Digital Divide begreifbar gemacht.

Vor einigen Jahren habe ich für meinen Camcorder ein Funkmikrofon-Set gekauft, also so ein Ding, das aus zwei Teilen besteht: Einem Mikrofon-Teil mit Sender und einem Empfänger. War einst im Angebot und auch ganz praktisch, wenngleich ich übertreiben würde, wenn ich schriebe, dass ich das Ding häufig gebraucht hätte.

Heute erreicht mich eine E-Mail des Hersteller mit dem Hinweis, dass ich bitte prüfen möge, ob mein Mikrofonset ab dem Jahr 2016 noch “straffrei” eingesetzt werden könne, weil möglicherweise da die Betriebserlaubnis erlöschen könnte. “Straffrei”? Äh.

Also mal kundig gemacht. Das Problem ist der “Digital Divide”, also der Plan, die Frequenzbereiche, die bisher zur terrestrischen Ausstrahlung des analogen Fernsehens genutzt wurde, für Anbieter von Breitband-Internet-Anschlüssen zur Verfügung zu stellen. Im Detail ist das der Frequenzbereich von 790 bis 862 Megahertz. In diesem Frequenzbereich senden traditionell auch Drahtlos-Übertragungsanlagen von Veranstaltern, Rundfunksendern etc. In der Fachsprache heißt das “nichtöffentlicher mobiler Landfunk”, was ich da mit so einem Funkmikrofon mache.

Okay, also nachgeschaut, was mein Mikroset so als Frequenzbereich nutzt: 863,1 Megahertz. Funkmikrofone gehören zur Hauptgruppe des so genannten “Durchsagefunks”, in denen Funkmikrofone “für die einseitige Übertragung von Tonsignalen” eingeordnet sind. Übrigens nicht für professionelle Nutzung, den Rundfunksender können für ihre Funkmikrofone ein eigenes – allerdings für jedes Gerät einzeln lizenzpflichtiges – Frequenzband nutzen.

Kurzum: Die allgemeine Betriebserlaubnis meines Funkmikrofones ist nach derzeitigem Stand der Bundesnetzagentur auch nach dem 31. Dezember 2015 sichergestellt. Gut, dass wir darüber gesprochen haben.


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