Aufkleber der Winterreifenherstellers bat darum, möglichst die 240 km/h nicht zu überschreiten, daran hielt ich mich. Okay, ich habe schon bei lausigen 220 km/h aufgegeben, immerhin ist mein normales Richttempo meiner Nach-smart-Phase beim Astra zwischen 140 und 160 km/h. Und 220 km/h hat gereicht, um mich mal bei den ganzen Audis, BMWs, Mercedes, Porsches und all dem anderen Gesocks, das mich jahrelang als Kleinwagenfahrer ärgerte, mal zu revanchieren. Der verzweifelte Audi-Fahrer, den ich hinter Bruchsal hinter mir stehengelassen habe, wird in Erinnerung bleiben. ;-)

Fast schon erschreckenderweise stand dieses Auto wie eine Eins auf der Straße. Das mich störende Brummen, was man offensichtlich bei Autos dieser Leistungsklasse lieben muss, war nicht mehr zu hören, das Auto war leiser, als alles andere. Obwohl ich mich durchaus in schnell fahrenden Autos zügig unwohl fühlen kann, war das nach zehn Kilometern erledigt. Man sitzt in einem Schiff, ein hochwertiges Interieur, ein Lenkrad wie aus Gran Turismo 5. Dass man in einer Mittelklasse sitzt, ist zumindest für den Fahrer in diesem Auto kaum zu spüren. Allerdings auch in Sachen Verbrauch nicht, denn dank des derzeitigen Benzinpreises hat die Hinfahrt mal eben 28,80 Euro SuperPlus-Sprit gekostet (18 Liter für 160 km, also 11,3 Liter pro 100 km).

Ich habe leider vergessen, das Auto zu fotografieren. Dafür stand am Opel Rental Center ein neuer Opel Meriva herum, den man in freier Wildbahn derzeit weitgehend nur rund um Opel-Werke findet. Man beachte die gegenläufig öffnenden Türen:

Und das mit der Raucherzone hat man auch clever gelöst, die Qualmer müssen schlicht raus in die Raucherbox, die wirklich unübersehbar ist:

So kann man auch sanft Druck machen, sich das mit dem Rauchen einmal zu überlegen.

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