Verfassungsbeschwerde gegen ELENA.

Und jetzt sind wir wieder gefragt, der gemeine Bürger. Dass ein geordnetes Aufmucken gegen eine ungerechte Gesetzgebung erfolgreich sein kann, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung gezeigt. Genau das gleiche ist nun in Sachen ELENA gefragt und hier ist Eile geboten.

ELENA steht für “Elektronischer Entgeltnachweis” und beschreibt ein umstrittenes Verfahren, bei dem Arbeitgeber Arbeitnehmerdaten von allen Angestellten zentral an die Bundesanstalt für Arbeit übertragen müssen. Diese Daten enthalten neben den Kontaktdaten auch den Bruttoverdienst, Höhe der Lohnsteuer, Angaben über die Sozialversicherungen, Fehlzeiten, Angaben über den Urlaubsanspruch und genommene Urlaubstage, Informationen über Entlassungen, Gründe. Ursprünglich sollten auch Informationen darüber, ob an Streiks teilgenommen wurde, übertragen werden, aber immerhin ist das schon mal gekippt worden. Dennoch erzeugt ELENA eine skandalöse Datenhalde und die Zusicherung des Gesetzgebers, dass auf diese Daten lediglich Sozialämter und Arbeitsagenturen haben, die diese Angaben für die Berechnung von möglichen Ansprüchen brauchen, ist im Zweifel so viel Wert wie eine Handvoll Strohhalme. Wo Misthaufen entstehen, muss man sich um interessierte Fliegen nicht kümmern.

Es liegt nun an uns Bürger, auch den “Rest” von ELENA verfassungsrechtlich durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Hierzu bereitet der FoeBud-Verein zusammen mit den Rechtsanwälten Meinhard Starostik und Dominik Boecker – letzterer ist ein guter Freund von mir und übrigens “mein” Markenrechtsanwalt – eine Verfassungsbeschwerde vor, an der jeder, der sozialversicherungspflichtig ist, teilnehmen kann.

Hierzu gibt es auf der Website von FoeBud eine Aktionsseite, auf der sich jeder Teilnehmer zunächst einmal umfassend informieren und dann registrieren kann. Nach einer erfolgreichen Registrierung gibt es eine E-Mail mit einem anzuklickenden Bestätigungslink, mit dem dann auf der Website ein PDF herunterladen werden kann, das ausgedruckt und unterschrieben in einen frankierten Fensterbriefumschlag muss und in den Postkasten gehört

Eile ist geboten, denn wer teilnehmen möchte, muss bis spätestens nächsten Donnerstag die Einverständniserklärung auf den Weg schicken.


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Kommentare

2 Antworten zu „Verfassungsbeschwerde gegen ELENA.“

  1. Avatar von Joachim
    Joachim

    erl.

  2. […] Eigentlich ist heute der Abgabetermin für Einverständniserklärungen zur geplanten Verfassungsklage des FoeBud e.V. gegen das ELENA-Verfahren. Allerdings wurde bekanntgegeben, dass der Abgabetermin bis auf nächsten Montag […]

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