Einfuhrabgaben.

Ich wage mal zu behaupten, dass die Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen bei der Erhebung von Einfuhrabgaben nur deshalb angehoben wird, weil die Jungs bei den Zollämtern im Laufe der letzten Jahre heillos überfrachtet wurden mit aus dem Internet bestellten Waren und es einfach nicht mehr ertragen konnten, mit Leuten die große Diskussion anzufangen, die ziemlich pampig werden konnten, wenn der für 50 Euro gekaufte Krempel bei eBay.com nun plötzlich auch noch Zoll kosten sollte.

Richtig hanebüchen wurde es immer dann, wenn die wackeren Zöllner eine Rechnung oder eine Bestellung verlangt haben, aus der der Preis ableitbar ist, der dann zur Berechnung der Einfuhrabgaben herangezogen wurde. Oft genug kann man sich das ja eben nur aus seinen E-Mails heraus ausdrucken und ich wette einen Lastwagen voll Bier, dass genügend Käufer nur beim ersten Mal die Rechnung uneditiert ausgedruckt haben. Das wussten auch oft genug die Zollbeamten, die zähneknirschend die Ware herausgerückt haben.

Nun denn, ab 1. Dezember 2008 ist die Wertgrenze nun bei 150 Euro. Heise hat da schon Recht, wenn man da Goldene Zeiten heranziehen sieht.


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